-
Auswärtiges Amt: Bundesaußenminister Wadephul zu Gesprächen in die Ukraine gereist
-
US-Premiere: Tiafack gewinnt gegen Zavala durch K.o.
-
Erneut russische Luftangriffe auf die Ukraine - Mindestens zwei Tote
-
Barcala lobt Bühl: "Wieder eine der Schlüsselspielerinnen"
-
Mumbrú fordert: Gegen Kroatien muss mehr kommen
-
"Dann hört der Spaß auf": Entsetzen nach Tumulten in Mannheim
-
Nach Scheitern von Verhandlungen: Neue US-Zölle gegen Kanada in Kraft getreten
-
Keine Einigung im Zollstreit zwischen den USA und Kanada
-
Ministerpräsident Schulze schließt AfD-Mehrheit durch Überläufer aus der CDU aus
-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
Gericht bestätigt Unterrichtsverbot für sexuell übergriffigen Fahrlehrer
Das Verwaltungsgericht Göttingen hat den Entzug der Unterrichtserlaubnis für einen sexuell übergriffigen Fahrlehrer bestätigt. Der Mann sei nicht mehr geeignet, die "verantwortungsvolle Stellung" eines Fahrlehrers auszuüben, entschied das Gericht nach eigenen Angaben vom Dienstag. Die Klage des beschuldigten Manns gegen den bereits 2019 von der Stadt Göttingen unter Verweis auf gefahrenabwehrende Klauseln im Fahrlehrergesetz vollzogenen Rückruf der Erlaubnis wies es ab. Der Rechtsweg ist aber noch nicht ausgeschöpft.
Laut Verwaltungsgericht bestritt der Mann die Vorwürfe und verwies unter anderem auf den Umstand, dass diesbezügliche Strafverfahren teils gegen Auflagen eingestellt worden seien. Das Gericht nahm eine Beweisaufnahme vor und vernahm zwei betroffene frühere Fahrschülerinnen. Anschließend sah das Gericht es als erwiesen an, dass der frühere Fahrlehrer "das stark beengte Innere eines Fahrzeugs für ein völlig distanzloses und sexuell übergriffiges Verhalten" genutzt hatte. Das Verhaltensmuster sei offenbar typisch.
Eine abweichende Deutung durch die Betroffenen wie durch "einen objektiven Dritten" sei nicht möglich, und die Handlungen des Klägers könnten "unter keinen denkbaren Umständen" anderweitig gerechtfertigt werden, betonte das Gericht weiter. Dieser sei als Fahrlehrer damit nicht länger geeignet. Dem Mann steht theoretisch aber noch der Weg zum Oberverwaltungsgericht offen.
H.Nasr--SF-PST