-
Wenig Essen und verschimmelte Duschen: Aufklärung zu US-Flugzeugträger gefordert
-
US-Duell: Shelton und Nakashima im Finale von Montreal
-
Nach Tod des Vaters: Messi mit emotionalem Comeback für Miami
-
Selenskyj: Ukraine braucht mindestens fünf Prozent der US-Patriot-Raketen
-
"Abgehakt": Varfolomeev startet "erleichtert" in zweiten WM-Tag
-
Liebmann gewinnt Gold - und sieht "noch Potenzial"
-
Kobel über El Mala: "Qualitäten, die ich gerne im Team habe"
-
"Sind immer hungrig": PSG bleibt auf der Erfolgswelle
-
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht
-
Studie: Mehrheit in Deutschland ist weiter für konsequenten Klimaschutz
-
Erste Dialogrunde: Regierung und Opposition in Venezuela vereinbaren Justizreform
-
65 Jahre Mauerbau: Opferbeauftragte warnt vor Verklärung der DDR
-
Rechtspopulist Farage bei Nachwahl in Großbritannien Favorit gegen Spaßkandidaten
-
Sambier wählen neuen Präsidenten
-
Ex-Verantwortliche von US-Bürgerrechtsorganisation SPLC festgenommen
-
"Eine meiner engsten Vertrauten": Trumps Sprecherin Karoline Leavitt tritt zurück
-
Niedrigwasser: Binnenschiffer legen Drei-Punkte-Plan vor
-
Ukraine will keine genauen Angaben mehr zu russischen Raketenangriffen machen
-
Neue Eurovision-Regel: Länder im Kriegszustand dürfen nicht Gastgeber sein
-
Travis Kelce: Hochzeitsfeier mit Taylor Swift war "beste Nacht" meines Lebens
-
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen
-
Titelsammler weiter auf Kurs: PSG gewinnt Supercup
-
Sachsen-Anhalt: Schulze schließt Zusammenarbeit mit AfD nach Wahl weiter aus
-
Totale Sonnenfinsternis macht in Spanien Tag zur Nacht - Begeisterung auch in Deutschland
-
Karoline Leavitt beendet ihre Tätigkeit als Sprecherin von US-Präsident Trump
-
Xavi neuer Bondscoach - Debüt gegen Deutschland und Klopp
-
Totale Sonnenfinsternis taucht Teile Spaniens in Dunkelheit
-
Gedränge am Ätna: Vulkanausbruch lockt Besuchermassen an
-
Liebmann holt Gold mit Europarekord - Schwarz gewinnt Silber
-
Sonnenfinsternis taucht Teile Europas in Dunkelheit
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Kolumbien auf 239 gestiegen - Rettungskräften läuft die Zeit davon
-
Rekordpreis: Lakers für 12,5 Milliarden Dollar verkauft
-
"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt
-
Forscher entdecken energiereichen "Schwarzes-Loch-Stern" aus der Frühzeit des Alls
-
Heim-WM in Aachen: Dressur-Equipe um Werth holt 13. Titel
-
65 Jahre Mauerbau: Klöckner warnt vor Gleichgültigkeit gegenüber Geschichte
-
Rekordpreis: Lakers für zwölf Milliarden Dollar verkauft
-
Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen
-
Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt
-
Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft
-
Massiver Datendiebstahl in Polen: 19 Millionen Patienten betroffen
-
Mecklenburg-Vorpommern: 16-jährige Autofahrerin entkommt mehrmals der Polizei
-
Lizenz zum Zurückschlagen: Kabinett beschließt umstrittene Geheimdienst-Reform
-
Nach Tod des Vaters: Messi zweifelt an seiner Zukunft
-
24-Jähriger soll in Frankfurt am Main Gleichaltrigen getötet haben
-
Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt
-
AfD-Landrat verliert Rechtsstreit um Äußerung von Gesundheitsminister Linnemann
-
Greenpeace wirft Ölkonzernen immer höhere "Übergewinne" vor - Branche widerspricht
-
Erntebeginn für Champagner-Trauben in diesem Jahr so früh wie nie
-
Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
Karlsruhe billigt Blutentnahmeverbot für Heilpraktiker bei bestimmten Eigenbluttherapien
Das Bundesverfassungsgericht hat das bestehende Verbot der Blutentnahme durch Heilpraktiker im Rahmen nicht-homöopathischer Eigenbluttherapien gebilligt. Die entsprechende gesetzliche Regelung sei gerechtfertigt und kein erheblicher Eingriff in die Berufsfreiheit oder das Gleichbehandlungsgebot, entschieden die Karlsruher Richterinnen und Richter in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Mit diesem lehnten sie die Verfassungsbeschwerde einer Heilpraktikerin ab. (Az. 1 BvR 2324/24)
Nach Gerichtsangaben ging es bei der Beschwerde um die Blutentnahme bei sogenannten nativen und erweiterten nativen Eigenblutbehandlungen sowie Eigenserumstherapien. Die Heilpraktikerin wollte Patienten Blut aus einer Vene entnehmen und danach unverändert oder versetzt mit Arzneimitteln wieder in die Muskulatur spritzen. Bei der Eigenserumtherapie geht es um die Wiederinjektion von zentrifugiertem Serum aus dem Patientenblut.
Laut Arzneimittel- und Transfusionsgesetz fallen alle Blutentnahmen zu derartigen Zwecken unter den sogenannten Arztvorbehalt. Sie dürfen nur von Ärztinnen oder Ärzten oder entsprechend qualifiziertem Personal vorgenommen werden. Ausnahmen etwa für Heilpraktiker gelten nur bei der sogenannten homöopathischen Eigenblutbehandlung, bei der eine winzige Blutmenge - etwa ein Tropfen aus einer Fingerkuppe - entnommen wird.
Verfassungsrechtlich sei die gesetzliche Regelung nicht zu beanstanden, hieß es in dem Beschluss vom 20. Mai. Es gehe um "wichtige Belange des Allgemeinwohls im Sinn der öffentlichen Gesundheit". Die Vorschrift ziele auf die Integrität von Behandlungsmethoden, die Sicherheit der dabei eingesetzten Blutprodukte und die Sicherheit der Behandelten.
Der damit verbundene Eingriff in die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit sei nicht als erheblich einzustufen. Heilpraktiker, die nicht-homöopathische Eigenbluttherapien anbieten wollten, würden nur gehindert, "einen Teilbereich" ihrer Tätigkeit auszuüben, betonte das Gericht.
Auch die Unterscheidung zwischen nicht-homöopathischen und homöopaathischen Eigenbluttprodukten durch den Gesetzgeber sei nicht zu beanstanden. Die Differenzierung sei sachlich begründet. Ein etwaiger Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot lasse sich nicht feststellen.
Die Beschwerdeführerin war zuvor schon vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gescheitert, dieses verwarf eine Beschwerde der Frau gegen frühere Entscheidungen von Verwaltungsgerichten im August 2024 als unbegründet. Daraufhin zog sie vor das Bundesverfassungsgericht.
Nach damaligen Angaben des Bundesverfassungsgerichts bot die Frau seit 2011 verschiedene Formen der Eigenbluttherapie an. 2019 untersagten ihr die zuständigen Aufsichtsbehörden die Blutentnahme zur Herstellung nicht-homöopathischer Eigenblutprodukte. Dagegen zog sie vor Gericht.
U.Shaheen--SF-PST