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Bundestag beschließt Reform seiner Geschäftsordnung
Der Bundestag hat am Donnerstag mit der Mehrheit der Koalition Änderungen seiner Geschäftsordnung beschlossen. Damit wollen die Ampel-Fraktionen die Parlamentsregeln laut der Begründung ihres Antrags "an die heutige parlamentarische Praxis" und an die "Gebote von Transparenz und Effizienz" anpassen. Ziel sei es, das Parlament als Ort der Debatte und Gesetzgebung zu stärken.
Vorgesehen ist, dass die normalerweise hinter verschlossenen Türen tagenden Ausschüsse regelmäßig auch öffentlich beraten. Zudem sollen Ausschussunterlagen in größerem Umfang im Internet veröffentlicht werden. Dies soll künftig "unverzüglich" geschehen, sofern Protokolle nicht als Verschlusssache eingestuft sind. Auch wurden klarere Regeln festgelegt, welche Sachverständigen in öffentlichen Anhörungen der Ausschüsse zur Sprache kommen.
Die Dauer der regelmäßigen Regierungsbefragungen, bei denen Ministerinnen und Minister oder auch der Bundeskanzler den Abgeordneten Rede und Antwort stehen müssen, wird von 60 auf 90 Minuten verlängert. Dies soll den "lebendigen öffentlichen Austausch" befördern, hieß es. Im Gegenzug wird die Fragestunde, bei der Abgeordnete Fragen zuvor schriftlich einreichen müssen, von 90 auf 45 Minuten verkürzt.
Gesetzentwürfen aus dem Bundestag heraus soll künftig eine Lesefassung beigefügt werden, die den bisherigen und den künftig beabsichtigten Gesetzestext in einer Synapse mit Hervorhebung der Änderungen gegenüberstellt. Die eigentlichen Gesetzentwürfe enthalten oft nur einzelne Formulierungen oder Worte, die geändert werden sollen, und sind daher ohne den Ursprungstext nicht verständlich.
Der Vorsitzende des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung, Kai Gehring (Grüne), kündigte anlässlich der Neuregelungen an, dieses Gremium werde künftig öffentlich tagen. Der Bildungsausschuss werde damit "zu einem echten Pionier-Ausschuss". Gehring begrüßte die Reform als "Update für mehr Transparenz und Bürgernähe".
Die Oppositionsfraktionen hatten jeweils eigene Reformvorschläge vorgelegt, die aber keine Mehrheit erhielten. So wollte die CDU/CSU die Dauer der Regierungsbefragung auf zwei Stunden verdoppeln. Im Anschluss soll jeweils auf Antrag eine Debatte in einer Aktuellen Stunde stattfinden können. Die AfD wollte festlegen, dass Ausschuss- und Plenarsitzungen nicht parallel stattfinden dürfen. Grundsätzlich öffentliche Ausschusssitzungen, von wenigen Ausnahmen abgesehen, verlangte die Linksfraktion. Zudem wollte sie Minderheitenrechte in Ausschüssen stärken.
O.Farraj--SF-PST