-
IT-Sicherheitsamt: Bislang keine Angriffe durch PHP-Sicherheitslücke festgestellt
-
Sohn von Aung San Suu Kyi spricht erstmals seit fünf Jahren mit seiner Mutter
-
Muskelverletzung: Bayern-Star Díaz fällt aus
-
Bundesländer fordern schnellstmögliche Stromsteuersenkung für alle
-
Lyon: Altmaier steht im Viertelfinale
-
Familiennachzug zu Flüchtling: Kind muss bei Antrag minderjährig sein
-
IUCN: Wegen Klimawandels fast alle Korallenriffe der Welt vom Absterben bedroht
-
Tarifeinigung bei Lufthansa City Airlines
-
Ausbau von Stromspeichern in Deutschland nimmt Fahrt auf
-
Steuerschätzung: Klingbeil sieht 2027 trotz Mehreinnahmen "keine neuen Spielräume"
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger sieht für Bund aktuell keine Hinweise auf Schaden
-
Shamonda-Virus erstmals bei Menschen entdeckt - Patient stirbt in Frankreich
-
Gladbacher Verletzungspech: Auch Lidberg fehlt in Stuttgart
-
Hellmann: Nachfolge von Krösche "zeitnah" klären
-
Ukrainer in Brandenburg wegen Spionageverdachts für Russland festgenommen
-
Frankreich: Macron wirft "ultralinken" Gruppen Umsturzversuch vor - Verteidigungsrat soll tagen
-
IUCN: 96 Prozent der Korallenriffe weltweit vom Absterben bedroht
-
Presse: Bundeswehr setzt bei Flugabwehr wegen Verzögerung auf Zwischenlösung
-
Mutmaßlicher Russland-Spion in Brandenburg festgenommen
-
Nach US-Sanktionen: EU-Parlament verleiht Sacharow-Preis an Internationalen Strafgerichtshof
-
Spotify meldet elf Millionen mehr Nutzer im dritten Quartal
-
Rathausbrand in Limoges bei Unruhen: Weiterer Verdächtiger festgenommen
-
Tour 2027 mit zwei Zeitfahren und dem Tourmalet
-
Bundesinstitut: Nahezu flächdeckend feste Regeln für Handys an Schulen
-
PHP-Sicherheitslücke: Wildberger gibt Entwarnung für den Bund
-
DFB-Team mit Geisterspiel in Belgrad
-
Sacharow-Preis des EU-Parlaments geht an Internationalen Strafgerichtshof
-
EuGH-Gutachten hält Übergewinnsteuer in Energiekrise 2022 und 2023 für rechtmäßig
-
PHP-Sicherheitslücke: CDU-Innenexperte fordert mehr deutsche KI-Anstrengungen
-
Bayern verkaufen Anteile an Weltkonzern
-
SPD-Vorsitz: Heil erwägt Kandidatur - Schwesig schließt sie nicht aus
-
Vor Steuerschätzung: CDU-Regierungschef Schnieder pocht auf Stromsteuer-Senkung
-
Artenschutz: Unesco startet Großprojekt zum Sammeln von Umwelt-DNA
-
Tantiemen zur Zweitnutzung von Texten: EuGH urteilt zugunsten von Sachbuchautoren
-
Bedroht durch trockengelegte Auen: Gelbe Wiesenraute ist Blume des Jahres 2027
-
"Linke Clan-Bürgermeisterin": Berliner Linke verliert in Streit um Hagel-Äußerungen
-
Selenskyj: Russische Angriffe zeigen unveränderte Haltung des Kreml zum Krieg
-
Gericht: Aufnahmen von Journalistin zu Fall Block werden vorerst nicht ausgewertet
-
Stichwahl in Brasilien: Amtsinhaber Lula beantragt Annullierung von Bolsonaros Kandidatur
-
Befragung ohne Rechtsanwalt: Europäischer Gerichtshof rügt Tschechien und Ungarn
-
Vier Tote bei Unwettern im Südosten Frankreichs
-
Алекс Боди и ръководителят на BlackRock Лари Финк в Берлин: инвестиции в Германия и Румъния?
-
Alex Bodi és Larry Fink, a BlackRock vezetője Berlinben: befektetések Németországban és Romániában?
