
-
50.000 freie Sitze: Chelsea erlebt "eigenartige" Atmosphäre
-
G7-Gipfelteilnehmer fordern "Deeskalation" im Iran-Konflikt
-
Kein Platz für Luftschlösser: Kuntz über HSV-Rückkehr
-
"Bereit für mehr": Knauff trotzt Reservistenrolle
-
NBA-Finale: OKC und Hartenstein holen sich ersten Matchball
-
G7 ohne Trump: US-Präsident verlässt Gipfel wegen Iran-Krise vorzeitig
-
Bundessozialgericht prüft Unfallschutz bei Sturz von Kliniktoilette
-
Bundesgerichtshof verhandelt in Streit zwischen Gas.de und Bundesnetzagentur
-
EU-Umweltminister beraten über Recycling-Vorgaben für Autos
-
EU-Außenminister beraten über Eskalation zwischen Israel und dem Iran
-
Depardieu gegen Italiens "König der Paparazzi": Prozess beginnt in Rom
-
Trump will G7-Abreise nicht als Affront verstanden wissen: "Wäre gerne geblieben"
-
AFP-Fotograf in Los Angeles durch Gummigeschosse verletzt
-
Trump verlässt G7-Gipfel vorzeitig - Aufruf zu Evakuierung Teherans
-
Hauptangeklagter Arzt im Todesfall Matthew Perry gesteht Schuld ein
-
USA verstärken Militärpräsenz in Nahost-Region
-
Trump zweifelt an Sanktionen gegen Russland: "Kosten uns viel Geld"
-
Krisengipfel in den Bergen: G7-Treffen in Kanada beginnt harmonisch
-
Todesschüsse von Minnesota: Verdächtigem könnte Todesstrafe drohen
-
Israel und Iran setzen gegenseitige Angriffe mit unverminderter Härte fort
-
Chancenlos gegen Badosa: Erstrundenaus für Lys in Berlin
-
"Trump Mobile": Holding des US-Präsidenten steigt ins Mobilfunkgeschäft ein
-
Spitzentreffen in Krisenzeiten: Gipfel der G7-Staaten in Kanada eröffnet
-
Iranischer Staatssender Irib geht nach israelischem Angriff wieder auf Sendung
-
"Bevor es zu spät ist": Trump drängt Iran erneut zu Verhandlungen
-
UNHCR streicht wegen Gelderkürzungen 3500 Stellen
-
Starmer: G7-Staaten wollen Deeskalation im Konflikt zwischen Iran und Israel
-
Merz warnt vor Ausweitung des Nahost-Kriegs - G7-Gipfel von Krisen überschattet
-
Norwegens König Harald stattet rohstoffreichem Spitzbergen symbolischen Besuch ab
-
Selenskyj spricht in Wien über österreichische Vermittlung zu verschleppten Kindern
-
USA verlegen offenbar Kriegsschiff in Nahost-Region
-
Merz warnt vor Ausweitung des Konflikts zwischen Iran und Israel
-
Deutsche Regas und Bundesregierung beenden Chartervertrag für LNG-Schiff
-
Warken will in nächster Sitzung von Haushaltsausschuss zu Masken-Bericht sprechen
-
Schleuser von hauptsächlich syrischen Staatsbürgern in Bayern zu Haft verurteilt
-
Tödlicher Arbeitsunfall im Bremen: Tonnenschwerer Schweißtisch klemmt Mann ein
-
Ermittlungen: Polizeibeamter bei Einsatz in Schwerin bewusstlos getreten
-
Whatsapp baut Werbung in seine App ein - private Chats nicht betroffen
-
Streit um Palästinenserflagge: Autofahrer fährt Radler in Berlin absichtlich an
-
Vermeintliche Alligatorsichtung in Vechta: Video entstand an anderem Ort
-
Wegen Vinicius-Puppe: Vier Fans zu Haftstrafen verurteilt
-
Luftfahrtmesse in Le Bourget: Airbus sammelt erste Bestellungen ein
-
Organisationen fordern mehr Anstrengungen bei Klimaschutz zu Start von UN-Konferenz in Bonn
-
Brandanschlag auf Synagoge in Oldenburg: Gericht weist Mann in Psychiatrie ein
-
Wadephul fordert von Iran Verzicht auf Atomwaffen - Keine Luftbetankung für Israel
