-
Stichwahlen um kommunale Spitzenposten in Niedersachsen
-
Papst Leo XIV. besucht Pilgerort Lourdes - Treffen mit Missbrauchsopfern
-
Schweizer stimmen über Stärkung der Neutralität ab
-
Hessischer Ministerpräsident Rhein fordert Fortsetzung der "Stadtbild"-Debatte
-
Venezuela: Weitere 39 politische Gefangene nach zweiter Dialogrunde freigelassen
-
Bericht: Asylerstanträge bis 25. September auf tiefstem Stand seit 2012
-
Kane scheitert vom Punkt: Eiskaltes Spanien bestraft England
-
Wadephul warnt in Rede bei Vereinten Nationen vor Risiken durch KI
-
Tausende demonstrieren nach Zwangsräumung von 87-Jähriger in Madrid
-
Französischer Atomreaktor Flamanville für Arbeiten ein Jahr vom Netz
-
Berlin: SPD-Landesvorstand stimmt für Sondierungsgespräche mit der Linken
-
Rad-WM: Koch verpasst Medaille - Vollering triumphiert
-
Kiel gibt Derbysieg gegen Flensburg aus der Hand
-
Debüt mit "Sternchen": Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Perfektes Debüt: Brunner schießt U21 zum Sieg in Lettland
-
Lawrow: Russland wird Ziele in der Ukraine "egal wie" erreichen
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 800.000 Menschen
-
Laver Cup: Zverev verspielt Sieg gegen De Minaur
-
Trump lehnt iranischen Plan für Hormus-Wiedereröffnung ab
-
Bayern dominieren beim Wiedersehen mit Alba
-
Bundesaußenminister Wadephul trifft russischen Kollegen Lawrow bei der UNO
-
Mindestens 16 Tote in Russland und der Ukraine bei gegenseitigen Angriffen
-
Prinz Harry: Kinder sind "glücklich" in neuer Schule in Großbritannien
-
Münchens Milliardenplanung: Bund gibt "Olympia-Garantie"
-
Leo XIV. feiert in Paris Messe mit 700.000 Menschen
-
Toter in Grundstückseinfahrt in Bayern entdeckt - Kriminalpolizei ermittelt
-
Dobrindt: Wollen Frontex künftig stärker bei Rückführungen einsetzen
-
فيصل بن فرحان ونواف سلام يبحثان العلاقات السعودية اللبنانية
-
غرفة أبوظبي تستعرض برامج دعم مجتمع الأعمال في العين
-
العراق يبحث إعلان طوارئ بيئية مع تصاعد تلوث دجلة والفرات
-
لماذا يحتفظ مسلسل «رأفت الهجان» بجاذبيته بعد أربعة عقود؟
-
إصابات في هجمات على كييف وضربة أوكرانية تستهدف مصفاة إيلسكي
-
العراق يتحرى مصير 18 مهاجراً يُشتبه بغرقهم قبالة ليبيا
-
أزمة النيل تنتقل من الخلاف المائي إلى صراع إقليمي أوسع
-
برمجية «CLOSEDQUORUM» تستخدم أربعة نماذج ذكاء اصطناعي في الهجوم
-
منصة رقمية موحدة في مصر لتأسيس الشركات والتراخيص
-
صناديق الأسهم العالمية تستقطب أكبر تدفقات في ثلاثة أشهر
-
مصر و«الفطيم» تبحثان مشروعات لوجستية وتوسعات استثمارية
-
إطلاق منصة زيادات رؤوس الأموال في مصر خلال أسابيع
-
برنامج إماراتي يحول النصوص الأدبية إلى أعمال مرئية
-
الإمارات تدعو إلى شراكات دولية تعزز تكامل الأطر القانونية
-
عبدالله بن زايد يحضر أول «مجلس الإمارات للاستثمار» في نيويورك
-
مبادرة محمد بن راشد الإغاثية لغزة بوصفها صدقة جارية
-
عجمان ووزارة الاقتصاد تبحثان رفع كفاءة الأسواق وبيئة الأعمال
-
«إعلان أبوظبي» يتصدر أجندة المواجهة الدولية للجريمة الرقمية
-
منتدى دبي للصناعات الغذائية يطلق دليلاً وطنياً وبرنامجاً للرواد
-
مؤتمر أبوظبي لمنع الجريمة يركز على العمل الدولي المشترك
-
تقرير يرصد 12 خرقاً لوقف إطلاق النار في غزة خلال يوم
-
مهندسو الفضاء يدرسون نوافذ جديدة لرحلات القمر والمريخ
-
محافظ بنك فرنسا يحذر من التعويل على المركزي الأوروبي في أزمة الديون
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
Durchsuchungen bei unverdächtigen Menschen sind nicht zulässig, auch wenn diese in einer Wohngemeinschaft mit Tatverdächtigen leben, gegen die ermittelt wird. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und gab damit zwei Verfassungsbeschwerden statt. (1 BvR 2232/24, 1 BvR 2399/24).
Die Beschwerdeführer aus Sachsen sahen in den Durchsuchungen einen Verstoß gegen ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Karlsruher Richter erklärten die Verfassungsbeschwerden für zulässig und begründet.
Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen eine in dem Wohnprojekt lebende Bewohnerin wegen des Verdachts der Sachbeschädigung. Der Frau wurde vorgeworfen, im Sommer 2021 gemeinsam mit anderen mit Tapetenkleister Plakate mit einem Aufruf für eine "antifaschistische Demonstration" an ein Parteibüro, eine Telefonzelle, Bushaltestellen sowie Informationstafeln geklebt zu haben.
Zudem soll sie Graffiti mit Bezug zu der Demonstration angebracht sowie einen Brückenpfeiler, ein Bushäuschen und eine Wand mit roter Farbe besprüht haben. Der Sachschaden wurde auf etwa tausend Euro beziffert.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das zuständige Amtsgericht in Chemnitz im Februar 2022 die Durchsuchung der Wohnung und Geschäftsräume sowie der Fahrzeuge des Beschwerdeführers an, der unter derselben Adresse wie die Beschuldigte gemeldet war - einem alternativen Wohnprojekt. Insgesamt wurden 14 Durchsuchungen angeordnet, auch gegen nicht verdächtige Bewohner. Die Ermittler wollten dadurch Beweismittel sichern.
Die dagegen gerichteten Beschwerden verwarf das Landgericht Chemnitz als unbegründet. Das Bundesverfassungsgericht sah in dem Vorgehen hingegen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Allein dass jemand Mitbewohner von Verdächtigen sei, rechtfertige keine vorsorglichen Durchsuchungsbeschlüsse gegen Nichtverdächtige.
Dass die Beschuldigten und die Beschwerdeführer in einer Gemeinschaft wohnen, bedeute nicht zwangsläufig, dass sie auch alle Räumlichkeiten nutzen. Eine effektive Strafverfolgung werde nicht verhindert, erklärten die Karlsruher Richter.
B.Mahmoud--SF-PST