-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
-
Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen
EU-Gericht bestätigt Milliardenstrafe gegen Google
Der Internetriese muss zahlen: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hat eine 2018 gegen Google verhängte Rekord-Geldbuße weitgehend bestätigt. Die von der EU-Kommission wegen illegaler Praktiken beim Android-Betriebssystem verhängte Strafe wird nur leicht auf 4,125 Milliarden Euro reduziert. Google reagierte enttäuscht auf die Entscheidung, deutsche Verleger begrüßten dagegen das "historische" Urteil. (Az. T-604/18)
Google habe den Herstellern von Android-Handys und den Betreibern von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegt, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken, erklärte das Gericht am Mittwoch.
Die EU-Kommission hatte gegen das Unternehmen seit 2017 bereits drei Geldbußen verhängt, die sich auf acht Milliarden Euro summierten. Im aktuellen Fall zogen Google und der Mutterkonzern Alphabet vor Gericht, um den Beschluss für nichtig erklären zu lassen. Damit scheiterten sie nun größtenteils. Die beanstandeten Praktiken hatte Google bereits zuvor geändert.
Es ging um drei Aspekte: Erstens mussten bestimmte Apps wie der Google-eigene Browser Chrome und die Google-Suche auf allen Android-Geräten vorinstalliert werden, wenn Googles App-Store Play genutzt werden sollte. Zweitens bekamen die Hersteller Lizenzen für den Play Store nur, wenn sie ausschließlich mit Android ausgestattete Smartphones verkauften. Und drittens gab Google nur dann einen Teil der Werbeeinnahmen weiter, wenn Handyhersteller und Netzbetreiber sich verpflichteten, auf einem bestimmten Sortiment keine Suchmaschine der Konkurrenz vorzuinstallieren.
Dass diese sortimentbezogene Vereinbarung als solche einen Missbrauch darstelle, erklärte das Gericht für nichtig. Angesichts der "Verdrängungswirkungen" der sonstigen Praktiken habe die Kommission dennoch zu Recht eine Zuwiderhandlung festgestellt. In allen anderen Punkten bestätigte es den Kommissionsbeschluss.
Google zeigte sich in einer ersten Reaktion "enttäuscht, dass das Gericht den Beschluss nicht in seiner Gesamtheit aufgehoben hat". Android habe mehr Auswahl für alle geschaffen und unterstütze tausende Unternehmen in Europa und der ganzen Welt, teilte der US-Internetgigant mit.
Der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der freien Presse (MVFP) sprachen dagegen von einer Gerichtsentscheidung von "historischen Dimensionen". Die Presse sei darauf angewiesen, "dass Verbraucher und Verbraucherinnen über ihre Endgeräte Zugriff auf Presseinhalte zu diskriminierungsfreien und fairen Bedingungen erhalten".
Gegen die EuG-Entscheidung kann Google noch vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen. Das tat das Unternehmen beispielsweise im Januar, als es ein EuG-Urteil anfocht, mit der eine Kartellstrafe von 2,4 Milliarden Euro bestätigt worden war. Dabei geht es um Preisvergleichsportale und deren Platzierung bei einer Suche im Internet. Der EuGH hat in dem Fall noch nicht entschieden.
Google geht außerdem gegen eine weitere Geldstraße in Höhe von 1,49 Milliarden Euro vor dem EuG vor. Diese wurde von der Kommission 2019 verhängt, weil der Konzern seine marktbeherrschende Stellung bei Online-Werbung missbraucht und Konkurrenten behindert haben soll.
Am Mittwoch wurde außerdem bekannt, dass Südkorea gegen Google und den Facebook-Mutterkonzern Meta eine Geldbuße von umgerechnet mehr als 71 Millionen Dollar verhängt hat. Sie hätten ohne Zustimmung Nutzerdaten gesammelt, um maßgeschneiderte Werbung zu schalten, teilten die dortigen Behörden mit. Die Strafe für Google allein beträgt demnach fast 50 Millionen Dollar - die höchste Geldbuße, die für einen Verstoß gegen das südkoreanische Datenschutzgesetz bislang verhängt wurde.
L.Hussein--SF-PST