-
Geplante Bolsonaro-Amnestie in Brasilien: USA heben Sanktionen gegen Richter auf
-
RB Leipzig patzt in Berlin - Union beendet Sturmflaute
-
USA setzen weiter Kampfjets vor Venezuela ein - Stabwechsel beim Kommando
-
"Gute Nachricht": König Charles III. verkündet Erfolge bei seiner Krebsbehandlung
-
Politik gratuliert DHB-Frauen: "Ganz Deutschland fiebert mit"
-
Trump schwört Thailand und Kambodscha erneut auf Frieden ein
-
Berichte: Schauspieler Rolf Becker ist tot
-
Remis in Fürth: Hertha verspielt zwei Führungen
-
Dämpfer für Markus Söder: Wiederwahl mit nur 83,6 Prozent
-
Weihnachtsmärchen wird wahr: DHB-Frauen stürmen ins WM-Finale
-
Epstein-Affäre: Weitere Trump-Fotos veröffentlicht
-
Söder mit nur 83,6 Prozent als CSU-Chef wiedergewählt
-
Vorrücken von M23-Miliz: UNO warnt vor "Flächenbrand" in DR Kongo
-
Selenskyj trifft am Montag Verbündete in Berlin
-
Söder gegen jede Zusammenarbeit mit AfD: Fehler von Weimar vermeiden
-
Tränen für Opfer der Messerattacke: Doku zeigt Taylor Swift hinter den Kulissen
-
Söder sieht Wende in der Flüchtlingspolitik: "Wir haben geliefert"
-
Skispringen: Freitag verpasst auch beim Heimspiel das Podest
-
Bei Überschwemmungen zerstörte Ahrtalbahn wiedereröffnet
-
Berlin wirft Moskau Desinformation und Cyberangriff vor - Botschafter einbestellt
-
CSU-Parteitag in München eröffnet: Startschuss zum Wahlkampf vor Kommunalwahl
-
EU-Staaten einigen sich auf Paketabgabe auf Billigimporte - vor allem aus China
-
Biathlon: Voigt und Weidel überzeugen
-
Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi im Iran gewaltsam festgenommen
-
Merz hofft auf Aufweichung von EU-Vorgaben für Neuwagen
-
Indische Fans setzen Fußballstar Messi 21 Meter hohes Denkmal
-
Fernsehbotschaft von Charles III. zu Krebserkrankung am Freitagabend
-
Nach Anzeige des BSW: Ermittlungen gegen Habeck eingestellt
-
EU-Staaten einigen sich auf Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro für kleine Pakete
-
Aufweichung des Verbrenner-Aus: Merz begrüßt Signale aus Brüssel
-
ZDF erlässt strengere Regeln für Zusammenarbeit mit Dienstleistern in Krisenregionen
-
Rettig bedauert hohe WM-Ticketpreise
-
BSG: Pflege der französischen Schwiegereltern wird bei Rente nicht berücksichtigt
-
Seltene Orang-Utans durch Folgen von Flutkatastrophe in Indonesien bedroht
-
Berlin wirft Moskau Cyberangriff und Desinformation vor - Botschafter einbestellt
-
Biathlon: Horn erstmals auf dem Podium
-
Verbrenner-Aus: Zwei Drittel der Bundesbürger für Aufweichungen
-
Ben Sulayem als FIA-Präsident wiedergewählt
-
Paukenschlag von Vonn: 83. Weltcup-Sieg
-
Pflaster an Trumps Hand: Weißes Haus nennt wieder Händeschütteln als Grund
-
Bürokratie-Hindernisse und Verbesserungsvorschläge: Bund startet Melde-Portal
-
Eingefrorene Vermögenswerte: Russische Zentralbank verklagt Gesellschaft Euroclear
-
Paukenschlag von Vonn: 82. Weltcup-Sieg
-
EU-Staaten arbeiten an Umsetzung von Zöllen auf kleine Pakete aus China
-
Studie zeigt veränderte Haltung zur Schuldenbremse - Lockerung wird befürwortet
-
Nach versuchter Tötung von Jugendlichem in Herford: 15-Jähriger festgenommen
-
Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss
-
Bis 2028: Knaak verlängert bei Manchester City
-
Urteil gegen rechtsextremistische Gruppe S. rechtskräftig: BGH veröffentlicht Gründe
-
Studie: Mehr ADHS-Diagnosen bei Erwachsenen in Deutschland
Kabinett beschließt besseren Schutz vor Einschüchterungsklagen
Die Bundesregierung will Akteure der Zivilgesellschaft mit einem neuen Gesetz vor so genannten Einschüchterungsklagen schützen. Unter Einschüchterungsklagen werden unbegründete Klagen verstanden, die darauf abzielen, missliebige Beiträge zur öffentlichen Meinungsbildung zu unterdrücken. Gerichte sollen nun mit dem am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossenen Gesetz bessere Möglichkeiten erhalten, mit derartigen Klagen umzugehen. Solche Klagen richten sich oft gegen Journalisten, Wissenschaftler oder Nichtregierungsorganisationen.
"Es gibt keine Demokratie ohne freie Presse, ohne kontroverse öffentliche Debatte, ohne Menschen, die den Mund aufmachen und sich engagieren", erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD). "Deshalb dürfen wir es nicht zulassen, dass kritische Stimmen mundtot gemacht werden – durch Einschüchterung oder gar Bedrohung." Mit dem neuen Gesetz erhielten die Gerichte "weitere Instrumente an die Hand, um Klagemissbrauch einzudämmen".
Das Gesetz soll eine EU-Richtlinie in deutsches Recht umsetzen, die sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie. SLAPP ist ein englisches Kürzel für Einschüchterungsklagen.
Von einer Einschüchterungsklage ist nach dem Gesetzentwurf auszugehen, wenn der Hauptzweck des Rechtsstreits darin besteht, die Beteiligung des Beklagten am öffentlichen Meinungsprozess zu verhindern, einzuschränken oder zu sanktionieren. Eine Beteiligung am öffentlichen Meinungsbildungsprozess kann demnach zum Beispiel die Teilnahme an einer Demonstration, die Veröffentlichung eines Artikels in einer Zeitung, ein Post in den sozialen Netzwerken oder die Veröffentlichung einer wissenschaftlichen Studie sein.
Solche Fälle sollen in Gerichten vorrangig und beschleunigt behandelt werden. So soll laut Justizministerium gewährleistet werden, dass missbräuchliche Klagen zum frühestmöglichen Zeitpunkt abgewiesen werden können. Die Kläger in solchen Fällen sollen verpflichtet werden können, für die voraussichtlichen Prozesskosten einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung der Beklagtenseite Sicherheit zu leisten.
Als Strafe soll das Gericht dem Kläger eine besondere Gerichtsgebühr auferlegen können. Für rechtskräftige Urteile von Gerichten in zweiter und dritter Instanz soll eine Veröffentlichung verpflichtend werden.
Nach Angaben des Bundesjustizministeriums tritt das Phänomen der Einschüchterungsklagen in Deutschland nur vereinzelt auf. Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten jedoch, dass dies dort bereits ein größeres Problem darstellt. Die Bundesregierung wolle einer solchen Entwicklung vorbeugen.
K.AbuDahab--SF-PST