-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Austin
-
Dauerkritik ist Wirtz "komplett egal"
-
Schindler nach EM-Coup stolz: "Wirklich glücklich"
-
Bayern erleichtert nach harter Woche: "Sieg ist für Vinnie"
-
Carrick vor dem Aus: "Wir müssen abwarten, was passiert"
-
حرة مطار الشارقة تجذب استثمارات دولية جديدة في الصناعات الغذائية
-
Drei Leichtverletzte bei Zusammenstoß auf der B75
-
مقاطع الذكاء الاصطناعي تدخل قلب الحملات الانتخابية الأميركية
-
Ölspur führt Polizei zu mutmaßlichem Unfallfahrer
-
Nachtclub-Schlägerei: Londoner Gericht verkündet Strafmaß gegen US-Sänger Chris Brown
-
EU-Agrarminister beraten über Fördergelder und Ostseefischerei
-
Minister Schneider schaltet sich in Verhandlungen bei UN-Biodiversitätskonferenz ein
-
Merz bricht zu mehrtägiger Asienreise auf
-
Unbekannte brechen in Einfamilienhaus in Heidenau ein
-
شراكة رياضية تعزز نجاح كأس الإمارات للغولف للناشئين 2026
-
Lula gewinnt Präsidentenwahl in Brasilien - Bolsonaro will Ergebnis anfechten
-
Aufmerksame Nachbarn vereiteln Einbruch in Meckelfeld
-
المصرف المركزي الإماراتي يعرض في بانكوك مسيرة الريادة المالية والشراكات
-
Polizei stoppt 16-Jährigen ohne Führerschein in Ramelsloh
-
الزيودي: صادرات الإمارات إلى بنين مرشحة لبلوغ مليار دولار بحلول 2033
-
Auto gerät nach Panne bei Winsen in Brand
-
Polizei lässt umgebauten Cybertruck auf bayerischer Autobahn weiterfahren
-
Parlamentswahl in Serbien: Studentenliste verdrängt langjährigen Staatschef Vucic
-
خسائر بـ1.15 مليار إسترليني تهز سوق العقارات البريطانية
-
Wahlkrimi in Brasilien: Lula setzt sich laut Wahlgericht in Stichwahl gegen Bolsonaro durch
-
Proteste und Unruhen erschüttern mehrere europäische Länder
-
هيئة الدواء و«المهن الطبية» تبحثان دعم التصنيع المحلي وتوافر المستحضرات
-
Fränkischer Tatort erzählt von Neuanfang und alten Konflikten
-
Lula setzt sich gegen Bolsonaro durch und gewinnt Präsidenten-Stichwahl in Brasilien
-
بحث رعاية العمالة غير المنتظمة بين وزارة العمل و«مستقبل مصر»
-
Merz wirbt bei CSU für Geschlossenheit und eine Bundespräsidentin
-
Stromversorgung in Freiburg nach Unwetter wiederhergestellt
-
مباحثات لتوطين إنتاج المستحضرات الدوائية بين هيئة الدواء و«إيست فارما»
-
Kaiserslautern gewinnt Topspiel dank Krahl und rückt auf Rang drei
-
موجة بيع حادة تدفع مؤشرات البورصة المصرية إلى خسائر واسعة
-
CSU vertagt Personalfrage für das Bundespräsidentenamt
-
Vor Israel-Wahl: Oppositionspolitiker Eisenkot will "alle Israelis wieder zusammenbringen"
-
مخطط لإقامة ثماني بؤر استيطانية جديدة في جبل الخليل
-
Innenminister Hagel kündigt konsequentes Vorgehen an Halloween an
-
Kehlsteinhaus am Obersalzberg durch Brand zerstört
-
الجامعة الإسلامية تنعى ثلاثة موظفين وتدين استهداف حرمها
-
Doppelpack Mbappé: Real gewinnt 265. Clasico
-
Wie Streiks die volle Lohnfortzahlung verteidigten
-
Historischen Titel verpasst: Schindler verliert EM-Finale
-
اكتمال المتأهلين إلى ربع نهائي كأس الألف شهيد
-
Memes lösen internationalen Schlagabtausch auf X aus
-
Antonelli siegt in Austin - Titelentscheidung vertagt
-
Serbien vor Machtwechsel: Langjähriger Staatschef Vucic gesteht Niederlage ein
-
دخول خمس شاحنات غاز إلى قطاع غزة
-
Israel beginnt großangelegte Militäroperation im Westjordanland
Oberlandesgericht in Hamm bestätigt Verurteilung von 81-Jähriger wegen SA-Parole
Das Oberlandesgericht im nordrhein-westfälischen Hamm hat die Verurteilung einer 81-jährigen Frau wegen des Rufens der verbotenen SA-Parole "Alles für Deutschland" bestätigt. Das Gericht verwarf die Revision der Angeklagten am Montag als unbegründet, wie es mitteilte. Das vorangegangene Urteil des Landgerichts Detmold ist damit rechtskräftig. Die 81-Jährige aus Detmold muss eine Geldstrafe von 1800 Euro zahlen.
Die Frau hatte am 29. April 2024 auf dem Marktplatz in Lemgo während einer Demonstration gegen Rechtsradikalismus laut die Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) gerufen. Die Angeklagte ärgerte sich demnach über das Auftreten der Demonstranten.
Das Amtsgericht Detmold verurteilte die Frau im Januar 2025 wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 1800 Euro. Das Landgericht wies ihre Berufung im April zurück. Dagegen legte die Angeklagte Revision ein.
Das Oberlandesgericht stellte nun klar, dass die Strafbarkeit der Parole "Alles für Deutschland" nicht erst durch jüngere Rechtsprechung begründet sei. Sie steht vielmehr bereits seit einer Entscheidung des Oberlandesgerichts aus dem Jahr 2006 fest.
Das Landgericht habe sich zudem in der Beweiswürdigung davon überzeugen können, dass der 81-Jährigen die Herkunft der nationalsozialistischen Parole bewusst gewesen war. Rechtsfehler stellte das Oberlandesgericht nicht fest.
K.AbuTaha--SF-PST