-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
EuGH: Kirchenaustritt allein ist kein Grund für Kündigung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat Beschäftigten bei kirchlichen Organisationen den Rücken gestärkt. Ihnen kann einem Urteil vom Dienstag zufolge nicht ohne Weiteres gekündigt werden, nur weil sie aus der Kirche austraten. Gerichte - nicht die Kirche - müssen demnach beurteilen, ob eine Kündigung im konkreten Fall dennoch gerechtfertigt ist. (Az. C-258/24)
Es ging um einen Fall, der dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt vorliegt. Eine Sozialpädagogin arbeitete in einer Schwangerschaftsberatung der Caritas. Von 2013 bis 2019 war sie in Elternzeit und trat unterdessen aus der katholischen Kirche aus. Sie begründete das mit finanziellen Gründen. Da ihr Mann nicht katholisch ist, aber gut verdient, musste sie zusätzlich zur Kirchensteuer ein sogenanntes Kirchgeld zahlen.
Sie wurde gekündigt mit der Begründung, dass sie durch ihren Kirchenaustritt "schwerwiegend gegen ihre Loyalitätsobliegenheiten verstoßen" habe. Die Frau zog vor Gericht. Sie macht unter anderem geltend, dass in der Beratungsstelle auch zwei Kolleginnen arbeiteten, die gar nicht katholisch seien - sondern Mitglieder der evangelischen Kirche.
Das Bundesarbeitsgericht zweifelte daran, dass diese Ungleichbehandlung von Beschäftigten gerechtfertigt ist. Es fragte die europäischen Richterinnen und Richter danach. Diese antworteten nun, dass eine Kündigung ihrer Auffassung nach in einem solchen Fall nicht einfach so möglich ist.
Ein katholischer Verein wie die Schwangerschaftsberatung dürfe einer Mitarbeiterin nicht allein wegen ihres Austritts aus der Kirche kündigen, wenn gleichzeitig Nicht-Katholikinnen dort in der gleichen Position arbeiteten - und die Mitarbeiterin nicht öffentlich kirchenfeindlich auftrete.
Letztlich muss das aber das Bundesarbeitsgericht beurteilen. Es geht um die Abwägung zwischen dem Ethos eines religiösen Arbeitgebers und seinem Recht auf Autonomie - und den Interessen der Arbeitnehmer, nicht wegen ihrer Religion diskriminiert zu werden. Bei dieser Abwägung haben die EU-Staaten einen Spielraum, wie der EuGH ausführte.
Die Frage ist, ob für die konkrete Tätigkeit eine Mitgliedschaft in der Kirche gefordert werden darf. Das müssen dem EuGH zufolge nationale Gerichte entscheiden. Für den konkreten Fall gab der Gerichtshof dem Bundesarbeitsgericht Hinweise mit auf den Weg. Seiner Auffassung nach ist eine Kirchenmitgliedschaft für die Arbeit als Schwangerschaftsberaterin nicht notwendig.
F.AbuZaid--SF-PST