-
Geplanter Überfall in Bochum: Brüsseler Gericht verschiebt Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Netanjahu: Israel bereitet nach Angriff "vollständige Abriegelung" von Westjordanland vor
-
Erster komplett KI-generierter Spielfilm kommt in China in die Kinos
-
Verdächtige rote Substanz: Paket mit Früchtetee löst in Kiel Großeinsatz aus
-
Nach Brit Awards und Grammy: Sängerin Raye gewinnt britischen Mercury-Musikpreis
-
"Extremismusklausel" in Länderfinanzausgleich: CSU-Generalsekretär verteidigt Idee
-
FIFA-Machtkampf: Infantino erhält Unterstützung aus Asien
-
Zwei Tore, drei Assists: Draisaitl glänzt gegen den Meister
-
Strecke in Austin "inakzeptabel": Verstappen schlägt Alarm
-
Urteil im Maradona-Prozess am 22. Dezember
-
NBA: OKC auch gegen Jokic makellos - 76ers mit großem Comeback
-
NFL: Patriots unterliegen Bears
-
Zweifel am Formel-1-Finale: "Die Welt kann sich stark ändern"
-
"Mache einfach weiter": Brunner beim Thema DFB-Team gelassen
-
Hofmann betreibt Eigenwerbung: "Mehr kann ich nicht machen"
-
"Genau jetzt richtig": Freiburg will Trendwende gegen Bayern
-
Hoffenheim feiert "TSG-GOAT" Kramaric: "Er tut uns gut"
-
Kutschfahrten im New Yorker Central Park vor dem Aus
-
Geplanter Überfall in Bochum: Gericht verkündet Urteil gegen "Ausbrecherkönig"
-
Wadephul nimmt an Außenministertreffen in Istanbul teil
-
Krise bei VW: Weitere Gespräche mit IG Metall über Vereinbarung aus 2024
-
CSU-Parteitag mit Rede Söders - Besonderes Augenmerk auf Aigner
-
Trump: Ukraine verfügt wieder über Satelliten-Internetdienst Starlink
-
Staatsmedien: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Tausende fordern in Venezuela Rückkehr von Oppositionspolitikerin Machado
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der Opposition in Belgrad
-
Was bleibt nach 30 Jahren Wohnen?
-
Vor Parlamentswahl in Serbien: Zehntausende Anhänger der demonstrieren in Belgrad
-
Vor Gouverneurswahlen: Trump lobt Schmähvideo gegen Demokratin
-
Kanada und Türkei nehmen Gespräche über Freihandelsabkommen auf
-
Xinhua: Mindestens 16 Tote und 32 Verletzte bei Erdbeben in Tibet
-
Kramaric trifft endlich: Hoffenheim auch in Europa zurück
-
Brunner versaut Freiburgs Bayern-Generalprobe
-
Finnland erteilt Betriebsgenehmigung für unterirdisches Endlager für Atommüll
-
Antonelli zweifelt: WM-Titel in Austin "unwahrscheinlich"
-
Hofmann nutzt seine Chance: Bayer gewinnt auch auf Kreta
-
Hauptrunden-Traum lebt: Melsungen siegt im CL-Krimi
-
Milliardenklage gegen die BBC: Trump soll unter Eid aussagen
-
50 Millionen Euro: Rekordpreis bei Versteigerung von Monet-Gemälde in Paris erzielt
-
Zehntausende Studierende fordern bei Demonstration in Wien mehr Geld für Hochschulen
-
"Rückkehr zur Ruhe": Demonstrationsverbote und weitere Einschränkungen in Frankreich
-
Kaputte Welt: Pentagon beschädigt Eisenhower-Globus
-
Vom IS im Niger entführte Schweizerin und Österreicherin zurück in der Heimat
-
Frankreich: Widerstandskämpferin Berger-Volle mit 105 Jahren gestorben
-
Justizminister: 217 Menschen nach Protesten am Wochenende in Frankreich inhaftiert
-
Neue russische Angriffe: Selenskyj beklagt unveränderte Haltung Moskaus zum Krieg
-
USA richten erste Klub-WM der Frauen aus
-
Sturzflut im Himalaya: UN-Klimafonds stellt Nepal Hilfsgelder in Millionenhöhe bereit
-
Müll rausbringen und Abwaschen war einmal - Erleichterungen für Airbnb-Gäste
-
Milliarden-Rüstungsdeal: USA wollen 850 F-35-Kampfjets bei Lockheed Martin kaufen
Beschluss gegen vorzeitige Haftentlassung von Todespfleger Niels Högel rechtskräftig
Der wegen dutzender Morde verurteilte frühere Krankenpfleger Niels Högel muss definitiv mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Ein Beschluss gegen seine vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren wurde rechtskräftig, wie ein Sprecher des Landgerichts Oldenburg am Freitag mitteilte. Weder Högel selbst noch die Staatsanwaltschaft gingen dagegen vor.
Das Landgericht hatte den Beschluss Mitte März gefällt und damit den Antrag Högels auf vorzeitige Entlassung abgelehnt. Es erklärte damals, die Schwere der Schuld Högels gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren Gefängnis.
Högel wird in den Medien auch "Todespfleger" genannt. Er hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen von Krankenhäusern in Oldenburg und Delmenhorst zahlreiche Patienten mit Medikamenten vergiftet, um lebensbedrohliche Zustände auszulösen und sie anschließend wiederzubeleben. Viele starben dabei. Das Ausmaß der Mordserie wurde trotz früherer Verdachtsmomente erst mit jahrelanger Verspätung bekannt.
In mehreren Prozessen zwischen 2006 und 2019 wurde Högel wegen des Tods von insgesamt 91 Patienten verurteilt. Wie das Gericht schon im März erklärte, bedeutet die Mindesthaftdauer von 28 Jahren nicht, dass er danach entlassen wird. Sie stelle nur einen Rahmen für die weitere Vollstreckung dar. Bevor Högel entlassen werden könne, müsse geprüft werden, ob er weiter gefährlich sei. Dazu werde dann ein psychiatrisches Sachverständigengutachten erstellt.
Bei der Entscheidung über die Mindesthaftdauer wurden den Angaben zufolge die Umstände der Taten sowie insbesondere auch die Persönlichkeit und Entwicklung des Verurteilten in der Zeit nach seiner letzten Verurteilung berücksichtigt. Besonders erschwerend wurde die außerordentlich hohe Zahl der Morde berücksichtigt, wie das Gericht mitteilte.
E.Aziz--SF-PST