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Französische Justiz beantragt neuen Haftbefehl gegen Syriens Ex-Präsidenten Assad
Nach der Aufhebung eines Haftbefehls gegen den inzwischen gestürzten syrischen Machthaber Baschar al-Assad durch Frankreichs Obersten Gerichtshof hat die Staatsanwaltschaft erneut einen Haftbefehl beantragt. Assad würden Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zu Kriegsverbrechen vorgeworfen, erklärte die Staatsanwaltschaft am Montag. Die Entscheidung darüber liegt nun in der Hand der Untersuchungsrichter.
Konkret geht es um die mutmaßliche Mitverantwortung Assads für einen Giftgasangriff in Syrien 2013. Zwei Jahre nach Beginn des Bürgerkrieges in Syrien waren bei einem verheerenden Sarin-Angriff in der Region Ghuta etwa 1400 Menschen getötet worden. Französische Untersuchungsrichter ermitteln seit 2021 zu den Umständen des Angriffs.
Mehrere Opfer-Organisationen hatten Klage gegen die syrische Führung eingereicht und dazu zahlreiche Zeugenaussagen sowie Fotos und Videos vorgelegt. Im November 2023 erließen zwei französische Untersuchungsrichter Haftbefehle gegen Assad, dessen Bruder Maher und zwei syrische Generäle.
Frankreichs Oberster Gerichtshof hob den Haftbefehl gegen Assad aber am Freitag auf und begründete dies mit seiner damaligen Immunität als Staatschef. Von der Immunität gebe es keine Ausnahmen, auch nicht bei Verdacht auf Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, urteilte der Kassationsgerichtshof in Paris.
Als der Haftbefehl 2023 erlassen worden sei, sei Assad noch Staatschef gewesen, daher sei der Haftbefehl nicht "rechtmäßig", sagte der Vorsitzende Richter, Christophe Soulard. Er fügte jedoch hinzu, dass Assad seit Dezember 2024 nicht mehr im Amt sei und daher ein neuer Haftbefehl ausgestellt werden könne.
Nun beantragte die Antiterror-Staatsanwaltschaft in Paris einen neuen Haftbefehl. "Wir begrüßen es, dass die Antiterror-Staatsanwaltschaft nun auf der Seite der Nebenkläger steht", erklärten die Anwältinnen Clémence Witt und Jeanne Sulzer am Montag.
Gegen Assad liegt seit Januar 2025 ein zweiter Haftbefehl wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen vor. Zu diesem Zeitpunkt war er schon nicht mehr im Amt. Darin geht es um die Bombardierung von Wohnhäusern in Deraa im Südwesten des Landes 2017.
Assad war nach seinem Sturz nach Russland geflohen. Ein Prozess gegen ihn ist in Frankreich auch in Abwesenheit möglich. Der Internationale Strafgerichtshof ist für in Syrien begangene Verbrechen nicht zuständig, da Syrien keine Vertragsstaat ist.
Q.Najjar--SF-PST