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Lange Haftstrafen für tödliches Autorennen in Hamburg - keine Mordverurteilung
Das Landgericht Hamburg hat zwei Männer wegen eines Autorennens mit einem toten Kind zu Haftstrafen verurteilt. Sie sollen für sieben beziehungsweise siebeneinhalb Jahre ins Gefängnis, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Schuldig gesprochen wurden sie unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Angeklagt waren die beiden Männer wegen Mordes und versuchten Mordes. Deswegen wurden sie allerdings nicht verurteilt.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass sich die beiden Männer im August mit ihren Autos ein Rennen geliefert hatten. Dabei rasten sie mit Geschwindigkeiten von bis zu 178 Kilometern pro Stunde durch die Stadt. Einer der Angeklagten prallte mit hoher Geschwindigkeit gegen das Auto einer Frau.
Beide Fahrzeuge wurden auf die Gegenfahrbahn geschleudert und zerstört. Auf der Rückbank im Auto der Frau saßen ihre beiden damals zweijährigen Söhne. Einer von ihnen erlag seinen schweren Verletzungen noch am selben Abend. Sein Zwillingsbruder wurde schwer verletzt.
Mit dem Urteil blieb die Kammer unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte in ihrem Plädoyer jeweils lebenslange Haft unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes beantragt.
Die Verteidigung stellte keine konkreten Haftanträge. Die Anwälte eines der Angeklagten forderten eine "angemessene Freiheitsstrafe" für die Teilnahme an einem nicht erlaubten Kraftfahrzeugrennen. Für den Mitangeklagten forderte die Verteidigung eine Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung.
Z.AbuSaud--SF-PST