-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
-
Londoner Polizei leitete Vorwürfe gegen Meghans Vater nicht an andere Behörden weiter
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Verdächtiger festgenommen
-
Wolfsburg bleibt an Bayern dran, Frankfurt siegt in Stuttgart
-
Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien
-
Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas
-
Vor Pokal-Kracher gegen Bayern: Magdeburg deklassiert KSC
-
Hertha BSC festigt die Tabellenführung
-
Riesenslalom in Sölden: Aicher glänzt als Dritte
-
Tschechiens Parlament stimmt in erster Lesung für Abschaffung von Rundfunkgebühren
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
-
Riesenslalom in Sölden: Shiffrin führt, Aicher Neunte
-
Nordkoreas Machthaber Kim besucht unangekündigt chinesische Grenzstadt
Nordrhein-Westfalen: Mutter mit vier Kindern aus Serbien darf abgeschoben werden
Eine alleinerziehende Mutter mit vier Kindern aus Serbien darf abgeschoben werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach Angaben vom Donnerstag und begründete seine Entscheidung unter anderem mit mangelnder Integration der Frau. Der Eilantrag der Familie, die im nordrhein-westfälischen Kreis Kleve lebt, wurde abgewiesen.
Mutter und Kinder sind seit 2019 in Deutschland. Ihre Asylanträge wurden abgelehnt. Sie haben nun keinen Anspruch darauf, in Deutschland weiter geduldet zu werden, wie das Gericht ausführte. Die Rückkehr nach Serbien sei ihnen zuzumuten. Sie könnten sich nicht auf das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens der Europäischen Menschenrechtskonvention berufen.
Denn dafür sei entscheidend, dass betroffene Ausländer in Deutschland intensive Bindungen hätten und darum in ihrer ganzen Entwicklung faktisch zu Inländern geworden seien. Außerdem spiele eine Rolle, wie sie im Herkunftsland verwurzelt seien. Ihre Interessen müssten dabei gegen das Recht Deutschlands auf Einwanderungskontrolle abgewogen werden.
Die Mutter der Familie habe zwar soziale Kontakte an ihrem Wohnort, führte das Gericht aus. Darüber hinaus habe sie sich aber nicht integriert und könne darum auch keine humanitäre Aufenthaltserlaubnis als gut integrierte Ausländerin bekommen. So spreche sie kein Deutsch und sei nicht berufstätig.
Auch die minderjährigen Kinder bekommen demnach keine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Sie müssten mit der Mutter zurückkehren, auch wenn sie im örtlichen Fußballverein oder in der Schule seien, erklärte das Gericht. Minderjährige Kinder teilten grundsätzlich das rechtliche und tatsächliche Schicksal ihrer Eltern.
In Serbien habe die Frau den Großteil ihres Lebens verbracht, führte das Gericht aus. Dort lebe ihre Familie, die sie und ihre Kinder bereits früher unterstützt habe. Der Beschluss ist nicht mehr anfechtbar.
N.Shalabi--SF-PST