-
Simeone für Hoeneß "absolut oberste Kategorie"
-
Kovac hofft auf Steigerung: "Schneller und genauer spielen"
-
Ministerin Bär wirbt für Deutschland als Technologie-Standort
-
Medienberichte: Australische Abgeordnete hat nach mutmaßlichem Angriff nur noch ein Bein
-
Studie: Bessere Vereinbarkeit pflegender Angehöriger mit Erwerbsarbeit nötig
-
Vor US-Kongresswahlen: Wahllokale in Texas für vorzeitige Stimmabgabe geöffnet
-
Bundesregierung erwartet zahlreiche Unternehmenschefs bei Investitionsgipfel
-
Steinmeier empfängt mongolischen Staatspräsidenten Khurelsukh
-
Konstituierende Sitzung von neuem Landtag in Mecklenburg-Vorpommern
-
Festveranstaltung zu 65 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei
-
Australische Abgeordnete nach mutmaßlichem Angriff weiter in kritischem Zustand
-
Mit deutscher Unterstützung: Japanische Weltraummission zur Erkundung der Marsmonde gestartet
-
Fluchtgefahr: Ex-Ingenieur von OpenAI bleibt nach Abhörvorwürfen in Untersuchungshaft
-
Selenskyj wirft US-Regierung verzögerte Lieferung bezahlter Abfangraketen vor
-
Trump offen für Dreiergipfel mit Putin und Xi
-
Starreporterin Christiane Amanpour hört bei CNN auf
-
SPD und Grüne in Berlin mit klaren Mehrheiten für Koalitionsverhandlungen mit Linken
-
Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet
-
Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj
-
Nach Ausschreitungen: US-Regierung rät bei Frankreich-Reisen zur Vorsicht
-
Berlin will mit Nvidia KI für Industrie vorantreiben und vereinbart Zusammenarbeit
-
Wähler in kanadischen Provinz Alberta entscheiden über Referendum zu Unabhängigkeit
-
Vier Tote bei schweren Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
Ronaldo-Strafe offiziell: 255 Euro und Sperre von 30 Tagen
-
UEFA erhöht Druck: 42 Fragen an Infantino
-
Ronaldo-Sperre offiziell: 255 Euro und 30 Tage Pause
-
Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung
-
Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt
-
Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren
-
Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit
-
Haftbefehl gegen zwei Deutsche nach Brandanschlag auf bulgarische Starlink-Anlage
-
US-Regierung untersagt KI aus China für internen Gebrauch
-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
Gericht: Kasse muss Kosten wegen möglicher Lepraerkrankung in Brasilien nicht tragen
Eine gesetzliche Krankenkasse muss die Kosten für eine telemedizinische Beurteilung einer möglichen Lepraerkrankung durch brasilianische Ärzte vorläufig nicht übernehmen. Ein Anspruch auf Krankenbehandlung besteht grundsätzlich nur innerhalb des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland, wie das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am Donnerstag in Celle mitteilte. Im Ausland können Leistungen nur in Ausnahmefällen beansprucht werden. (Az.: L 16 KR 221/26 BER)
Den Eilantrag stellte eine 45-Jährige, bei der im Herbst 2023 in Brasilien eine Lepraerkrnankung diagnostiziert worden war. Bei ihrer Krankenkasse beantragte sie die Übernahme der Kosten für Medikamente und eine später per Telemedizin erfolgten Behandlung samt Reisekosten.
Die Krankenkasse lehnte ab, weil es mit Brasilien keine zwischenstaatliche Regelung bei der Sozialversicherung gibt und der Anspruch der Frau auf Krankenbehandlung während ihres Aufenthalts dort ruht.
Ein erster Eilantrag wurde abgelehnt. Das Sozialgericht verpflichtete die Krankenkasse in zweiter Instanz im April dazu, die Kosten vorläufig zu übernehmen. Auf die Beschwerde der Krankenkasse hob das Landessozialgericht die vorherige Entscheidung nun auf und gab der Krankenkasse Recht.
Im Ausland könnten telemedizinische Leistungen nur in Ausnahmefällen in Anspruch genommen werden, entschieden die Richter. Das gelte, wenn eine Behandlung nur außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und des Europäischen Wirtschaftsraums möglich sei.
Diese Voraussetzung war in diesem Fall laut Gericht nicht erfüllt. Eine Lepraerkrankung war nicht ausreichend sicher diagnostiziert worden, weil weder ein Tropeninstitut noch ein Bundeswehrkrankenhaus den Verdacht bestätigten. Tropenerkrankungen sind in tropenmedizinischen Instituten in Deutschland zudem behandelbar.
P.AbuBaker--SF-PST