-
Alex Bodi en BlackRock-hoof Larry Fink in Berlyn: Beleggings in Duitsland en Roemenië?
-
एलेक्स बोदी और ब्लैकरॉक प्रमुख लैरी फ़िंक बर्लिन में: जर्मनी और रोमानिया में निवेश?
-
Alex Bodi ve BlackRock Başkanı Larry Fink Berlin’de: Almanya ve Romanya’ya yatırım mı?
-
Sachsen-Anhalt: CDU-Politiker Heuer bleibt bei Ministerpräsidentenwahl in Saal
-
Schnieder besorgt über mögliche AfD-Beteiligung an Ministerpräsidentenkonferenz
-
Internetseiten weltweit gehen wegen Sicherheitslücke vorsorglich vom Netz
-
أليكس بودي ورئيس بلاك روك لاري فينك في برلين: استثمارات في ألمانيا ورومانيا؟
BGH: CSU-Abgeordnete haben sich in Maskenaffäre nicht strafbar gemacht
Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht im Verhalten des ehemaligen Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein und des bayerischen Landtagsabgeordneten Alfred Sauter in der CSU-Maskenaffäre keine strafbare Bestechlichkeit. Der Gerichtshof wies die Beschwerden der Generalstaatsanwaltschaft München gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts (OLG) zurück, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Haftbefehl gegen einen mitbeschuldigten Unternehmer sowie die Vermögensarreste von insgesamt 3,6 Millionen Euro bleiben damit aufgehoben. (Az. StB 7-9/22)
Nüßlein und Sauter waren in der Anfangsphase der Corona-Pandemie an Maskengeschäften beteiligt, die Generalstaatsanwaltschaft nahm in diesem Zusammenhang Ermittlungen gegen die beiden CSU-Politiker auf. Dabei kam es im Februar vergangenen Jahres zu einer Razzia beim damals noch im Bundestag sitzenden Nüßlein, außerdem wurden bei ihm 660.000 Euro unter Arrest genommen. Bei Sauter kam es am 11. März 2021 zu einer Razzia, bei ihm wurden außerdem einen Tag später 1,243 Millionen Euro unter Arrest genommen.
Das OLG München entschied aber im November, dass weder der Tatbestand der Bestechung noch der Tatbestand der Bestechlichkeit von Mandatsträgern - im Fall des Unternehmers - erfüllt war. Die Generalstaatsanwaltschaft zog dagegen vor den BGH, der ihre Beschwerden nun verwarf.
Nüßlein und Sauter hätten nicht im Sinne des Strafgesetzes ihr Abgeordnetenmandat wahrgenommen, als sie gegen eine Gewinnbeteiligung Maskenverkäufe vermittelten, erklärte er. Diese Wahrnehmung des Mandats umfasse die Arbeit im Parlament, also im Plenum oder in parlamentarischen Gremien. Allein die Vereinbarung, dass die Abgeordneten sich "bei außerparlamentarischen Betätigungen" auf ihren Status beriefen, um im Interesse eines Privatunternehmers Behördenentscheidungen zu beeinflussen, erfülle dieses Merkmal nicht.
Es reiche auch nicht aus, wenn ein Abgeordneter dazu die in seiner Funktion geknüpften Beziehungen zu Entscheidungsträgern der Exekutive ausnutzen oder sich seiner Amtsausstattung bedienen sollte. Der Gesetzgeber habe rein außerparlamentarische Betätigungen bewusst nicht erfasst und das Korruptionsdelikt der missbräuchlichen Einflussnahme nicht in das deutsche Recht überführt, erklärte der BGH.
Es sei Sache des Gesetzgebers, darüber zu entscheiden, ob er ein bestimmtes Rechtsgut mit den Mitten des Strafrechts verteidigen wolle. Gerichte könnten diese Entscheidung nicht korrigieren. Eine andere Auslegung komme nicht in Betracht, selbst wenn die Handlungen ähnlich strafwürdig erscheinen könnten. Sollte der Gesetzgeber eine Strafbarkeitslücke erkennen, müsse er darüber entscheiden, ob diese geschlossen werden solle.
Y.AlMasri--SF-PST