-
Berlin: Eralp hält Bundesgesetz zu Vergesellschaftungen für verfassungswidrig
-
Japans Ex-Regierungschef Fukuda im Alter von 90 Jahren gestorben
-
Bestatterinnen fordern offeneren Umgang mit Tod und Trauer
-
Investitionsschutzgesetz: SPD-Innenpolitiker zweifelt an Verfassungsmäßigkeit
-
الظفرة يطلب كشف تفاصيل قرار ركلة الإقصاء أمام خورفكان
-
Düsseldorf installiert 18 Vielfalts-Ampelpärchen
-
طرق دبي تفتتح الجمعة الجسر الأخير في مشروع دوار المركز التجاري
-
Königin Letizia stürzt auf Fischerboot und bleibt unverletzt
-
Doppelpacker Mbappé: "Der Star war die Mannschaft"
-
نقل رالي دكار 2027 من السعودية في قرار استثنائي
-
Orkantief Manja verursacht zahlreiche Feuerwehreinsätze
-
NHL: Minnesota mit Sturm weiter auf Erfolgskurs
-
Venezuela: Oppositionspolitikerin Machado nach fast einem Jahr Exil heimgekehrt
-
Zwei Schwerverletzte bei Frontalunfall in Wachtberg
-
Wagner-Show bei Magic-Sieg: "Riesig für uns"
-
مهرجان الظفرة الرابع يختتم منافسات الهجن بتتويج الفائزين
-
NFL: Bitterer Abend für Mahomes und die Chiefs
-
Käerjeng setzt sich nach der Pause gegen Standard ab
-
بوتين يؤكد استمرار واردات أوروبا من الطاقة الروسية
-
Paralympic Day macht rund 20 Sportarten erlebbar
-
NBA: Besondere Wagner-Show bei Magic-Sieg
-
العاصفة «بويلو» تعطل الكهرباء والرحلات الجوية في بريطانيا
-
Luxemburgs Handballerinnen scheitern nach deutlicher Heimniederlage
-
Chor Casino und Qwain präsentieren Swing Stories
-
Das Formel-1-Reife(n)zeugnis: Austin
-
Dauerkritik ist Wirtz "komplett egal"
-
Schindler nach EM-Coup stolz: "Wirklich glücklich"
-
جمارك دبي تنجز 1.36 مليون طلب لاسترداد التأمينات في ستة أشهر
-
Bayern erleichtert nach harter Woche: "Sieg ist für Vinnie"
-
Carrick vor dem Aus: "Wir müssen abwarten, was passiert"
-
Halfway Home spielt im Dezember im Dörphus Hörsten
-
حرة مطار الشارقة تجذب استثمارات دولية جديدة في الصناعات الغذائية
-
Drei Leichtverletzte bei Zusammenstoß auf der B75
-
مقاطع الذكاء الاصطناعي تدخل قلب الحملات الانتخابية الأميركية
-
Ölspur führt Polizei zu mutmaßlichem Unfallfahrer
-
Nachtclub-Schlägerei: Londoner Gericht verkündet Strafmaß gegen US-Sänger Chris Brown
-
EU-Agrarminister beraten über Fördergelder und Ostseefischerei
-
Minister Schneider schaltet sich in Verhandlungen bei UN-Biodiversitätskonferenz ein
-
Merz bricht zu mehrtägiger Asienreise auf
-
Unbekannte brechen in Einfamilienhaus in Heidenau ein
-
شراكة رياضية تعزز نجاح كأس الإمارات للغولف للناشئين 2026
-
Lula gewinnt Präsidentenwahl in Brasilien - Bolsonaro will Ergebnis anfechten
-
Aufmerksame Nachbarn vereiteln Einbruch in Meckelfeld
-
المصرف المركزي الإماراتي يعرض في بانكوك مسيرة الريادة المالية والشراكات
-
Polizei stoppt 16-Jährigen ohne Führerschein in Ramelsloh
-
الزيودي: صادرات الإمارات إلى بنين مرشحة لبلوغ مليار دولار بحلول 2033
-
Auto gerät nach Panne bei Winsen in Brand
-
Polizei lässt umgebauten Cybertruck auf bayerischer Autobahn weiterfahren
-
Parlamentswahl in Serbien: Studentenliste verdrängt langjährigen Staatschef Vucic
-
خسائر بـ1.15 مليار إسترليني تهز سوق العقارات البريطانية
Mord an 14-Jähriger in Sachsen-Anhalt: Strafe wegen Beihilfe wird neu verhandelt
Knapp vier Jahre nach dem Mord an einem 14-jährigen Mädchen in Sachsen-Anhalt muss das Landgericht Magdeburg neu über die Strafe für einen Jugendlichen verhandeln, der wegen Beihilfe verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) fand Rechtsfehler in dem Urteil, wie aus einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss vorgeht. Das Mädchen war im November 2021 in Aschersleben getötet worden. (Az. 6 StR 208/25)
Der Haupttäter, ihr Exfreund, war zur Tatzeit ebenfalls erst 14 Jahre alt. Er wurde im August 2022 wegen Mordes rechtskräftig zu einer Jugendstrafe von neuneinhalb Jahren verurteilt. Die Leiche des Mädchens war einige Tage nach der Tat in einem Garagenkomplex in Aschersleben gefunden worden.
Der Jugendliche, um den es nun vor dem BGH ging, war zur Tatzeit ebenfalls erst 14 Jahre alt. Der Prozess gegen ihn fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Das Landgericht kam im Januar dieses Jahres zu dem Schluss, dass er dem Haupttäter geholfen habe. Er wurde wegen Beihilfe zu einer Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt.
Dagegen legte er Revision beim BGH ein, der das Magdeburger Urteil überprüfte und den Strafausspruch nun aufhob. Es sei nicht erkennbar, dass das Landgericht bei der Bemessung der Strafhöhe den Erziehungsgedanken berücksichtigt habe, erklärte der BGH. Eine andere Strafkammer des Landgerichts muss neu über die Strafe verhandeln.
Q.Bulbul--SF-PST