
-
Schwimm-WM: Gose wahrt Chance auf zweite Medaille
-
WM-Quali: Mihambo-Rivalin muss zittern
-
Innenministerium: Zahl der Toten nach Angriff in Kiew auf 26 gestiegen
-
Studie: Waldbrände werden immer schlimmer und befördern die Klimakrise
-
Trump verschiebt Inkrafttreten höherer US-Zölle um eine Woche
-
Zverev zieht mit 500. ATP-Sieg ins Achtelfinale ein
-
"Ein Vorbild": Schalke-Coach Muslic outet sich als Mourinho-Fan
-
Effenberg verpasst Gladbach-Party mit "Träne im Auge"
-
Verstappen freut sich auf neue Regeln - und neue Gerüchte
-
"Peaky Blinders"-Schöpfer Knight schreibt Drehbuch für neuen "James Bond"-Film
-
Bahnstrecke Berlin-Hamburg wird für Generalsanierung gesperrt
-
Abgasskandal: EuGH klärt weitere Fragen aus Deutschland
-
Merz besucht als dritte Station seiner Bundesländerreise das Saarland
-
Nach Stotterstart: Zverev zieht ins Achtelfinale ein
-
Dank Investitionen in KI: Amazon steigert Gewinn um mehr als ein Drittel
-
"Bei unserem Kern bleiben": Özdemir warnt vor Linksruck bei den Grünen
-
Trump nennt Vorgehen Russlands in Ukraine "widerwärtig" und droht Sanktionen an
-
Zeckenbiss: US-Popstar Justin Timberlake leidet an Borreliose
-
Bühnen-Avantgardist: US-Regisseur Robert Wilson mit 83 Jahren gestorben
-
Absturz von Bundeswehr-Hubschrauber: Drittes Besatzungsmitglied tot geborgen
-
Wadephul mahnt Israel zu Absage an Kurs von "Vertreibung und "Annexion"
-
Hohe Arzneimittelpreise: Trump macht Druck auf Pharmakonzerne
-
US-Sondergesandter Witkoff will Verteilstellen im Gazastreifen besuchen
-
Ukrainische Rettungskräfte: 15 Tote bei russischen Angriffen auf Hauptstadt Kiew
-
Trump-Regierung zieht die meisten Truppen aus Los Angeles ab
-
"107 Tage": Kamala Harris kündigt Buch über ihren kurzen Wahlkampf 2024 an
-
Ukrainische Regierung: Elf Tote bei russischen Angriffen auf Hauptstadt Kiew
-
Außenminister Wadephul mit israelischem Kollegen Saar zusammengetroffen
-
Zollkonflikt: Trump gewährt Mexiko Aufschub um 90 Tage
-
Straßburger Gericht verurteilt Polen wegen Festnahme von Journalistin
-
Verstappen: "Für mich war immer klar, dass ich bleibe"
-
Wadephul will bei Israel-Besuch mehr humanitäre Hilfe für Gazastreifen erreichen
-
Mehrere Tote durch hochpotentes Heroin in Bayern: Mutmaßlicher Dealer in Haft
-
Partei: Pakistanischer Oppositionschef zu zehn Jahren Haft verurteilt
-
Goldschakal auf Sylt darf ab Freitag nicht mehr gejagt werden
-
Palästinenserbehörden: Israelische Siedler verüben Brandanschläge im Westjordanland
-
Microsoft erreicht vier Billionen Dollar Marktkapitalisierung
-
Bergung von Dahlmeier derzeit nicht vorgesehen
-
Brandanschlag auf Bahnstrecke Duisburg-Düsseldorf führt zu Verspätungen
-
"Ernste Sicherheitsprobleme": Chinas Internetbehörde zitiert Nvidia zum Gespräch
-
Prozess wegen Anschlags in koscherem Lokal 1982 in Paris angeordnet
-
FC Bayern: Eberl "sehr glücklich mit dem Kader"
-
Russland und Syrien wollen beiderseitige Beziehungen stärken
-
Weltgrößter Brauereikonzern AB InBev steigert trotz geringeren Absatzes Gewinn
-
Wölfe in Deutschland: Bund meldet erstmals "günstigen" Erhaltungszustand an EU
-
Attacke auf Landtagsabgeordneten der Linken in Mecklenburg-Vorpommern
-
USA verhängen Sanktionen gegen Palästinensische Autonomiebehörde
-
Seilpartnerin: Dahlmeier von "riesengroßem Stein" getroffen
-
Selenskyj setzt neues Gesetz zu Antikorruptionsstellen in Kraft
-
Fünfeinhalb Jahre Haft für Millionenbetrug mit Coronatests in Mönchengladbach

Schimpfwort auf Stirn tätowiert: Strafe für Täter muss neu verhandelt werden
Wer jemandem gegen dessen Willen das Wort "fuck" auf die Stirn tätowiert, begeht absichtlich eine schwere Körperverletzung. Denn das ist eine erhebliche Entstellung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschied. Das Landgericht Bochum muss nun neu über die Strafe für einen Täter aus Nordrhein-Westfalen entscheiden. (Az. 4 StR 495/24)
Der Geschädigte hatte dem Angeklagten auf dessen Wunsch hin ein Tattoo auf die Fingerrücken gestochen, dabei aber einen Fehler gemacht und eine Zahlenkombination verdreht. Wie das Landgericht feststellte, ärgerte sich der Angeklagte so sehr darüber, dass er den anderen Mann mit einem Tattoo im Gesicht bestrafen wollte. Über dessen rechter Augenbraue tätowierte er ihm das Wort "fuck" in einer Größe von viereinhalb mal anderthalb Zentimetern.
Der Geschädigte habe das nicht gewollt und schäme sich für dieses Tattoo. Da er kein Geld für eine Entfernung mit einem Laser habe, habe er sich seine Haare so lang wachsen lassen, dass sie in die Stirn fallen und die Tätowierung verdecken.
Zwei Tage nach der ersten Tat kam der Angeklagte mit einigen Begleitern noch einmal zurück. Die Männer versetzten dem Geschädigten potenziell lebensbedrohliche Schläge und Tritte und drohten, ihn zu töten, falls er die Polizei informiere.
Das Landgericht sah in der erzwungenen Tätowierung eine gefährliche Körperverletzung, aber keine schwere Körperverletzung. Dafür sei die Beeinträchtigung durch das erzwungene Gesichtstattoo nicht schwer genug. Es verhängte eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Staatsanwaltschaft wandte sich an den BGH, der das Urteil nun änderte.
Das Erscheinungsbild des Geschädigten sei massiv verändert, erklärte er. Diese Veränderung sei dauerhaft entstellend. Das eintätowierte Wort werde von vielen als anstößig wahrgenommen und der Tattooträger damit identifiziert, was ihn stigmatisiere.
Der BGH sprach den Täter nun der absichtlich begangenen schweren Körperverletzung schuldig. Da eine solche Tat schärfer bestraft werden kann, muss das Landgericht die Strafe noch einmal prüfen.
I.Matar--SF-PST