-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Hubertus Heil schließt Kandidatur für SPD-Vorsitz nicht aus
-
Berliner Koalitionspläne verschärfen Streit über den Linke-Landesverband
-
Macron setzt nach landesweiten Protesten auf schärfere Sicherheitsmaßnahmen
-
EU-Reaktionen auf Frankreichs Proteste offenbaren unterschiedliche Maßstäbe
-
Zehn Jahre nach BASF-Unglück bleibt juristische Aufarbeitung umstritten
-
Berliner Polizei prüft WhatsApp-Aufnahmen eines Beamten
-
Motsi Mabuse berichtet von Alltagsrassismus in Deutschland
-
RNZ-Leser halten die Farben des Herbstes im Neckar-Odenwald-Kreis fest
-
Frankreich verhängt nach Ausschreitungen örtliche Ausgangssperren
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Dreizehnjähriger spielt Klavier auf dem Teufelstisch im Bodensee
-
Israels Wirklichkeit entzieht sich einfachen deutschen Zuschreibungen
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Rot-Grün-Rot in Berlin verständigt sich auf Koalitionsgespräche
-
Mercedes baut Oldtimer-Angebot am Standort Fellbach aus
-
Hegseth trifft Netanjahu kurz vor Israels Parlamentswahl
DDR-Fluchtpläne in Verhör verraten: Rehabilitierung trotzdem möglich
Ein Mann, der sich vor seiner geplanten Flucht aus der DDR selbst anzeigte und weitere Namen nannte, kann trotzdem rehabilitiert werden. Wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied, verstieß der ehemalige DDR-Bürger nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Denn er habe lediglich versucht, sich vor der ihm drohenden Verfolgung zu schützen. (Az. 8 C 8.25)
Die Rehabilitierungsgesetze sollen Opfern der SED-Diktatur einen Ausgleich für erlittenes Unrecht und Hilfe zugänglich machen. Mit einer verwaltungsrechtlichen Rehabilitierung werden Behördenentscheidungen der DDR aufgehoben, die grob rechtsstaatswidrig waren. Sie ist Voraussetzung für mögliche Entschädigungsansprüche. Wer allerdings gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstieß, bekommt keine solche Rehabilitierung.
In dem nun verhandelten Fall brach der Kläger - der als Handwerker bei einem Theater arbeitete - als 18-Jähriger im Jahr 1978 den Versuch ab, aus der DDR zu fliehen. Er zeigte sich selbst an. Im Verhör nannte er zwei Mitbeteiligte, wie das Gericht ausführte. Für die DDR-Staatssicherheit (Stasi) zu arbeiten, habe er allerdings verweigert.
Später wurde der Mann von der Stasi überwacht und dreimal inhaftiert. Unter Androhung weiterer Haft seien ihm zwei Fotoausstellungen verboten worden. Aus diesem Grund beantragte der ehemalige DDR-Bürger eine verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung. Vor dem Berliner Verwaltungsgericht hatte er keinen Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht entschied aber nun für ihn.
Da der Mann weder als Spitzel noch als Denunziant in Erscheinung trat, um dadurch Vorteile zu erlangen, habe er nicht gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen. Die beiden Namen habe er erst im Verhör offenbart, um die ihm selbst drohende politische Verfolgung abzuwenden. Das sei kein unmenschliches Verhalten, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
I.Matar--SF-PST