-
Fluchtgefahr: Ex-Ingenieur von OpenAI bleibt nach Abhörvorwürfen in Untersuchungshaft
-
Selenskyj wirft US-Regierung verzögerte Lieferung bezahlter Abfangraketen vor
-
Trump offen für Dreiergipfel mit Putin und Xi
-
Starreporterin Christiane Amanpour hört bei CNN auf
-
SPD und Grüne in Berlin mit klaren Mehrheiten für Koalitionsverhandlungen mit Linken
-
Mission mit deutscher Unterstützung: Japanische Rakete mit Marsmond-Rover gestartet
-
Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj
-
Nach Ausschreitungen: US-Regierung rät bei Frankreich-Reisen zur Vorsicht
-
Berlin will mit Nvidia KI für Industrie vorantreiben und vereinbart Zusammenarbeit
-
Wähler in kanadischen Provinz Alberta entscheiden über Referendum zu Unabhängigkeit
-
Vier Tote bei schweren Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
Ronaldo-Strafe offiziell: 255 Euro und Sperre von 30 Tagen
-
UEFA erhöht Druck: 42 Fragen an Infantino
-
Ronaldo-Sperre offiziell: 255 Euro und 30 Tage Pause
-
Bundesregierung vereinbart mit Nvidia Zusammenarbeit bei KI-Entwicklung
-
Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt
-
Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren
-
Melania-Initiative: Trump unterzeichnet Dekret für Frauengesundheit
-
Haftbefehl gegen zwei Deutsche nach Brandanschlag auf bulgarische Starlink-Anlage
-
US-Regierung untersagt KI aus China für internen Gebrauch
-
Selenskyj: Starlink funktioniert an der Front nur eingeschränkt
-
Hackerangriff auf CDU-Kreisverband: Phishing-Nachricht auch an Bundeskanzler Merz
-
USA rufen ihre Staatsbürger im Nahen Osten zu erhöhter Vorsicht auf
-
Gewalt in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Neue Hurts-Diagnose: Thrombose und Lungenembolie
-
Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens
-
Nächster IPCC-Bericht: Chef des Weltklimarats drängt zu schneller Einigung bei Termin
-
Drei Jahre Haft für Hebamme aus Niedersachsen nach tödlich verlaufener Hausgeburt
-
Israelische Polizei nimmt nach Siedler-Angriffen zehn Verdächtige fest
-
19 Jahre alter Vermisstenfall in Bayern geklärt: 39-Jährige wurde getötet
-
Nach tödlicher Messerattacke in Seniorenheim: Verletzte Frauen außer Lebensgefahr
-
Rama: Proteste in Albanien haben "rote Linie" überschritten
-
"Warum tötet ihn keiner": Geldstrafe wegen Verunglimpfung von Bundespräsident
-
Mindestens 50 Tote bei Huthi-Raketenangriff auf Armeestützpunkt im Jemen
-
Geld pro eingesparter Tonne CO2: Staatliche Förderung für Industrieinvestitionen
-
Nach wochenlanger Hängepartie: Zentrumschefin soll Regierung in Schweden bilden
-
Göttlich mahnt zur Weitsicht bei 50+1
-
Nach Fund von totem 84-Jährigen in Ulm: Ermittler gehen von Verbrechen aus
-
München drückt aufs Tempo: "Haben keine Zeit zu vertrödeln"
-
Gericht: Lehrerin durfte Angriff durch neunjährigen Grundschüler abwehren
-
Urteil: Gesundheits-Apps sind nicht von Umsatzsteuer befreit
-
SPD-Parteikonvent wird ersetzt durch Parteitag im Januar
-
Putin will Ukraine-Gipfel mit Trump und Xi - Selenskyj soll außen vor bleiben
-
Geheime Dokumente vergessen: Schwedischer Sicherheitsberater zu Geldstrafe verurteilt
-
Gewaltwelle in Frankreich: Premierminister kündigt Ausgangssperren an
-
Mögliche AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt: Migrantenverbände fordern Schutzmaßnahmen
-
Trotz Gewaltexzessen in Frankreich: Macron beginnt mehrtägigen Besuch in Golfstaaten
-
Mindestens zwei Tote durch Überschwemmungen im Osten Spaniens
-
43 Jahre nach Mord an Sexarbeiter in Hamburg: Urteil gegen 61-Jährigen rechtskräftig
-
"Untröstlich": Cindy Crawford äußert sich erstmals seit Tod ihres Sohnes
Verwaltungsgericht hält Verkürzung von Genesenenstatus für verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Osnabrück hält die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig. Darum verpflichtete es den Landkreis am Freitag im Eilverfahren dazu, einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate auszustellen. Statt der seit Mitte Januar gültigen Verordnung solle der Landkreis in dem Fall die Fassung vom Mai vergangenen Jahres anwenden, erklärte das Gericht.
Es betonte aber, dass die Entscheidung nur für den Kläger gelte. Das Verwaltungsgericht dürfe nicht selbst entscheiden, dass die Norm grundsätzlich nicht angewandt werden müsse. Andere Genesene, die ihren verkürzten Nachweis nicht akzeptieren wollten, müssten darum selbst vor Gericht ziehen.
Zur Entscheidung in dem Einzelfall erklärte das Osnabrücker Gericht, dass der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben eine "hohe Grundrechtsrelevanz" habe. Mit Blick auf die Bedeutung des Genesenenstatus für Betroffene verstoße es gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der Verordnung durch Verweis auf die durch das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Vorgaben beschränkt werde.
Der Verweis auf eine sich ständig ändernde RKI-Internetseite sei intransparent und zudem unbestimmt. Zudem habe das RKI nicht genügend wissenschaftlich aufgearbeitet, ob belegt sei, dass nach 90 Tagen der Schutz Genesener vor einer Infektion ende. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig und kann innerhalb von zwei Wochen noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg angefochten werden.
A.Suleiman--SF-PST