-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
-
Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht trotz Mehreinnahmen 2027 "keine neuen Spielräume"
-
Keine Angriffe nach PHP-Sicherheitslücke festgestellt - Debatte um IT-Sicherheit
-
Rassistische Chats: Justizbeamter aus Nordrhein-Westfalen verliert Beamtenstatus
-
Söder will mit Geberländern Extremismusklausel im Länderfinanzausgleich durchsetzen
-
Panne bei der Tabaksteuer: Klingbeil verspricht rasche Aufklärung
-
IT-Sicherheitsamt: Bislang keine Angriffe durch PHP-Sicherheitslücke festgestellt
-
Sohn von Aung San Suu Kyi spricht erstmals seit fünf Jahren mit seiner Mutter
-
Muskelverletzung: Bayern-Star Díaz fällt aus
-
Bundesländer fordern schnellstmögliche Stromsteuersenkung für alle
-
Lyon: Altmaier steht im Viertelfinale
-
Familiennachzug zu Flüchtling: Kind muss bei Antrag minderjährig sein
-
IUCN: Wegen Klimawandels fast alle Korallenriffe der Welt vom Absterben bedroht
-
Tarifeinigung bei Lufthansa City Airlines
-
Ausbau von Stromspeichern in Deutschland nimmt Fahrt auf
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht 2027 trotz Mehreinnahmen "keine neuen Spielräume"
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden
-
Shamonda-Virus erstmals bei Menschen entdeckt - Patient stirbt in Frankreich
-
Gladbacher Verletzungspech: Auch Lidberg fehlt in Stuttgart
-
Hellmann: Nachfolge von Krösche "zeitnah" klären
-
Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen
-
Frankreich: Macron wirft "ultralinken" Gruppen Umsturzversuch vor - Verteidigungsrat soll tagen
-
IUCN: 96 Prozent der Korallenriffe weltweit vom Absterben bedroht
-
Presse: Bundeswehr setzt bei Flugabwehr wegen Verzögerung auf Zwischenlösung
-
Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen
-
Nach US-Sanktionen: EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an Internationalen Strafgerichtshof
-
Spotify meldet elf Millionen mehr Nutzer im dritten Quartal
-
Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Weiterer Verdächtiger festgenommen
-
Tour 2027 mit zwei Zeitfahren und dem Tourmalet
-
Bundesinstitut: Nahezu flächdeckend feste Regeln für Handys an Schulen
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger gibt Entwarnung für den Bund
-
DFB-Team mit Geisterspiel in Belgrad
-
Sacharow-Preis des EU-Parlaments geht an Internationalen Strafgerichtshof
-
EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig
-
PHP-Sicherheitslücke: CDU-Innenexperte fordert mehr deutsche KI-Anstrengungen
Hilfen für Geduldete: Pro Asyl fordert nach Karlsruher Beschluss Stopp von Gesetz
Die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl fordert nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hilfen für in Deutschland geduldete Menschen, das "diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz" abzuschaffen. Karlsruhe bestätigte in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss, dass die sogenannten Grundleistungen in den Jahren 2018 und 2019 weitgehend mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Sie durften demnach auch niedriger ausfallen als Sozialhilfe. (Az. 1 BvL 5/21)
Die Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sollen in den ersten Monaten in Deutschland die Existenz absichern. Gedacht sind sie für bedürftige Asylsuchende, Geduldete und vollziehbar ausreisepflichtige Menschen, die nicht in einer Aufnahmeeinrichtung leben. Sie sind niedriger als Sozialhilfe. Bestimmte Kosten für Freizeit, Kultur und Bildung sind darin nicht berücksichtigt. Aktuell können erst nach 36 Monaten höhere Hilfen bezogen werden, im Jahr 2018 betrug die Frist noch 15 Monate.
Vor dem Bundesverfassungsgericht ging es nur um den Zeitraum zwischen September 2018 und dem 20. August 2019, konkret um die Leistungen für alleinstehende Erwachsene und Kinder mit Duldung. Geklagt hatte eine alleinerziehende Frau aus Eritrea, die mit ihrem minderjährigen Kind geduldet in Deutschland lebte. Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle ging davon aus, dass die Leistungen für 2018 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar waren. Darum fragte es das Verfassungsgericht 2021 danach.
Karlsruhe beurteilte die Lage nun anders als das Celler Gericht. Das Verfassungsgericht erklärte, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet sei. Auch die Festlegung der Bezugsdauer auf 15 Monate für Geduldete war demnach rechtens. Betroffene Menschen hielten sich wahrscheinlich nur vorübergehend in Deutschland auf. Darum darf der Gesetzgeber einen Teil des soziokulturellen Bedarfs herausrechnen, wie das Gericht erklärte.
Die physische Existenz sei mit den gewährten Leistungen gesichert, ebenso die Möglichkeit zur Pflege zwischenmenschlicher Beziehungen und ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.
Ab September 2018 hätten die Hilfen aber neu berechnet werden müssen, wie Karlsruhe ausführte. Die zugrunde gelegten Daten seien zu dem Zeitpunkt nicht mehr aktuell gewesen. Die Leistungssätze werden regelmäßig aktualisiert, zuletzt zum Januar 2026. Auch zum September 2019 wurden sie aktualisiert. Zwischen September 2018 und dem 20. August 2019 genügten sie den rechtlichen Anforderungen zwar nicht, entschied das Gericht. Sie müssten aber nicht nachträglich neu festgesetzt werden.
Pro Asyl kritisierte, dass das Gesetz in der Zwischenzeit mehrmals verschärft und der Leistungszeitraum mehr als verdoppelt worden sei. Die 2018 geltenden 15 Monate Frist seien vom Gericht nicht beanstandet worden, "da sie noch als Kurzaufenthalt zu werten seien", erklärte die Organisation. Aus ihrer Sicht sei dies "bei den aktuell geltenden 36 Monaten eindeutig nicht mehr der Fall".
L.AbuTayeh--SF-PST