-
Söder für stärkere Regulierungen von Social Media
-
Nvidia-Chef Huang fordert Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Britische Regierung genehmigt umstrittene Förderung in Nordsee-Gasfeld
-
FC Bayern: Kimmich fehlt wegen eines Trauerfalls
-
Merz optimistisch hinsichtlich Einigung über Rentenreform
-
Kwarazchelia erleidet Kreuzbandriss
-
Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz
-
Hessen: Berauschter 15-Jähriger zieht Spur der Verwüstung mit gestohlenem Lastwagen
-
Israel wird Partner des Pazifischen Inselforums
-
Schauspieler Hardy Krüger Jr. bricht sich bei Treppensturz den Oberschenkelhals
-
Berichte: Deutscher in Russland wegen "Söldnertums" für Ukraine festgenommen
-
Zwangsverkauf von City offenbar möglich
-
DOSB-Wahl: Engelhardt kandidiert gegen Mronz
-
SpaceX macht dank Rechenzentren 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn
-
Alter Schufa-Wert: BGH erleichtert Einklagen von Informationen
-
Hainer verteidigt Urbig: "Trauen ihm für die Zukunft sehr viel zu"
-
Erlösung für Wirtz - und viel Lob
-
Düsseldorf: Bauarbeiter bei Deckeneinsturz in Hotel verletzt
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger stirbt nach Sturz mit Krankenfahrstuhl in Kanal
-
Formulierungspanne lässt Tabaksteuer auf dem Papier vorzeitig steigen
-
Bericht: Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage direkt bedroht
-
Australische Abgeordnete verliert nach Angriff mit Fahrzeug auch ihr zweites Bein
-
Bayerns Verkehrsminister Bernreiter: Bund muss für höhere Schienennmaut aufkommen
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" ein
-
"Verdammt schnell": James kommen Schröder-Erinnerungen
-
UN-Bericht: Menschheit "gefährlich weit" vom Erreichen ihrer Klimaziele entfernt
-
Doppelter Draisaitl: Oilers schlagen Wild
-
NBA: James und 76ers gewinnen beim Meister
-
Vor Stichwahl in Brasilien: Lula und Bolsonaro wollen Ausschluss des jeweils anderen erreichen
-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
-
Verkehrsminister der Länder treffen sich ab Mittwoch in Bayern
-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
Gutachten: Bund und Länder erfüllen Auftrag zur Notfallversorgung nicht ausreichend
Bund und Länder kommen ihrem Auftrag zur Notfallversorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger nur unzureichend nach. Dies ist das Ergebnis eines am Donnerstag in Berlin vorgestellten Rechtsgutachtens der Björn Steiger Stiftung. Erstellt wurde dieses durch den früheren Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio. Demnach fehlt es an einem flächendeckenden und mit gleichen Qualitätsstandards ausgestatteten, funktionierenden Rettungsdienst-System. Das deutsche Rettungswesen befinde sich gegenwärtig "in einer Systemkrise", urteilt Di Fabio in seinem Gutachten.
So seien die Fallzahlen in der Notfallversorgung stark gestiegen, das Rettungswesen werde zunehmend für 'einfache Erkrankungen' in Anspruch genommen. Zudem seien Fahrzeuge und ihre Ausstattung sowie die Funktionsweise der Leitstellen häufig unangemessen. Auch gebe es erhebliche regionale Qualitätsunterschiede sowie zwischen Stadt und Land.
Als wesentlichen Grund für die Defizite im Rettungsdienst erachtet Di Fabio die Aufsplitterung der Zuständigkeit zwischen Bund und Ländern. Aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit bestehe eine Schutzpflicht des Staates, führt der Verfassungsrechtler aus. Der Staat sei deshalb auch verpflichtet, ein funktionierendes Rettungsdienstsystem zur Verfügung zu stellen.
Zuständig für den Rettungsdienst sind bislang die Bundesländer - diese Zuordnung "versteht sich allerdings nicht von selbst", konstatiert Di Fabio. Der Bund habe eine Steuerungsverantwortung, die er nicht richtig wahrzunehmen bereit sei. "Mein Gutachten ermutigt ihn, diese Steuerungsverantwortung stärker wahrzunehmen."
Dem Gutachter zufolge könnte der Bund beispielsweise einheitliche Qualitätsstandards für die Notfallrettung stärker formulieren und einfordern. Denn alle Menschen in Deutschland hätten Anspruch auf die gleiche Versorgung. Dabei gehe es um Menschenleben und "die Erhaltung einer wichtigen, tragenden Infrastruktur", sagte Di Fabio bei der Vorstellung.
Die gemeinnützige Björn Steiger Stiftung wurde 1969 gegründet und setzt sich seitdem für die Verbesserung des Rettungswesens in Deutschland ein. Stiftungspräsident Pierre-Enric Steiger sieht dieses "im internationalen Vergleich weit abgefallen". Dessen Zustand sei "so prekär, dass wir sagen, in Deutschland sterben jeden Tag Menschen systembedingt". Er habe deshalb Di Fabio gebeten, zu begutachten, inwieweit das politische Handeln hier noch verfassungskonform sei.
"Wir hoffen und fordern, dass die Politik daraus nun ihre Schlüsse zieht und entsprechend reagiert", betonte er. Notwendig sei ein "komplettes politisches Umdenken für den Rettungsdienst".
Eine Neuordnung der Notfallversorgung sei "dringend notwendig", sagte auch der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen bei der Vorstellung des Gutachtens. Der ehemalige Rettungsmediziner Dahmen hob dabei das am Mittwoch vom Kabinett beschlossene Gesetz zur Reform der Notfallversorgung vor. Ihm sei es ein "großen Anliegen", dass das Gutachten bei nun anstehenden parlamentarischen Beratungen des Gesetzes berücksichtigt werde.
J.AbuShaban--SF-PST