-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
Gericht bestätigt Verbot von Haltung von Bienenvölkern auf Balkon
Im Streit um Bienen auf einem Balkon hat das Landgericht Köln einer Wohnungseigentumsgemeinschaft Recht gegeben. Ohne ihre Zustimmung dürfen Bienenvölker nicht auf einem Balkon gehalten werden, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es bestätigte damit im Kern eine Entscheidung des Kölner Amtsgerichts. Geklagt hatte eine Kölner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) gegen getrenntlebende Eheleute, die Miteigentümer einer Wohnung in der Anlage sind.
Auf deren Balkon standen laut Gerichtsangaben mehrere Bienenkästen. Zudem hing im Treppenhaus an der linken Seite ihrer Wohnungstür ein Schild mit der Aufschrift "Honig aus eigener Imkerei". Die WEG verlangte, dies sowie generell den Betrieb einer Imkerei in der Wohnung zu unterlassen.
Das Landgericht bestätigte demnach das Verbot der Bienenhaltung auf dem Balkon. Diese überschritt die zulässige Wohnnutzung und stellte eine erhebliche Beeinträchtigung der übrigen Eigentümer dar. Entscheidend sei, ob sich Nachbarn "nach der Verkehrsanschauung" verständlicherweise gestört fühlen könnten. Dies sei bei Bienenstöcken auf einem Balkon zu bejahen.
Auch die Entfernung des Schilds bestätigte das Gericht. Da es im gemeinschaftlichen Treppenhaus angebracht wurde, handle es sich um eine bauliche Veränderung, die einen entsprechenden Beschluss der Eigentümergemeinschaft erfordere.
Teilweise hatte die Berufung der beklagten Eheleute jedoch Erfolg: Ansprüche des Klägers aus einer "von der zulässigen Wohnnutzung abweichenden Nutzung" sah das Gericht nicht. Es fehle hierzu an einer rechtswidrigen gewerblichen Nutzung der Wohnung, hieß es.
Mehrere Bienenkästen auf einem Balkon würden noch keinen gewerblichen Betrieb begründen. Treffen mit anderen Imkern könnten ebenfalls nur dem Austausch über ein Hobby dienen. Ebenso wenig ergebe das Schild an der Tür eine gewerbliche Nutzung, weil es keine Passanten sondern nur Hausbewohner oder Besucher anspreche. Die Entscheidung fiel Anfang Februar und ist rechtskräftig.
A.Suleiman--SF-PST