-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
-
Londoner Polizei leitete Vorwürfe gegen Meghans Vater nicht an andere Behörden weiter
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Verdächtiger festgenommen
-
Wolfsburg bleibt an Bayern dran, Frankfurt siegt in Stuttgart
-
Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien
-
Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas
-
Vor Pokal-Kracher gegen Bayern: Magdeburg deklassiert KSC
-
Hertha BSC festigt die Tabellenführung
-
Riesenslalom in Sölden: Aicher glänzt als Dritte
-
Tschechiens Parlament stimmt in erster Lesung für Abschaffung von Rundfunkgebühren
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
-
Riesenslalom in Sölden: Shiffrin führt, Aicher Neunte
-
Nordkoreas Machthaber Kim besucht unangekündigt chinesische Grenzstadt
Urteil aus Niedersachsen: Skiausflug ist keine Dienstreise - kein Arbeitsunfall
Ein Skiausflug ist laut einem Urteil aus Niedersachsen keine Dienstreise. Wer dabei einen Unfall erleidet, hat keinen Anspruch auf die Anerkennung eines Arbeitsunfalls, wie das Sozialgericht Hannover am Donnerstag mitteilte. Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt in einem sachlichen Zusammenhang zum Beruf steht. (Az.: S 22 U 203/23)
Geklagt hatte ein Geschäftsführer gegen die gesetzliche Unfallversicherung. Er erlitt 2023 bei einer von einem anderen Unternehmen organisierten Skitour in Österreich einen Unfall. Dazu war er als einziger Mitarbeiter seines Unternehmens eingeladen worden. Die im Programm aufgeführten Fachvorträge fielen alle aus, die Teilnehmer gestalteten daraufhin ihre Vormittage in unterschiedlichen Gruppen eigenständig.
Der Kläger schloss sich einer Skigruppe an. Bei einer Abfahrt kam es zum Unfall, bei dem er sich ein Bein brach. Die Unfallversicherung lehnte eine Anerkennung als Dienstunfall ab, weil bei der Reise Freizeitaktivitäten im Vordergrund standen. Einen betrieblichen Zusammenhang sah die Versicherung nicht.
Das Sozialgericht gab der Unfallversicherung Recht. Das Skifahren sei eine private Tätigkeit ohne Bezug zu den Pflichten eines Geschäftsführers, urteilten die Richter. Diesen Zusammenhang könne auch ein erwarteter Nutzen für das Unternehmen nicht herstellen. Bereits durch die Einladung, in der "ein paar erholsame Tage" versprochen worden seien, sei der Freizeitcharakter der Veranstaltung deutlich geworden.
O.Mousa--SF-PST