-
Olympia 2026: NHL-Stars um Draisaitl im vorläufigen Kader
-
Feuerwehrmann befreit Rehkitz aus zwei Meter tiefem Schacht in Niedersachsen
-
64-Jähriger tötete Mutter mit Hammer und Messer: Lange Haft und Psychiatrie
-
In Fruchtcontainer: Hamburger Zoll entdeckt Kokain in Wert von 24 Millionen Euro
-
Türkischer Präsident Erdogan will zwischen dem Iran und Israel vermitteln

Gericht: Wagenknecht-Partei muss nicht zu ARD-"Wahlarena" eingeladen werden
Der Spitzenkandidat für die Europawahl der neuen Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" eingeladen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Köln am Mittwoch und lehnte damit einen Eilantrag des BSW ab. Dieser richtete sich gegen den für die Sendung verantwortlichen Westdeutschen Rundfunk (WDR).
Die Rundfunkfreiheit gebe dem WDR das Recht, die Diskussionsteilnehmer der Sendung "nach Ermessen selbst zu bestimmen", hieß es zur Begründung. Zudem werde das BSW in anderen öffentlich-rechtlichen Wahlsendungen ausreichend berücksichtigt, führte das Gericht aus.
Die ARD-Sendung "Wahlarena 2024 Europa" soll am Donnerstag kommender Woche und damit wenige Tage vor der Europawahl stattfinden. Zu der Sendung sind nach Gerichtsangaben Vertreter verschiedener Parteien eingeladen - darunter SPD, CDU, CSU, Grüne, FDP, AfD und Linke.
Nach dem Konzept der Sendung sollen nur jene Parteien teilnehmen, die bereits im aktuellen Europarlament mit einer nennenswerten Zahl von Abgeordneten vertreten sind. Auch sollen die Parteien in Deutschland über eine gewisse Relevanz aufgrund ihrer bisherigen Erfolge verfügen.
Das BSW wehrte sich gegen ihre Nichtberücksichtigung. Es sah sich laut Gericht in seinem Recht auf Chancengleichheit verletzt. Die Partei habe sehr gute Chancen, bei der Europawahl als fünftstärkste Kraft aus Deutschland in das Europaparlament einzuziehen, argumentierte sie unter anderem. Demgegenüber lägen die FDP und die Linke in Umfragen deutlich hinter dem BSW.
Das Gericht folgte dem jedoch nicht. Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten müssten auch in redaktionellen Sendungen vor Wahlen Parteien entsprechend ihrer Bedeutung berücksichtigen. Den Anforderungen habe der WDR entsprochen, indem er das BSW zwar nicht in die "Wahlarena" eingeladen, ihm aber "in anderen wahlbezogenen Sendungen ausreichend Gelegenheit bietet, die Wähler zu erreichen".
Die Begrenzung auf Vertreter jener Parteien, die bereits im aktuellen Europaparlament vertreten sind, befand das Gericht für zulässig. Denn in der Sendung solle auch ein Rückblick auf die parlamentarische Arbeit der eingeladenen Parteien erfolgen. Zudem leite das BSW ihre Bedeutung selbst "überwiegend aus wenig belastbaren und nur eingeschränkt objektiv überprüfbaren Anhaltspunkten her", befand das Gericht weiter.
Aussagekräftige Wahlergebnisse könne die partei bislang nicht aufweisen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden, über die das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. Spitzenkandidat des BSW für die Europawahl ist der frühere Linken-Politiker Fabio de Masi. Die Wahl findet in Deutschland am Sonntag kommender Woche statt.
S.Abdullah--SF-PST