-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort
-
Hohe Spritpreise: Klingbeil dringt auf Übergewinnsteuer für Ölkonzerne
-
Russell gewinnt Sprint in Zandvoort - Antonelli Dritter
-
Wadephul kündigt bei Ukraine-Besuch weitere deutsche Hilfe und Gespräch mit Rubio an
-
"Spiegel": Klingbeil startet weiteren Vorstoß für Übergewinnsteuer auf EU-Ebene
-
Antisemitismusbeauftragter Klein fordert "echte Gestaltungsrechte" für das Amt
-
Wadephul sagt Ukraine Hilfe zur Vorbereitung auf den Winter zu
-
Umfrage vor Abgeordnetenhauswahl sieht Linke in Berlin klar vorn
-
Wadephul-Besuch in Kiew: Tägliche Bilder der Zerstörung dürfen niemanden kalt lassen
-
Ausschreitungen in Mannheim: 35 Polizisten verletzt
-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
Brand mit vier Toten in Solingen: Lebenslange Haft für Angeklagten
Rund eineinhalb Jahre nach einer Brandstiftung in einem Wohnhaus im nordrhein-westfälischen Solingen mit vier Toten hat das Landgericht Wuppertal einen 40-Jährigen zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Angeklagte wurde unter anderem des vierfachen Mordes und dreifachen versuchten Mordes schuldig gesprochen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete die sogenannte anschließende Sicherungsverwahrung an.
Der Beschuldigte war nach Feststellungen des Gerichts in der Nacht auf den 25. März 2024 in ein Solinger Mehrfamilienhaus eingedrungen und hatte dort Feuer gelegt. Er verschüttete mindestens einen Liter Benzin im Treppenhaus und zündete es an, das Feuer breitete sich schnell aus. Bei dem dadurch ausgelösten Brand starb im Dachgeschoss des Hauses eine vierköpfige Familie - ein Elternpaar und seine Kinder im Alter von fünf Monaten und zwei Jahren.
Bewohner aus den unteren Stockwerken, denen ebenfalls der Fluchtweg durch das brennende Treppenhaus versperrt war, retteten sich durch Sprünge aus Fenstern und erlitten dabei teilweise lebensgefährliche Verletzungen. Bereits knapp eineinhalb Jahre vor der Tat war der Angeklagte laut Urteil im November 2022 in das Haus eingedrungen und hatte ein Feuer gelegt. Bewohner bermerkten die Flammen aber, die Feuerwehr konnte diese rechtzeitig löschen.
In das Urteil floss zudem eine weitere Brandstiftung in einem anderen Haus in Solingen ein, die der Beschuldigte im Februar 2004 beging. Auch in diesem entzündete er demnach brennbare Flüssigkeit im Treppenhaus und setzte diese in Brand. Diese brannte aber nur oberflächlich, das Feuer erlosch von selbst.
Opfern und Hinterbliebenen sei durch die Tat des Beschuldigten "unfassbares Leid" geschehen, sagte der Vorsitzende Richter nach Gerichtsangaben in seiner mündlichen Urteilsbegründung. Demnach folgte die Kammer der Einschätzung des gerichtlich beauftragten psychiatrischen Sachverständigen, wonach dieser durch die Brandstiftungen "sein geringes Selbstwertgefühl und bestehende Drucksituationen" kompensieren wollte. Er habe "aus selbstsüchtigen Motiven" gehandelt, sämtliche Tatorte wiesen Bezüge zur Biografie des Angeklagten aus.
Ein mögliches rechtsradikales Motiv stellte die Kammer nach eigenen Angaben mangels belastbarer Anhaltspunkte nicht sicher fest. Der Sachverständige habe keine Anzeichen einer etwaigen politischen Radikalisierung festgestellt, der Beschuldigte sei kein besonders politisch interessierter Mensch gewesen.
Auch die Spurenauswertung ergab laut Gericht keine gesicherten Hinweise auf ein rechtsradikales Motiv. Einzelne Inhalte aus früheren Internetaktivitäten des Mannes konnten demnach zwar "dem rechten Spektrum" zugeordnet werden. In der Gesamtschau sei dies aber nur "von untergeordneter Bedeutung" und erlaube keine gesicherten Rückschlüsse. Nach Überzeugung der Kammern waren die Taten des Angeklagten vielmehr "ausschließlich in seiner Persönlichkeit begründet".
Das Gericht sah die zwei Mordmerkmale der Heimtücke und der Tatbegehung mit sogenannten gemeingefährlichen Mitteln als gegeben an. Es stellte außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Haftentlassung praktisch ausschließt. Es verfügte zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung. Von dem Angeklagten gehe aufgrund seiner Persönlichkeit eine "besonders hohe Gefahr aus", erklärte es dazu. Es sei mit weiteren ähnlichen Taten zu rechnen.
Neben den Brandstiftungen floss in das Urteil auch ein anlassloser Angriff mit Reizgas und einer Machete ein, bei dem der Angeklagte im April 2024 in einer Wohnung in Solingen einen Mann verletzt hatte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, es kann noch Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Q.Najjar--SF-PST