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Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Geldstrafe
Nach einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist ein Mann zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht Schweinfurt sprach ihn des Hausfriedensbruchs schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 4500 Euro beantragt, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.
Bei der Sprengung im August 2024 war der Mann in den Sperrbereich um das Kraftwerk eingedrungen, so dass der Sprengablauf neu gestartet werden musste. Insgesamt kam es dadurch zu einer Verzögerung von eineinhalb Stunden.
Das 1981 in Betrieb genommene Atomkraftwerk Grafenrheinfeld war 2015 abgeschaltet worden. Ab 2018 folgte der Rückbau. Die Türme hatten jahrzehntelang die Landschaft im unterfränkischen Landkreis Schweinfurt geprägt.
J.Saleh--SF-PST