-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
-
Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht trotz Mehreinnahmen 2027 "keine neuen Spielräume"
-
Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit
-
Rassistische Chats: Justizbeamter aus Nordrhein-Westfalen verliert Beamtenstatus
-
Söder will mit Geberländern Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich durchsetzen
-
Panne bei der Tabaksteuer: Klingbeil verspricht rasche Aufklärung
-
IT-Sicherheitsamt: Bislang keine Angriffe durch PHP-Sicherheitslücke festgestellt
-
Sohn von Aung San Suu Kyi spricht erstmals seit fünf Jahren mit seiner Mutter
-
Muskelverletzung: Bayern-Star Díaz fällt aus
Mittelklassewagen als Ersatz für unfallgeschädigten Sportwagen ist zumutbar
Muss ein Geschädigter nach einem Autounfall statt seines kaputten Sportwagens zeitweise einen normalen Mittelklassewagen fahren, kann er dafür vom Unfallverursacher keine Entschädigung verlangen. Die Nutzung eines Mittelklassewagens für Stadt- und Bürofahrten sei "zumutbar", entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung. Die damit verbundene Einschränkung des Fahrvergnügens stelle einen immateriellen und damit nicht ersatzpflichtigen Schaden dar. (Az. 11 U 7/21)
Im vorliegenden Fall wurde der Sportwagen des Klägers bei einem Verkehrsunfall beschädigt. Der Beklagte haftete für den Schaden und glich einen Teil davon aus. Mit seiner Klage wollte der Sportwagenbesitzer die verbliebene Differenz zu den tatsächlichen Reparaturkosten und eine Nutzungsentschädigung für 112 Tage Reparaturzeit erstreiten. Er begründete dies damit, dass ihm die Nutzung eines anderen Fahrzeuges nicht möglich und nicht zumutbar gewesen sei.
Dem Mann gehören tatsächlich noch vier weitere Fahrzeuge. Zwei davon werden nach seinen Angaben von Familienangehörigen genutzt, ein weiterer Wagen sei für Rennen ausgestattet. Das vierte Fahrzeug, ein normaler Mittelklassewagen, ist dem Kläger zufolge für den Stadtverkehr zu sperrig und wird von der Familie lediglich als Lasten- und Urlaubsfahrzeug genutzt.
Das Landgericht Frankfurt gab der Klage hinsichtlich der Reparaturkosten statt, wies aber die Ansprüche auf eine Nutzungsentschädigung zurück. Die dagegen eingelegte Berufung hatte nun auch vor dem OLG keinen Erfolg. Der Kläger hätte den Mittelklassewagen durchaus für die Fahrten zur Arbeit und zu Privatfahrten nutzen können, argumentierte das OLG.
Daran ändere auch nichts, dass es sich bei dem beschädigten Fahrzeug um einen Wagen aus dem deutlich gehobenen Marktsegment handelt. Der Mittelklassewagen sei zumutbar und führe "lediglich zu einer Beschränkung des Fahrvergnügens".
G.AbuHamad--SF-PST