-
Söder für stärkere Regulierungen von Social Media
-
Nvidia-Chef Huang fordert Aufbau von KI-Infrastruktur in Europa
-
Britische Regierung genehmigt umstrittene Förderung in Nordsee-Gasfeld
-
FC Bayern: Kimmich fehlt wegen eines Trauerfalls
-
Merz optimistisch hinsichtlich Einigung über Rentenreform
-
Kwarazchelia erleidet Kreuzbandriss
-
Bekannten verwechselt und erschossen - Anklage gegen 43-Jährigen in Rheinland-Pfalz
-
Hessen: Berauschter 15-Jähriger zieht Spur der Verwüstung mit gestohlenem Lastwagen
-
Israel wird Partner des Pazifischen Inselforums
-
Schauspieler Hardy Krüger Jr. bricht sich bei Treppensturz den Oberschenkelhals
-
Berichte: Deutscher in Russland wegen "Söldnertums" für Ukraine festgenommen
-
Zwangsverkauf von City offenbar möglich
-
DOSB-Wahl: Engelhardt kandidiert gegen Mronz
-
SpaceX macht dank Rechenzentren 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn
-
Alter Schufa-Wert: BGH erleichtert Einklagen von Informationen
-
Hainer verteidigt Urbig: "Trauen ihm für die Zukunft sehr viel zu"
-
Erlösung für Wirtz - und viel Lob
-
Düsseldorf: Bauarbeiter bei Deckeneinsturz in Hotel verletzt
-
Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger stirbt nach Sturz mit Krankenfahrstuhl in Kanal
-
Formulierungspanne lässt Tabaksteuer auf dem Papier vorzeitig steigen
-
Bericht: Bundeswehr sieht sich durch russische Sabotage direkt bedroht
-
Australische Abgeordnete verliert nach Angriff mit Fahrzeug auch ihr zweites Bein
-
Bayerns Verkehrsminister Bernreiter: Bund muss für höhere Schienennmaut aufkommen
-
"Wir meinen: Es reicht": Alice Schwarzer stellt Magazin "Emma" ein
-
"Verdammt schnell": James kommen Schröder-Erinnerungen
-
UN-Bericht: Menschheit "gefährlich weit" vom Erreichen ihrer Klimaziele entfernt
-
Doppelter Draisaitl: Oilers schlagen Wild
-
NBA: James und 76ers gewinnen beim Meister
-
Vor Stichwahl in Brasilien: Lula und Bolsonaro wollen Ausschluss des jeweils anderen erreichen
-
VfB enttäuscht: "Zwei verlorene Punkte"
-
"Total verdient": Kovac zufrieden mit seinem BVB
-
Ex-Gunner Mustafi: So ist Arsenal zu knacken
-
BGH prüft Klagerecht von Verbraucherverband gegen Geschäftsführer
-
Bundesgerichtshof urteilt über Auskunftsansprüche gegen Schufa
-
Verkehrsminister der Länder treffen sich ab Mittwoch in Bayern
-
SpaceX verbucht 4,4 Milliarden Dollar Quartalsgewinn - Musk: Fusion mit Tesla "gute Idee"
-
Trump drängt Selenskyj zu Abkommen mit Russland - Witkoff am Mittwoch bei Putin
-
PSG schlägt Barcelona torreich - Wirtz trifft für Liverpool
-
Starker VfB verpasst gegen Atlético Ausrufezeichen
-
Nach langer Verzögerung: US-Behörden genehmigen Boeing 737 Max 10
-
DEL: Köln unterliegt Schwenningen erneut
-
US Schauspielerin Christina Applegate erhielt falsche MS-Diagnose
-
Trump: Habe Putin um Freilassung von US-Bürger Hubbard gebeten
-
Franz Wagner gibt Entwarnung: "Fühle mich gut"
-
Ebola-Epidemie: Nigeria meldet ersten Fall
-
Italienische Regierung schickt nach Ausschreitungen 500 Soldaten nach Mailand
-
Selenskyj: Kiew muss bei möglichem Ukraine-Gipfel von Putin, Trump und Xi dabei sein
-
Arsenal-Coach Arteta hofft auf Genesung von Kompany
-
Doppelpacker Guirassy schießt Dortmund zum Sieg in Baku
-
Selenskyj: Ukraine muss an möglichem Treffen von Putin, Trump und Xi teilnehmen
Altershöchstgrenze überschritten: Bewerber für Landratswahl scheitert vor Gericht
Ein FDP-Kandidat für eine Landratswahl in Niedersachsen ist mit einem Eilantrag gegen die Altershöchstgrenze von 67 Jahren gescheitert. Das Verwaltungsgericht Hannover lehnte seinen Antrag als unzulässig ab, wie es am Montag mitteilte. Demnach hatte die Stadt Hameln dem Politiker, der von seiner Partei als Bewerber für die Landratswahl im Kreis Hameln-Pyrmont im September nominiert worden war, die Ausstellung einer Wählbarkeitsbescheinigung aus Altersgründen verweigert. (Az. 1 B 4253/26)
Hintergrund ist eine Regelung im Kommunalverfassungsgesetz des Landes Niedersachsen. Zum sogenannten Hauptverwaltungsbeamten kann demnach nur gewählt werden, wer das 67. Lebensjahr nicht überschritt. Dies ist bei dem FDP-Bewerber allerdings der Fall. Ohne entsprechende Wählbarkeitsbescheinigung kann er nicht zur Wahl zugelassen werden.
Dem Gericht zufolge ist sein Eilantrag unzulässig. Alle Entscheidungen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch einen nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden. Anders seien termingerechte Wahlen angesichts zahlreicher Einzelentscheidungen der Wahlorgane und -behörden sowie etwaiger Klagen dagegen nicht möglich.
Das Gericht sah aber auch inhaltlich keinen offensichtlichen Fehler im Wahlverfahren, der zu einer späteren Ungültigkeit führen dürfte. Die Altersgrenze verletzte den Antragsteller nicht in seinen persönlichen Rechten und sei kein Fall ungerechtfertigter Altersdiskriminierung.
Die Altersgrenze sei nicht willkürlich gewählt, sondern orientiere sich an beamtenrechtlichen Regelungen, hieß es zur Begründung. Angesichts einer Amtszeit von acht Jahren überwiege insbesondere das Interesse der Kreisverwaltung an einer "kontinuierlichen und effektiven" Leitung.
Der Antragsteller hatte demnach argumentiert, dass die Altersgrenze aus dem Kommunalverfassungsgesetz bei der Zulassung von Bewerbern für das Amt eines Landrats nicht gelte. Rechtskräftig ist der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom Freitag noch nicht. Der Politiker kann dagegen Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.
D.Khalil--SF-PST