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Europäischer Gerichtshof befasst sich mit Verlust von dänischer Nationalität
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit einer Regelung zu doppelter Staatsangehörigkeit in Dänemark. Im Ausland geborene Dänen mit zwei Nationalitäten verlieren die dänische unter bestimmten Umständen, sobald sie 22 werden. Wenn ihr zweites Heimatland nicht der EU angehört, sind sie damit automatisch keine EU-Bürger mehr. (Az. C-689/21)
Eine US-Bürgerin, die von der Regelung betroffen ist, zog dagegen in Dänemark vor Gericht. Das dänische Gericht fragte den EuGH, ob die Regelung mit dem europäischen Recht vereinbar sei. Am Donnerstag legt der zuständige Generalanwalt sein juristisches Gutachten vor.
K.AbuTaha--SF-PST