
-
Zeckenbiss: US-Popstar Justin Timberlake leidet an Borreliose
-
Bühnen-Avantgardist: US-Regisseur Robert Wilson mit 83 Jahren gestorben
-
Absturz von Bundeswehr-Hubschrauber: Drittes Besatzungsmitglied tot geborgen
-
Wadephul mahnt Israel zu Absage an Kurs von "Vertreibung und "Annexion"
-
Hohe Arzneimittelpreise: Trump macht Druck auf Pharmakonzerne
-
US-Sondergesandter Witkoff will Verteilstellen im Gazastreifen besuchen
-
Ukrainische Rettungskräfte: 15 Tote bei russischen Angriffen auf Hauptstadt Kiew
-
Trump-Regierung zieht die meisten Truppen aus Los Angeles ab
-
"107 Tage": Kamala Harris kündigt Buch über ihren kurzen Wahlkampf 2024 an
-
Ukrainische Regierung: Elf Tote bei russischen Angriffen auf Hauptstadt Kiew
-
Außenminister Wadephul mit israelischem Kollegen Saar zusammengetroffen
-
Zollkonflikt: Trump gewährt Mexiko Aufschub um 90 Tage
-
Straßburger Gericht verurteilt Polen wegen Festnahme von Journalistin
-
Verstappen: "Für mich war immer klar, dass ich bleibe"
-
Wadephul will bei Israel-Besuch mehr humanitäre Hilfe für Gazastreifen erreichen
-
Mehrere Tote durch hochpotentes Heroin in Bayern: Mutmaßlicher Dealer in Haft
-
Partei: Pakistanischer Oppositionschef zu zehn Jahren Haft verurteilt
-
Goldschakal auf Sylt darf ab Freitag nicht mehr gejagt werden
-
Palästinenserbehörden: Israelische Siedler verüben Brandanschläge im Westjordanland
-
Microsoft erreicht vier Billionen Dollar Marktkapitalisierung
-
Bergung von Dahlmeier derzeit nicht vorgesehen
-
Brandanschlag auf Bahnstrecke Duisburg-Düsseldorf führt zu Verspätungen
-
"Ernste Sicherheitsprobleme": Chinas Internetbehörde zitiert Nvidia zum Gespräch
-
Prozess wegen Anschlags in koscherem Lokal 1982 in Paris angeordnet
-
FC Bayern: Eberl "sehr glücklich mit dem Kader"
-
Russland und Syrien wollen beiderseitige Beziehungen stärken
-
Weltgrößter Brauereikonzern AB InBev steigert trotz geringeren Absatzes Gewinn
-
Wölfe in Deutschland: Bund meldet erstmals "günstigen" Erhaltungszustand an EU
-
Attacke auf Landtagsabgeordneten der Linken in Mecklenburg-Vorpommern
-
USA verhängen Sanktionen gegen Palästinensische Autonomiebehörde
-
Seilpartnerin: Dahlmeier von "riesengroßem Stein" getroffen
-
Selenskyj setzt neues Gesetz zu Antikorruptionsstellen in Kraft
-
Fünfeinhalb Jahre Haft für Millionenbetrug mit Coronatests in Mönchengladbach
-
Litauens Regierungschef Paluckas tritt nach Korruptionsvorwürfen zurück
-
Rettungskräfte: Acht Tote bei russischen Angriffen auf Kiew
-
Inflationsrate auch im Juli bei voraussichtlich 2,0 Prozent
-
Schwimm-WM: Elendt verpasst Finale über 200 m Brust
-
Wadephul will bei Israel-Besuch mehr humanitäre Hilfe für Gazastreifen bewirken
-
Querdenken-Gründer Ballweg vom Vorwurf tausendfachen Betrugs freigesprochen
-
Gaza-Krieg: Forderungen an Bundesregierung nach mehr Druck auf Israel
-
Lebenslang für schwedischen Dschihadisten Krayem wegen grausamen Mordes an Piloten
-
Erste Medaille für Wasserspringer: Pfeif holt Silber
-
Dahlmeiers Bergung "möglich", aber "unglaublich" riskant
-
DIHK-Umfrage: Wirtschaftskrise schlägt sich auch auf Ausbildungsmarkt nieder
-
Gutgläubigkeit von gewerblichen Steuerzahlern wird Fall für Europäischen Gerichtshof
-
Steigende Nachfrage: Lufthansa kann Gewinn im zweiten Quartal mehr als verdoppeln
-
Verbesserte Pollenflugvorhersagen: DWD baut vollautomatisches Messnetz auf
-
Tötung in Beelitz-Heilstätten: Angeklagter muss in Psychiatrie
-
Ukrainisches Parlament stimmt neuem Gesetz zu Antikorruptionsstellen zu
-
"Nicht auskömmlich": Verkehrsunternehmen kritisieren Deutschlandticket-Finanzierung

Urteil: Kündigung von Justiziarin bei Erzbistum Köln unwirksam
Die fristlose Kündigung der Justiziarin des Erzbistums Köln wegen eines mitgenommenen Bürostuhls ist nach Auffassung des Arbeitsgerichts der Stadt unwirksam. Die Mitnahme von Eigentum des Arbeitgebers nach Hause stellt zwar eine Pflichtverletzung dar, reicht in diesem Fall aber nicht als Begründung für eine außerordentliche Kündigung aus, wie das Gericht am Dienstag erklärte. Das Erzbistum habe der Arbeit von zu Hause generell Vorrang eingeräumt, ohne die dafür notwendige Ausstattung zur Verfügung zu stellen.
Auch die Versetzung der Frau in den Ruhestand bewertete das Arbeitsgericht nun als unwirksam. Dafür hätte es eine Prognose über eine Dienstunfähigkeit für das darauffolgende halbe Jahr gebraucht. Eine mehrere Monate alte vertrauensärztliche Stellungnahme habe diese Prognose nicht gerechtfertigt, hieß es.
Ein Schmerzensgeld stand der Frau nach Auffassung der Kammer jedoch nicht zu. Die ehemalige Mitarbeiterin hatte mindestens 50.000 Euro wegen "unzureichender Schulung und Supervision" im Zusammenhang mit der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen im Erzbistum gefordert. Das Erzbistum sei seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nicht nachgekommen, argumentierte sie.
Die Aufarbeitung sei notwendig gewesen, begründete das Gericht nun seine Entscheidung. Die damit verbunden Belastungen für die Mitarbeiter des Erzbistums waren nach Auffassung der Kammer "unvermeidbar". Der Justiziarin sei zuzumuten gewesen, selbst beim Erzbistum um notwendige Unterstützung zu bitten.
Die Frau arbeitete seit 2008 beim Erzbistum Köln. Im Juli vergangenen Jahres wurde der Leiterin der Stabsabteilung Recht wegen des Bürostuhls gekündigt. Zudem wurde sie mit der Begründung, dauerhaft dienstunfähig zu sein, in den Ruhestand versetzt. Dagegen ging sie gerichtlich vor. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht in Köln eingelegt werden.
E.AbuRizq--SF-PST