-
"Eine meiner engsten Vertrauten": Trumps Sprecherin Karoline Leavitt tritt zurück
-
Niedrigwasser: Binnenschiffer legen Drei-Punkte-Plan vor
-
Ukraine will keine genauen Angaben mehr zu russischen Raketenangriffen machen
-
Neue Eurovision-Regel: Länder im Kriegszustand dürfen nicht Gastgeber sein
-
Travis Kelce: Hochzeitsfeier mit Taylor Swift war "beste Nacht" meines Lebens
-
Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht bei Jugendlichen begonnen
-
Titelsammler weiter auf Kurs: PSG gewinnt Supercup
-
Sachsen-Anhalt: Schulze schließt Zusammenarbeit mit AfD nach Wahl weiter aus
-
Totale Sonnenfinsternis macht in Spanien Tag zur Nacht - Begeisterung auch in Deutschland
-
Karoline Leavitt beendet ihre Tätigkeit als Sprecherin von US-Präsident Trump
-
Xavi neuer Bondscoach - Debüt gegen Deutschland und Klopp
-
Totale Sonnenfinsternis taucht Teile Spaniens in Dunkelheit
-
Gedränge am Ätna: Vulkanausbruch lockt Besuchermassen an
-
Liebmann holt Gold mit Europarekord - Schwarz gewinnt Silber
-
Sonnenfinsternis taucht Teile Europas in Dunkelheit
-
Zahl der Erdbeben-Toten in Kolumbien auf 239 gestiegen - Rettungskräften läuft die Zeit davon
-
Rekordpreis: Lakers für 12,5 Milliarden Dollar verkauft
-
"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt
-
Forscher entdecken energiereichen "Schwarzes-Loch-Stern" aus der Frühzeit des Alls
-
Heim-WM in Aachen: Dressur-Equipe um Werth holt 13. Titel
-
65 Jahre Mauerbau: Klöckner warnt vor Gleichgültigkeit gegenüber Geschichte
-
Rekordpreis: Lakers für zwölf Milliarden Dollar verkauft
-
Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen
-
Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt
-
Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft
-
Massiver Datendiebstahl in Polen: 19 Millionen Patienten betroffen
-
Mecklenburg-Vorpommern: 16-jährige Autofahrerin entkommt mehrmals der Polizei
-
Lizenz zum Zurückschlagen: Kabinett beschließt umstrittene Geheimdienst-Reform
-
Nach Tod des Vaters: Messi zweifelt an seiner Zukunft
-
24-Jähriger soll in Frankfurt am Main Gleichaltrigen getötet haben
-
Barmer-Umfrage: Fast jeder Fünfte verschweigt etwas beim Arzt
-
AfD-Landrat verliert Rechtsstreit um Äußerung von Gesundheitsminister Linnemann
-
Greenpeace wirft Ölkonzernen immer höhere "Übergewinne" vor - Branche widerspricht
-
Erntebeginn für Champagner-Trauben in diesem Jahr so früh wie nie
-
Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Banaszak dringt auf gemeinsames Handeln demokratischer Parteien gegen die AfD
-
Ertrunkene Dreijährige in Schleswig-Holstein: Ermittlungen gegen Eltern
-
Quallen und Hitze legen ein Fünftel von Frankreichs Atomstromproduktion lahm
-
Frühstartrente soll frühzeitigen Vermögensaufbau für das Alter erleichtern
-
Ermittlungsverfahren gegen toten CSD-Attentäter formal eingestellt
-
Kabinett beschließt umstrittene Reform der Geheimdienst-Befugnisse
-
Kabinett beschließt: Bafög wird erhöht - aber später als geplant
-
Niedrigwasser: Verkehrs- und Umweltminister uneins über Ausbau von Flüssen
-
Trotz Schrecksekunde: Varfolomeev überzeugt bei WM-Quali
-
Prozess gegen mutmaßliche IS-Anhängerin in Frankfurt am Main begonnen
-
Schneider will Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankern
-
Iran-Krieg belastet Reisekonzern Tui - doch die Buchungen ziehen wieder an
-
Staatsmedien: Früherer chinesischer Premier Zhu im Alter von 97 Jahren gestorben
-
Hinfiebern auf knapp zwei Minuten Dunkelheit: Vorfreude auf die Sonnenfinsternis
-
Dobrindt weist Befürchtungen zu Massenüberwachung durch Geheimdienst-Reform zurück
Bundesarbeitsgericht stärkt Unterstützung häufig kranker Arbeitnehmer
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat den Anspruch häufig kranker Arbeitnehmer auf ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gestärkt. Nach einem am Dienstag veröffentlichten Urteil muss der Arbeitgeber ein weiteres BEM anbieten, wenn der Arbeitnehmer erneut mehr als sechs Wochen krank war. Weil dies unterblieben war, hob das BAG eine Kündigung auf. (Az: 2 AZR 138/21)
Das 2004 eingeführte BEM soll Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit hohen Fehlzeiten vor einer Kündigung schützen. In dem Verfahren sollen Möglichkeiten ausgelotet werden, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden - beispielsweise durch technische Hilfen, veränderte Betriebsabläufe, einen anderen Arbeitsplatz oder eine Verringerung der Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss ein Eingliederungsmanagement anbieten, wenn Arbeitnehmer innerhalb von zwölf Monaten mehr als sechs Wochen krank sind und Abhilfe nicht völlig aussichtslos erscheint.
Im Streitfall war ein Produktionshelfer wiederholt lange krank. 2017 fehlte er an 40, 2018 an 60 und 2019 an 103 Arbeitstagen. Der Arbeitgeber hatte daher ein BEM angeboten. Allerdings wollte der Arbeitnehmer zunächst die Gründe seiner Erkrankungen nicht offenlegen und auch die Einbeziehung des Betriebsarztes lehnte er ab. Das BEM wurde daher erfolglos beendet. Als der Arbeitnehmer erneut 79 Arbeitstage lang fehlte, kündigte der Arbeitgeber ordentlich.
Die Kündigungsschutzklage des Produktionshelfers hatte durch alle Instanzen Erfolg. Der Arbeitgeber hätte erneut ein BEM anbieten müssen, entschied nun auch in oberster Instanz das BAG.
Nach dem Erfurter Urteil sollen Arbeitgeber während eines laufenden BEM auftretende neue Krankheitstage und deren Ursachen in die Überlegungen einbeziehen. Gilt ein BEM allerdings als abgeschlossen, dann beginnt auch die Sechs-Wochen-Frist erneut zu laufen, und der Arbeitgeber muss gegebenenfalls ein neues BEM anregen, urteilte das Bundesarbeitsgericht. Anderes gelte nur, wenn dies von vornherein keinerlei Erfolg verspricht.
Dies sei hier aber nicht so gewesen. Es sei naheliegend, dass der Produktionshelfer angesichts der erneuten Fehlzeiten doch noch die ärztlichen Diagnosen offengelegt oder der Beteiligung des Betriebsarztes zugestimmt hätte. Inzwischen habe er auch angegeben, dass er Probleme beim schweren Heben und auch mit der zugigen Luft in der Produktionshalle hat. Änderungen, beispielsweise die Zuweisung eines neuen Arbeitsplatzes, seien hier durchaus erfolgversprechend gewesen.
Kürzlich hatte das BAG entschieden, dass Arbeitnehmer nicht selbst die Einleitung eines BEM verlangen können; dies liege allein in der Verantwortung des Arbeitgebers. Wie auch das neue Urteil zeigt, können aber Kündigungen unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber dieser Verantwortung nicht nachkommt.
P.AbuBaker--SF-PST