-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
-
Riesenslalom in Sölden: Shiffrin führt, Aicher Neunte
-
Nordkoreas Machthaber Kim besucht unangekündigt chinesische Grenzstadt
-
Herbststurm "Luise" sorgt für Zugausfälle und Feuerwehreinsätze
-
FC Bayern: "Stabiler" Kompany fehlt wochenlang
-
70.000 Sicherheitskräfte im Einsatz: Neue landesweite Proteste in Frankreich
-
VfB in der Liga-Krise: "Ein Tiefpunkt"
-
Früheres Nazi-Sperrgebiet Obersalzberg: Großbrand am Kehlsteinhaus - Verdächtiger festgenommen
-
MotoGP-Drama: Márquez siegt - Martín fliegt ab und fällt aus
-
Baseball: Brewers eröffnen World Series mit Heimsieg
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive im Westjordanland
-
NBA: Pleiten für die deutschen Stars
-
Zehntausende in Taiwan nach Durchzug von Taifun "Champi" ohne Strom
-
Gladbacher Matchwinner Mohya: "Top, top, top"
-
Rummenigge über Kane: "Alle lieben Harry"
-
Proteste erwartet: Frankreichs Rechtspopulisten treffen sich zu Parteitag in Orléans
-
Eine Woche nach Ausschreitungen: Neue landesweite Proteste in Frankreich
-
Betrug mit Kryptowährung: Verfahren gegen Argentiniens Staatschef Milei eingestellt
-
Bundesverkehrsminister: Deutschlandticket für Gelegenheitsfahrer "spannende Idee"
-
Früheres Nazi-Sperrgebiet: Kehlsteinhaus am Obersalzberg in Flammen aufgegangen
-
CDU-Außenpolitiker: "Trump steht aktuell auf der Seite Russlands"
-
Formel 1: Antonelli Zweiter im Training von Austin
-
Gladbach wendet historischen Fehlstart ab
-
"Get well soon, Vinny!": Viele Genesungswünsche für Kompany
-
DEL: Mannheim siegt in Plachtas Rekordspiel
-
"Rassistischer Terroranschlag": Ein Toter bei Angriff in Pariser Vorstadt
-
USA und Russland kündigen Waffenruhe für Oleschky in der Ukraine an
-
Bühl trifft doppelt: Bayern-Frauen nicht zu stoppen
-
Traumtor von Reese reicht nicht: Wolfsburg lässt Punkte liegen
-
Nach tödlichem Angriff auf Soldaten: Netanjahu droht Großoffensive im Westjordanland an
-
Sieben Tote bei Anschlag auf Kirche in Jordanien - König droht mit Vergeltung
-
Frankreich: Schüler kündigen nach Treffen mit Macron weitere Proteste an
-
Weißes Haus: Melania Trump vermittelt Waffenruhe in südukrainischer Stadt Oleschky
-
Zwei israelische Soldaten im Westjordanland getötet - Netanjahu droht mit Großoffensive
-
Große Sorgen um Kompany: Bayern-Trainer im Krankenhaus
-
Vor US-Zwischenwahlen: Gefälschte Umfragen aufgeflogen
-
Söder spricht sich auf CSU-Parteitag für Ilse Aigner als Bundespräsidentin aus
-
VW und IG Metall beharren im Streit um gekündigte Tarifverträge auf Positionen
-
Versicherer Generali baut 800 Stellen in Deutschland ab
-
Trotz Sondierungen mit Linken: Grüne und SPD in Berlin treffen sich mit CDU
-
Ein Toter bei rassistischem Anschlag nahe Paris - Anti-Terror-Staatsanwaltschaft ermittelt
-
CSU-Chef Söder lehnt AfD-Verbotsverfahren ab: "Müssen uns demokratisch wehren"
-
Sechs Menschen bei Angriff auf Kirche in Jordanien getötet
Abgelaufener Parkschein: Auto darf kostenpflichtig abschleppt werden
Wenn der Parkschein abgelaufen ist, darf der Parkplatzbetreiber das Auto abschleppen lassen. Die Abschleppkosten muss der Autofahrer tragen, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil erklärte. Der Eigentümer des Grundstücks muss demnach vor dem Beauftragen des Abschleppunternehmens auch keine Wartefrist einhalten. (Az. V ZR 44/25)
Es ging um einen Fall aus Sachsen. Die Klägerin hatte ihr Auto im Juli 2022 auf dem privaten gebührenpflichtigen Parkplatz abgestellt. Sie zog einen Parkschein und wollte es später abholen. Da sie erst nach Ablauf der bezahlten Parkzeit zurückkam, hatte die Parkplatzbetreiberin zu dem Zeitpunkt schon ein Abschleppunternehmen beauftragt.
Die Klägerin bekam ihren Wagen erst zurück, nachdem sie die Abschleppkosten von knapp 590 Euro bezahlt hatte. Sie zog vor Gericht und forderte, den Betrag zurückzubekommen. Aber weder vor dem Amtsgericht Dresden noch vor dem Landgericht hatte sie Erfolg. Der BGH bestätigte nun das Landgerichtsurteil.
Wird ein Fahrzeug unbefugt auf einem fremden Parkplatz abgestellt, gilt das demnach rechtlich als verbotene Eigenmacht. Der Grundstücksbesitzer könne sich dagegen wehren, indem er den Wagen abschleppen lässt, und er könne den Ersatz der Kosten dafür verlangen.
Unbefugtes Parken ist es dem BGH zufolge nicht nur, wenn das Parken dort nicht erlaubt ist, sondern auch wenn es an bestimmte Bedingungen geknüpft ist - etwa eine Parkgebühr, eine Höchstparkdauer oder wenn dort nur Kundinnen und Kunden ihre Autos abstellen dürfen.
Die Nutzung des Parkplatzes wird also unbefugt, wenn das Auto nach der bezahlten Parkzeit nicht weggefahren wird. Dass die Klägerin einen weiteren Parkschein hätte lösen können, ändert daran nichts, wie der BGH ausführte. Es komme auch nicht darauf an, warum das Auto dort geparkt wurde.
B.AbuZeid--SF-PST