-
Deutscher Umweltpreis für Ingenieur und Juristin
-
Präsidentschaftswahl in Bulgarien begonnen
-
NBA: Starker Schröder gewinnt mit Charlotte
-
Fast 1000 Festnahmen bei neuen landesweiten Protesten in Frankreich
-
Israels Armee: Übergänge zum Westjordanland werden am Wahltag geschlossen
-
Musk wirft ukrainischem Militär Verstoß gegen Starlink-Nutzungsbedingungen vor
-
Richtungsentscheidung in Brasilien: Stichwahl zwischen Lula und Flávio Bolsonaro
-
Urnengang im Schatten von Drohnenangriffen: Bulgaren wählen Präsidenten
-
Parlamentswahl in Serbien: Präsident Vucic will Ministerpräsident werden
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab - Obama attackiert Regierung
-
Formel 1: Antonelli holt Austin-Pole
-
Erneut Gewalt bei regierungskritischen Protesten in Albanien
-
Trump gibt vorzeitig Stimme für US-Kongresswahl ab
-
Erste Pleite: Kaiserslautern bremst Kloses FCN aus
-
2000 Palästinenser aus ihren Häusern in Hebron vertrieben
-
Tödliche Attacke in Pariser Vorstadt: Hitlers "Mein Kampf" bei Angreifer gefunden
-
Zweiter Titel vor Augen: Struff nach Krimi im Brüssel-Finale
-
Fast 1000 Festnahmen bei landesweiten Protesten in Frankreich - Zwei Schwerverletzte
-
Tausende bei Abschlusskundgebungen von Lula und Bolsonaro vor Stichwahl in Brasilien
-
Demonstration gegen Netanjahu in Tel Aviv drei Tage vor Parlamentswahl
-
BVB springt an die Spitze: Sieg gegen den Lieblingsgegner
-
Neue Massenproteste in Frankreich - Zusammenstöße in Paris und anderen Städten
-
Tausende in der Türkei demonstrieren gegen Einschränkung der Pressefreiheit
-
Christine Wunnicke mit Georg-Büchner-Preis ausgezeichnet
-
Neue Proteste in Frankreich: Tränengas-Einsatz in mehreren Städten - ruhige Lage in Paris
-
Sieg in Dänemark: Handballerinnen schon in EM-Form
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Psychisch kranker Verdächtiger festgenommen
-
Füllkrug trifft und trifft: Bremen schlägt Mainz
-
Harmlose Schalker holen Punkt in Köln
-
Frankreichs Rechtspopulisten bestätigen Jordan Bardella an Parteispitze
-
Turn-WM: Kevric gewinnt Silber am Stufenbarren
-
Kiew: "Stabile Verbindung" mit Satelliten-Internetdienst Starlink
-
FC Bayern: Auch Neuer fällt in Freiburg aus
-
Londoner Polizei leitete Vorwürfe gegen Meghans Vater nicht an andere Behörden weiter
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg abgebrannt: Verdächtiger festgenommen
-
Wolfsburg bleibt an Bayern dran, Frankfurt siegt in Stuttgart
-
Massendemonstration für Erhalt des staatlichen Rentensystems in Spanien
-
Neue Proteste in Frankreich: Mehr als 130 Festnahmen und Einsatz von Tränengas
-
Vor Pokal-Kracher gegen Bayern: Magdeburg deklassiert KSC
-
Hertha BSC festigt die Tabellenführung
-
Riesenslalom in Sölden: Aicher glänzt als Dritte
-
Tschechiens Parlament stimmt in erster Lesung für Abschaffung von Rundfunkgebühren
-
Nach tödlichem Angriff: Israelische Armee startet Großoffensive in Hebron
-
CSU-Parteitag: Merz äußert sich nicht zu Steinmeier-Nachfolge
-
Siebter Saisonsieg: Wolfsburg bleibt an Bayern dran
-
Merz äußert sich nicht zu Aigners Ambitionen als Bundespräsidentin
-
Frankreich: Tausende protestieren gegen Parteitag des rechtspopulistischen RN
-
Merz fordert CDU und CSU zu maximaler Geschlossenheit auf: Union werde bekämpft
-
Großbrand im Kehlsteinhaus am Obersalzberg: Verdacht auf Brandstiftung
-
Netanjahu: Palästinenserbehörde steht "große Überraschung" bevor
Verurteilung von Berliner Clanchef zu Geldstrafe in Streit mit Bushido rechtskräftig
Die Verurteilung des Berliner Clanchefs Arafat A.-C. zu einer Geldstrafe im Rechtsstreit mit dem Rapper Bushido ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Berliner Landgerichts gegen den früheren Manager des Musikers. Die Strafe waren verhängt worden, weil A.-C. Treffen mit dem Rapper heimlich aufgezeichnet hatte. (Az. 5 StR 254/25)
Er muss 90 Tagessätze zu je 900 Euro zahlen, also insgesamt 81.000 Euro. In den Hauptanklagepunkten wurde A.-C. freigesprochen. Zum Prozess war es gekommen, nachdem Bushido und er ihre Geschäftsbeziehungen 2018 aufgelöst hatten. Er begann im August 2020 und dauerte etwa dreieinhalb Jahre.
Im Februar 2024 sprach das Landgericht in seinem Urteil A.-C. wegen der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes in 13 Fällen schuldig. Er zog vor den BGH, um die Höhe der Tagessätze überprüfen zu lassen. Dieser fand jedoch keine Rechtsfehler.
I.Matar--SF-PST