-
IT-Sicherheitsamt: Bislang keine Angriffe durch PHP-Sicherheitslücke festgestellt
-
Sohn von Aung San Suu Kyi spricht erstmals seit fünf Jahren mit seiner Mutter
-
Muskelverletzung: Bayern-Star Díaz fällt aus
-
Bundesländer fordern schnellstmögliche Stromsteuersenkung für alle
-
Lyon: Altmaier steht im Viertelfinale
-
Familiennachzug zu Flüchtling: Kind muss bei Antrag minderjährig sein
-
IUCN: Wegen Klimawandels fast alle Korallenriffe der Welt vom Absterben bedroht
-
Tarifeinigung bei Lufthansa City Airlines
-
Ausbau von Stromspeichern in Deutschland nimmt Fahrt auf
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht 2027 trotz Mehreinnahmen "keine neuen Spielräume"
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden
-
Shamonda-Virus erstmals bei Menschen entdeckt - Patient stirbt in Frankreich
-
Gladbacher Verletzungspech: Auch Lidberg fehlt in Stuttgart
-
Hellmann: Nachfolge von Krösche "zeitnah" klären
-
Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen
-
Frankreich: Macron wirft "ultralinken" Gruppen Umsturzversuch vor - Verteidigungsrat soll tagen
-
IUCN: 96 Prozent der Korallenriffe weltweit vom Absterben bedroht
-
Presse: Bundeswehr setzt bei Flugabwehr wegen Verzögerung auf Zwischenlösung
-
Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen
-
Nach US-Sanktionen: EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an Internationalen Strafgerichtshof
-
Spotify meldet elf Millionen mehr Nutzer im dritten Quartal
-
Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Weiterer Verdächtiger festgenommen
-
Tour 2027 mit zwei Zeitfahren und dem Tourmalet
-
Bundesinstitut: Nahezu flächdeckend feste Regeln für Handys an Schulen
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger gibt Entwarnung für den Bund
-
DFB-Team mit Geisterspiel in Belgrad
-
Sacharow-Preis des EU-Parlaments geht an Internationalen Strafgerichtshof
-
EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig
-
PHP-Sicherheitslücke: CDU-Innenexperte fordert mehr deutsche KI-Anstrengungen
-
Bayern verkaufen Anteile an Weltkonzern
-
SPD-Vorsitz: Heil erwägt Kandidatur - Schwesig schließt sie nicht aus
-
Vor Steuerschätzung: CDU-Regierungschef Schnieder pocht auf Stromsteuer-Senkung
-
Artenschutz: Unesco startet Großprojekt zum Sammeln von Umwelt-DNA
-
Tantiemen zur Zweitnutzung von Texten: EuGH urteilt zugunsten von Sachbuchautoren
-
Bedroht durch trockengelegte Auen: Gelbe Wiesenraute ist Blume des Jahres 2027
-
"Linke Clan-Bürgermeisterin": Berliner Linke verliert in Streit um Hagel-Äußerungen
-
Selenskyj: Russische Angriffe zeigen unveränderte Haltung des Kreml zum Krieg
-
Gericht: Aufnahmen von Journalistin zu Fall Block werden vorerst nicht ausgewertet
-
Stichwahl in Brasilien: Amtsinhaber Lula beantragt Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Befragung ohne Rechtsanwalt: Europäischer Gerichtshof rügt Tschechien und Ungarn
-
Vier Tote bei Unwettern im Südosten Frankreichs
-
Алекс Боди и ръководителят на BlackRock Лари Финк в Берлин: инвестиции в Германия и Румъния?
-
Alex Bodi és Larry Fink, a BlackRock vezetője Berlinben: befektetések Németországban és Romániában?
-
Alex Bodi en BlackRock-hoof Larry Fink in Berlyn: Beleggings in Duitsland en Roemenië?
-
एलेक्स बोदी और ब्लैकरॉक प्रमुख लैरी फ़िंक बर्लिन में: जर्मनी और रोमानिया में निवेश?
-
Alex Bodi ve BlackRock Başkanı Larry Fink Berlin’de: Almanya ve Romanya’ya yatırım mı?
