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Frau auf A9 in Brandenburg erschossen: BGH bestätigt Mordurteil gegen beide Täter
Zwei Jahre nach dem Mord an einer Frau auf der Autobahn 9 in Brandenburg ist das Urteil gegen die Täter rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Verurteilung der beiden Männer zu lebenslanger Haft, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Die Lehrerin Carolin G. war im Mai 2023 in ihrem Auto von einem der Mörder erst gerammt und dann erschossen worden. (Az. 6 StR 164/25)
Den Plan dazu hatte nach Überzeugung des Potsdamer Landgerichts der frühere Partner der Ermordeten entwickelt, der sich mit ihr um das Sorge- und Umgangsrecht für den gemeinsamen Sohn stritt. Er beschaffte auch das Tatfahrzeug und die Tatwaffe.
Das Landgericht sah die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe erfüllt. Bei dem Expartner der Lehrerin stellte es in seinem Urteil vom September außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren praktisch ausgeschlossen ist.
Beide Männer wandten sich an den BGH, der das Potsdamer Urteil überprüfte. Er fand aber keine Rechtsfehler.
S.Barghouti--SF-PST