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Brasilianische Justiz rollt früheren Betrugsfall gegen George Santos neu auf
Nach der US-Staatsanwaltschaft hat nun auch die brasilianische Justiz strafrechtliche Ermittlungen gegen den neu gewählten republikanischen US-Kongressabgeordneten George Santos wegen Betrugs aufgenommen und rollt damit einen zehn Jahre zurückliegenden Fall auf. Das Büro des Staatsanwalts von Rio de Janeiro teilte der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch mit, die "Wiederaufnahme" beantragt zu haben.
Santos, der im November bei den Zwischenwahlen im US-Bundesstaat New York einen Sitz im Repräsentantenhaus errungen hatte, gestand vergangene Woche in einem Interview, seinen Lebenslauf erheblich gefälscht zu haben. Die US-Justiz leitete daraufhin strafrechtliche Ermittlungen ein.
Anders als behauptet habe er nie bei den Banken Goldman Sachs und Citigroup gearbeitet und auch nie einen Hochschulabschluss erworben. Zudem erklärte Santos gegenüber der "New York Post", anders als im Wahlkampf behauptet nicht Jude zu sein, sondern Katholik. Santos entschuldigte sich dafür, seinen Lebenslauf "ausgeschmückt" zu haben, wie er selbst sagte. Forderungen aus der Demokratischen Partei, seinen Sitz im Kongress wieder aufzugeben, wies Santos jedoch zurück.
In Brasilien wird Santos nun laut lokalen Medienberichten beschuldigt, ein gestohlenes Scheckbuch benutzt zu haben, um im Jahr 2008 in einem Geschäft Waren im Wert von 700 Dollar zu kaufen. Der Fall war zu den Akten gelegt worden, weil die Ermittler Santos nicht ausfindig machen konnten. Durch seine Wahl in den US-Kongress sei seine Adresse jedoch "verifiziert", erklärte die Staatsanwaltschaft nun der AFP.
Zudem erklärte sie, nicht feststellen zu können, ob Santos die brasilianische Staatsbürgerschaft besitze. Ihm zufolge waren seine Großeltern europäische Juden, die vor "Stalins Verfolgung" und dann vor den Nazis nach Brasilien geflohen waren.
Im Falle einer Verurteilung in Brasilien, das ein Auslieferungsabkommen mit den USA hat, drohen Santos bis zu fünf Jahre Gefängnis. Als Ersttäter käme für ihn aber laut Behörden auch eine alternative Strafe wie gemeinnützige Arbeit in Frage.
Y.Shaath--SF-PST