-
Sachsen-Anhalt: CDU-Politiker Heuer bleibt bei Ministerpräsidentenwahl in Saal
-
Schnieder besorgt über mögliche AfD-Beteiligung an Ministerpräsidentenkonferenz
-
Internetseiten weltweit gehen wegen Sicherheitslücke vorsorglich vom Netz
-
أليكس بودي ورئيس بلاك روك لاري فينك في برلين: استثمارات في ألمانيا ورومانيا؟
Verhandlung über Sonderkündigungsrecht für Fernsehanschlüsse in Karlsruhe begonnen
Fernsehen im Mehrfamilienhaus ist seit Dienstag Thema am Bundesverfassungsgericht. Das Gericht in Karlsruhe begann mit einer Verhandlung über die Beschwerden von drei Telekommunikationsfirmen. Sie stören sich an einem fristlosen Sonderkündigungsrecht für Fernsehverträge, das auf die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs Ende 2021 folgte. (Az. 1 BvR 1803/22 u.a.)
Die Regelung über das Nebenkostenprivileg in der Betriebskostenverordnung hatte nach Gerichtsangaben ihren Ursprung in den 70er Jahren. Sie sollte "der Entstehung sogenannter 'Satellitenschüssel-Wälder' auf den Dächern von Mietshäusern entgegenwirken", wie Gerichtspräsident Stephan Harbarth in seiner Einführung sagte.
Vermieter konnten jahrzehntelang die Kosten für den gemeinsamen Fernsehanschluss in einem Mehrfamilienhaus über die Nebenkosten auf die Mieter umlegen - unabhängig davon, ob die Mieter den Anschluss tatsächlich nutzten. Mehr als zwölf Millionen Mietverhältnisse betraf das, wie Harbarth ausführte.
Seit Ende 2021 gilt das Nebenkostenprivileg aber nicht mehr, Mieter können ihre Telekommunikationsanbieter frei wählen. Die oft langfristigen Verträge mit Kabelnetzbetreibern durften darum mit Wirkung ab Juli 2024 fristlos gekündigt werden. Vermieter und Hauseigentümer mussten dafür keine Entschädigung zahlen.
Die drei kleineren Telekommunikationsunternehmen, die vor das Verfassungsgericht zogen, sitzen in Bayern und Hamburg. Sie versorgen Wohnungen mit Kabel- sowie zum Teil auch mit Satellitenfernsehen und betreiben dazu hausinterne Verteilernetze.
Die Unternehmen machen geltend, dass das Eigentumsrecht und die Berufsfreiheit durch das Sonderkündigungsrecht verletzt würden. Teilweise beklagen sie auch, dass Anbieter von Kabelnetzen gegenüber Anbietern von Glasfasernetzen ungerechtfertigt benachteiligt würden - denn die Kosten dafür sind unter bestimmten Voraussetzungen noch umlagefähig.
Zwei der Unternehmen reichten zusätzlich zu ihren Verfassungsbeschwerden im Jahr 2022 Eilanträge in Karlsruhe ein, um das Inkrafttreten der Neuregelungen noch zu verhindern. Damit scheiterten sie aber im Dezember 2023. Das Gericht hielt es damals nicht für notwendig, sofort einzuschreiten und eine einstweilige Anordnung gegen das Sonderkündigungsrecht zu erlassen.
Denn die Firmen hätten nicht angegeben, dass ihre wirtschaftliche Existenz direkt bedroht sei. Nur ein Teil der Kundenbeziehungen sei überhaupt von der Neuregelung betroffen, erklärten die Richterinnen und Richter 2023. Ob das Sonderkündigungsrecht allgemein mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wird nun gründlich geprüft.
Das Gericht will herausfinden, ob die Interessen der Netzbetreiber stärker hätten berücksichtigt werden müssen. Außerdem stellt sich die Frage, "ob der Erwartung der Netzbetreiber, dass geschlossene Verträge über die vereinbarte Vertragslaufzeit wirksam bleiben, ausreichend Rechnung getragen ist", wie Harbarth sagte.
Am Dienstag soll aber noch kein Urteil verkündet werden. Der Termin dafür steht noch nicht fest, meist fällt das Urteil einige Wochen oder Monate nach der mündlichen Verhandlung.
P.AbuBaker--SF-PST