-
Konzernbilanz: BVB schreibt Millionenverlust
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben
-
Auto erfasst Passanten in Hofgeismar: Fahrer laut Polizei mit medizinischen Problemen
-
Nach El-Mala-Coup: Köln holt Skhiri zurück
-
Eklat um Weihnachtsbaum vor Kita in Hamburg: Urteil gegen Aufsteller rechtskräftig
-
Nach schweren Unwettern in mehreren Bundesländern: DWD warnt vor Starkregen
-
Hyundai-Beschäftigte in Südkorea streiken für Anhebung des Rentenalters
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panamakanal wird reduziert
-
Bayern ohne Musiala im Supercup, aber Kompany "total ruhig"
-
Brand im Hohen Venn: Behörden warnen vor Betreten des Gebiets
-
84-Jährige stirbt nach Raubüberfall in Hannover an zugefügten Verletzungen
-
Ende 2025 rund 32.500 Prostituierte in Deutschland bei Behörden gemeldet
-
Farbattacke auf Bernd das Brot: Figur von Fernsehcharakter in Erfurt beschmiert
-
Medienbericht: Geheimes Waffenlager bei Berlin gefunden
-
Freiburg legt Grundstein: "Wollen wieder auf Reisen gehen"
-
"Anstiftung zur Subversion": Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong verurteilt
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Warken will an Reformkurs festhalten
-
Ausgaben für Sozialhilfe 2025 um sechs Prozent gestiegen
-
Aufgabe gegen Swiatek: Sorgen bei Rybakina vor US Open
-
Waldbrände: SPD spricht sich für besondere Auszeichnung für Feuerwehrleute aus
-
Organisatoren von Tiananmen-Mahnwachen in Hongkong schuldig gesprochen
-
IS-Anhängerin soll Anschlag auf Parlament von Bundesstaat New York geplant haben
-
Nach Jodie Foster benannte Schlange in England erfolgreich gegen Krebs behandelt
-
Wirtschaftsverbände und Großkonzerne drängen Bundesregierung zu Reformen
-
Melania Trump scherzt über Abwesenheit: "Ich habe gehört, Ihr habt mich vermisst"
-
Trockenheit wegen El Niño: Schiffsverkehr durch den Panama-Kanal wird reduziert
-
Mutmaßlich vertauschte Nierentests: Prozess um Tod von Maradona unterbrochen
-
Conference League: Freiburg legt in der Qualifikation vor
-
Medien: Bayern ohne Musiala im Supercup
-
Donau-Niedrigwasser: Bulgarien drosselt Leistung seines einzigen Atomkraftwerks
-
Nord Stream: Gericht in Kroatien ordnet U-Haft für ukrainischen Taucher an
-
"Ich bin zurück": Alcaraz gibt Comeback bei US Open
-
Berlin, London, Rom und Paris: Israel muss Siedlungspläne für Westjordanland zurücknehmen
-
Tennis: Alcaraz kehrt bei US Open zurück
-
USA fordern Unterstützung für "Wirtschaftskrieg" gegen den Iran
-
Sachsen-Anhalt: Schulze kritisiert AfD-Wahlaufruf von CDU-Politiker
-
Vertrag bis 2031: El Mala verlängert in Köln
-
Aus den USA abgeschobene Migranten landen in Liberia
-
Hohe Energiepreise: Linken-Ko-Chefin Schwerdtner wirft Regierung Untätigkeit vor
-
Wagenknecht: BSW unterstützt einzelne AfD-Vorhaben in Sachsen-Anhalt
-
Springen: Deutschland vor Finale auf Gold-Kurs - Hinners Zweite
-
Meta-Chef Zuckerberg kauft Schloss in Irland
-
Deutschland Tour: Franzose Barré gewinnt 1. Etappe
-
Zwei Tote bei schweren Unwettern in mehreren Bundesländern
-
Iran-Krieg: Neuer US-Flugzeugträger in Region eingetroffen
-
Spanien richtet zwei Flüchtlingslager in Ceuta ein
-
Waldbrand in Belgien "vollumfänglich unter Kontrolle" - deutsche Feuerwehr zieht ab
-
Jugendliche zu Straftaten angestachelt: Bundesanwaltschaft ermittelt zu Terrorvorwurf
-
Per Anhalter: Französischer Präsidentschaftskandidat trifft Wähler
-
Haftstrafen für Männer in Berlin wegen Marihuanaschmuggels in Millionenumfang
Bei Untersuchung zu Grad der Behinderung darf Begleiter mitgenommen werden
Bei einer ärztlichen Untersuchung über den Grad einer Behinderung können Patienten sich von einem vertrauten Menschen begleiten lassen. Der Ausschluss des Begleiters dürfe aber gerichtlich angeordnet werden, wenn seine Anwesenheit eine geordnete Beweiserhebung erschwere, entschied das Bundessozialgericht in Kassel am Donnerstag. Es ging um die Klage eines behinderten Manns aus Niedersachsen gegen die Herabsetzung des urprünglich festgestellten Grads der Behinderung. (Az. B 9 SB 1/20 R).
Im Klageverfahren beauftragte das Sozialgericht Osnabrück nacheinander zwei Orthopäden damit, ein Sachverständigengutachten auszustellen. Sie lehnten es aber ab, den Mann zu untersuchen, weil dieser unbedingt eins seiner erwachsenen Kinder dabei haben wollte. Das Sozialgericht wies daraufhin seine Klage zurück, das Landessozialgericht in Celle lehnte die Berufung ab. Es erklärte, dass der Kläger die Aufklärung des Sachverhalts verhindert habe.
Das Bundessozialgericht hob dieses Urteil nun auf und verwies den Fall zur erneuten Verhandlung zurück nach Celle. Das Landessozialgericht habe alle Erkenntnisquellen ausschöpfen müssen, erklärte es. Ob der Kläger zu Recht nicht begutachtet worden sei, könne auf Grundlage der bisher getroffenen Feststellungen nicht entschieden werden.
X.Habash--SF-PST