-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
-
Verkehrsminister der Länder treffen sich ab Mittwoch in Bayern
-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
-
Tod von 53 Migranten in Texas: Schleuser zu 30 Jahren Haft verurteilt
-
Kurz vor Stichwahl in Brasilien: Lula fordert Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Verbrenner-Aus: Mitte-Fraktionen im EU-Parlament handeln Kompromiss aus
-
Prinz Harry will "Schlussstrich" unter Streit mit seiner Familie ziehen
-
Kreise: Erstes Abschiebezentrum von EU-Ländern in Drittstaat soll in Ruanda entstehen
-
Nach massiven Ausschreitungen: Neue nächtliche Ausgangssperren in französischen Städten
-
UNO verurteilt Gewalt bei Protesten in europäischen Städten
-
Merz würdigt Beitrag türkischer Gastarbeiter für Entwicklung Deutschlands
-
AfD bestätigt Angriff auf E-Mail-Postfächer: "Große Datenmengen abgeflossen"
-
SPD-Politikerin Hesse als Landtagspräsidentin in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt
-
Merz: Türkische Gastarbeiter haben industrielle Substanz Deutschlands mitaufgebaut
-
Rumänien: Parlament billigt Regierung von Pro-Europäer Niculescu
-
Bangen um Kompany und Kimmich - noch keine Neuer-Entscheidung
-
Merz verkündet Investitionszusagen in Höhe von rund 230 Milliarden
-
UNHCR: 250.000 Binnenflüchtlinge im Jemen seit August
-
Umfrage in Bayern: Zustimmung für Aigner als mögliche Bundespräsidentin
-
Merz kritisiert Berliner Pläne zu Vergesellschaftung
-
Henrichmann schließt Unruhestiftung durch "ausländische Kräfte" nicht aus
-
Mehr Eisbrecher und Unterseekabel: EU stellt neue Arktisstrategie vor
-
Ausschreitungen in Frankreich: Innenminister mit Manipulationsvorwurf konfrontiert
-
Mecklenburg-Vorpommern: AfD-Kandidat scheitert bei Landtagspräsidentenwahl
-
Bundesnetzagentur leitet Verfahren gegen Öko-Stromanbieter Grüüün ein
-
Stromausfall sorgt für Störungen bei Google-Diensten - britische Banken betroffen
-
Berliner Linke berät über möglichen Ausschluss von Vanessa Emde
-
Europäische Protestwelle erhöht den Druck auf die EU-Spitze
-
Lehrkräftemangel trifft Förderschulen in Baden-Württemberg besonders stark
-
SEK nimmt Mann nach Schüssen in Oberfischach fest
-
Mercedes erweitert Classic Center in Fellbach deutlich
-
Biologin warnt vor technischen Eingriffen in komplexe Ökosysteme
BFH-Urteil: Kindergeldanspruch besteht auch nach Ausbildung zu Rettungssanitäter
Wer sich in jungen Jahren zum Rettungssanitäter ausbilden lässt, hat im Anschluss weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München am Donnerstag unter Verweis auf ein entsprechendes Urteil mitteilte, gilt die Ausbildung zum Rettungssanitäter rechtlich nicht als Erstausbildung. Daher bleibe auch das Recht auf Kindergeld weiter bestehen. (Az. III R 7/24)
In der Regel verfällt der Kindergeldanspruch nach dem Abschluss einer Erstausbildung oder eines Erststudiums, wenn das Kind anschließend einer Arbeit mit mehr als 20 Wochenstunden nachgeht. Für die Ausbildung zum Rettungssanitäter gelte diese Regelung allerdings nicht, heißt es vom BFH.
Die Dauer der Ausbildung sei mit etwa drei Monaten zu kurz. Um als Erstausbildung zu gelten, brauche es eine Mindestdauer von einem Jahr, erklärte das Gericht. Daher hätten auch fertig ausgebildete Rettungssanitäter weiterhin Anspruch auf Kindergeld. Eine etwa dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter gelte dagegen als Erstausbildung.
Vor dem Bundesfinanzhof klagte unter anderem der Vater einer 21-Jährigen, die nach dem Abitur und Freiwilligendienst im Frühjahr 2023 eine Ausbildung zur Rettungssanitäterin absolvierte. Da sie im Anschluss daran für einige Monate in Vollzeit als Rettungssanitäterin tätig war, verweigerte die Familienkasse die Zahlung von Kindergeld für die Arbeitsmonate. Der Kindergeldanspruch während der Zeit der Ausbildung blieb allerdings bestehen.
Das Gericht gab in diesem wie auch in fünf weiteren ähnlichen Fällen dem Kläger Recht. Die Vollzeittätigkeit als Rettungssanitäterin sei kein Grund gewesen, die Kindergeldzahlungen zu verweigern.
P.Tamimi--SF-PST