-
Frau bei antisemitischer Attacke mit abgebrochener Glasflasche in Berlin verletzt
-
Enges Rennen bei Parlamentswahl in Schweden erwartet - Andersson gibt Stimme ab
-
Bilger drängt Bahn zur Wiedereinführung der vergünstigten Familienreservierung
-
Medien: Trainer Polanski tritt bei Gladbach zurück
-
Berliner BSW-Spitzenkandidat verteidigt Zusammenarbeit mit AfD in Sachsen-Anhalt
-
Chile: Mehr als 280 Festnahmen bei Demonstrationen zum Gedenken an Opfer der Diktatur
-
Muslic träumt von Bosnien-Job: "Kann ich mir vorstellen"
-
Nach Trump-Post mit Nordamerika-Karte: Macron und Carney treffen sich in französischem Überseegebiet
-
Feuerwehr rettet Möwe von Rheinbrücke: Einsatz mit Drehleiter und spontanem Applaus
-
Richterbund fordert Streichung der Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwaltschaften
-
Parlamentswahl in Schweden hat begonnen - enges Rennen erwartet
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Finale - Zukunft fraglich
-
ستاندرد آند بورز تثبت تصنيف السعودية عند A+
-
دول عربية ومنظمات تدين استهداف خط أنابيب في السعودية
-
الأرصاد السعودية تتوقع سيولاً وأمطاراً رعدية في خمس مناطق
-
Kommunalwahlen in Niedersachsen: Mehr als sechs Millionen Menschen dürfen abstimmen
-
Mindestens ein Toter bei Fährunglück vor Indonesiens Küste
-
Huthis verstärken nach Vormarsch im Jemen Angriffe gegen Saudi-Arabien
-
Trump irritiert mit Aussagen zu Wiedervereinigung Irlands und widmet sich Golfturnier
-
Torwart für Klopp? Baumann weiß was
-
"Noch etwas gutzumachen": DBB-Frauen greifen nach Bronze
-
Tränen statt Triumph: Sabalenka und die neue Tennisordnung
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback bei Paris
-
Enges Rennen zwischen Mitte-Rechts-Bündnis und Linken bei Wahl in Schweden erwartet
-
CSU-Vorstand berät mit Kretschmer auf Klausurtagung über politische Lage
-
Mehr als sechs Millionen Menschen zu Kommunalwahlen in Niedersachsen aufgerufen
-
Sabalenka entthront: Rybakina gewinnt erstmals die US Open
-
Dänisch-ägyptische Regisseurin May el-Toukhy gewinnt Goldenen Löwen in Venedig
-
Wolfsburg kassiert bei St. Pauli erste Zweitliga-Niederlage
-
Basketball: USA im WM-Finale - Spanien fordert Deutschland
-
Erstes Konzert seit sechs Jahren: Céline Dion feiert Bühnen-Comeback
-
Filmfestival in Venedig: Goldener Löwe geht an dänisch-ägyptische Regisseurin
-
16 Tote bei Brand in Seniorenheim in Chile
-
Anthropic-Chef fordert langsameres Tempo bei KI-Entwicklung - Musk und Altman stimmen zu
-
US Open: Krawietz/Pütz verlieren Doppel-Finale
-
Anthropic-Chef Amodei dringt auf langsameres Tempo bei KI-Entwicklung
-
Nach Angriff auf Pipeline in Saudi-Arabien: Irak entdeckt Drohnen-Startvorrichtung nahe Iran
-
Zweimal 36 Millionen Pfund: Rechtspopulistische Partei Reform UK erhält Doppel-Rekordspende
-
Frankreich zu stark: DBB-Frauen spielen in Berlin um Bronze
-
Vuelta: Mas vor Gesamtsieg - Landa gewinnt letzte Bergetappe
-
Zehntausende Menschen protestieren bundesweit gegen Rechtsextremismus und AfD
-
Dank Gregoritsch: FCA punktet auch gegen Bayer
-
Schlotterbeck zurück - bester BVB-Start seit 2015
-
Doppelpack Uzun: Frankfurt feiert im Derby ersten Saisonsieg
-
Kleindienst fliegt: Gladbach kassiert Klatsche in Freiburg
-
Norris schnappt sich die Pole in Madrid
-
Brics-Staaten rufen zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
-
US-Präsident Trump irritiert bei Besuch in Irland mit Aussage zu Wiedervereinigung
-
Nach Brand auf philippinischer Fähre Zahl der Todesopfer auf 76 gestiegen
-
Brics-Staaten rufen bei Gipfel zu "maximaler Zurückhaltung" in Golfregion auf
Verwaltungsgericht: Beamtin hat keinen Anspruch auf Sabbatjahr
Eine Beamtin oder ein Beamter hat einem Urteil zufolge keinen Anspruch auf ein Sabbatjahr. Der Dienstherr kann aufgrund entgegenstehender dienstlicher Gründe eine einjährige Freistellung ablehnen, wie das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz laut Mitteilung vom Montag entschied. Dies gilt demnach vor allem, wenn das Sabbatjahr mit zumutbaren personellen und organisatorischen Maßnahmen nicht kompensiert werden kann. (5 K 1182/22.KO)
Eine im Dienst des Landes Rheinland-Pfalz stehende Beamtin beantragte bei ihrem Dienstherrn die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahrmodell. Sie wollte Arbeitszeit drei Jahre lang ansparen, um dann ein Jahr freigestellt zu werden.
Dies lehnte der Arbeitgeber mit Verweis auf den Personalmangel und die ohnehin hohe Arbeitsbelastung ab. Eine sachgerechte Erfüllung der Dienstpflichten sei während der Freistellung der Beamtin nicht gewährleistet. Ihr Widerspruch dagegen blieb erfolglos. Auch das Verwaltungsgericht Koblenz befand, das beklagte Land habe den Antrag der Klägerin auf ein Sabbatjahr zu Recht wegen entgegenstehender dienstlicher Gründe abgelehnt.
Die Freistellung würde zu einer Verschärfung der bereits bestehenden personellen Engpässe führen und damit die Erfüllung der Aufgaben im Tätigkeitsbereich der Klägerin gefährden, befanden die Richter. Dies könne nicht hingenommen werden, weil den Beklagten nicht nur eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten, sondern auch die im öffentlichen Interesse liegende Pflicht zur sachgemäßen und reibungslosen Erfüllung der dienstlichen Aufgaben treffe.
Zudem sei der Dienstherr nicht verpflichtet, die Dienststellen des Landes derart personell auszustatten, dass Wünschen der Beamtinnen und Beamten nach individueller Gestaltung ihrer Arbeitszeit entsprochen werden könne. Gegen diese Entscheidung kann ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden.
Z.AbuSaud--SF-PST