-
"Grönland-Moment": Macron sieht "tiefgreifenden geopolitischen" Bruch
-
NBA: Heftige Schlägerei bei Charlotte gegen Detroit
-
Interview: Macron hält weiter an deutsch-französischem Kampfjet FCAS fest
-
Interview: Macron will "Dialog mit Russland wieder aufnehmen"
-
Deutschland verbessert sich in Korruptions-Index - Kritik an "Bürokratieabbau"
-
NBA: Franz Wagner feiert Comeback - Schröder glanzlos
-
NBA: Franz Wagner feiert Comeback
-
Vor dem Rodel-Krimi: Taubitz setzt auf "Pizza oder Pasta"
-
Südkorea: Razzia bei Geheimdienst nach Eindringen von Drohne in Nordkorea
-
Umfrage: Zwei Drittel der Deutschen halten Sozialstaat nicht mehr für finanzierbar
-
Bayern wollen nach Berlin: "Es geht ums Ganze"
-
Wehmut nach Gold: Raimund trauert Lindvik-Freundschaft nach
-
Copernicus: Januar 2026 war trotz Kältewelle fünftheißester Januar überhaupt
-
Offizielles Wahlergebnis: Japans Regierungspartei erreicht Zweidrittel-Mehrheit
-
Koalitionsstreit: SPD nennt Warkens Krankenkassenvorschläge ohne Gegenfinanzierung unseriös
-
Prien und Dobrindt stellen Studie zu Dunkelfeld bei Gewaltvorfällen vor
-
Trump droht Ottawa mit Stopp der Eröffnung von Brücke zwischen Kanada und den USA
-
Epstein-Affäre: Grüne Bundestagsfraktion fordert Nachforschungen in Deutschland
-
US-Außenminister Rubio reist am Sonntag nach Ungarn
-
Umweltminister Schneider will Gebäudesanierungen und "Klimahandwerk" stärker fördern
-
Sterbeurkunde: Kanadische Schauspielerin Catherine O'Hara starb an Lungenembolie
-
Starmer lehnt Rücktritt wegen Epstein-Affäre ab
-
"Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz: Vonn "bereut nichts"
-
Skistar Vonn berichtet: "Komplexer Schienbeinbruch" nach Sturz
-
Bericht: Verdächtiger von tödlichem Angriff auf Zugbegleiter zuvor schon auffällig
-
Diplomatenkreise: USA übergeben zwei wichtige Nato-Kommandoposten an Europäer
-
Trotz Festnahme von Vertrautem: Nobelpreisträgerin Machado will nach Venezuela zurück
-
Märchenhafter Raimund fliegt zum Olympiasieg
-
US-Prozess zu Social-Media-Sucht beginnt mit Eröffnungsplädoyers in Los Angeles
-
Epstein-Komplizin Maxwell verweigert Aussage und fordert Begnadigung durch Trump
-
Epstein-Affäre: Charles III. "zutiefst besorgt" über neue Vorwürfe gegen Andrew
-
Doppelsieg möglich: Taubitz führt knapp vor Fräbel
-
Nach Zugunglücken: Regierung und Lokführer in Spanien einigen sich auf Aktionsplan
-
US-Vizepräsident JD Vance besucht Armenien und Aserbaidschan
-
Doppelsieg möglich: Fräbel führt vor Taubitz
-
Deutsche NHL-Stars auf dem Eis - Kapitänsteam um Draisaitl
-
Trotz Streik: Pokalspiel in München findet statt
-
Frankreichs Zentralbankchef Villeroy de Galhau tritt zurück
-
Erneute OP bei Skistar Vonn
-
Urteil verschoben: Bundesverwaltungsgericht verhandelt weiter über Neonazisekte
-
Zusatzbeiträge für Krankenversicherung: Union lehnt SPD-Vorstoß ab
-
Prozess gegen "Letzte Verteidigungswelle" beginnt im März in Hamburg
-
Epstein-Affäre: Schottischer Labour-Chef fordert Starmer zum Rücktritt auf
-
Mecklenburg-Vorpommern: Polizei erwischt Einbrecher auf Rügen in Badewanne
-
Millionendiebstahl bei Geldtransportfirma: Fast vier Jahre Haft in Stuttgart
-
"Französische Lebensart": Macron will Wein-Exporte steigen
-
Nach tödlichem Angriff auf Zugbegleiter: Bahn lädt zu Sicherheitsgipfel ein
-
40-Jährige tot in Berliner Park entdeckt - Tatverdächtiger festgenommen
-
PKK-Aktivistin in München zu Bewährungsstrafe verurteilt
-
US-Vizepräsident JD Vance zu Besuch in Armenien eingetroffen
Teilnehmer von Bauernprotest in Niedersachsen angefahren: Haftstrafe rechtskräftig
Weil er bei einem Bauernprotest mit seinem Auto absichtlich eine Blockade durchbrach und einen Teilnehmer anfuhr, muss ein Mann aus Niedersachsen ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Montag das Urteil des Landgerichts Oldenburg vom Dezember. Es hatte den damals 46-Jährigen wegen versuchten Totschlags schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 136/25)
Er war am 8. Januar 2024 dem Urteil zufolge auf dem Heimweg von der Arbeit, als er durch eine Straßenblockade mehrerer Landwirte mit Traktoren am Weiterfahren gehindert wurde. Nachdem er laut hupend herangefahren war, entschied er sich, die Blockade zu durchbrechen. Er beschleunigte und fuhr zwischen zwei Traktoren hindurch.
Dann fuhr er von hinten einen der protestierenden Landwirte an, der zu Fuß ging. Dieser wurde auf die Motorhaube geschleudert. Der Autofahrer bremste scharf, so dass der Fußgänger herunterfiel. Er wurde sechs Meter über den Asphalt geschoben, das Auto überrollte schließlich sein Bein. Er wurde schwer verletzt.
Dem Urteil zufolge war es eine "glückliche Fügung", dass nicht mehr passierte. Der Autofahrer fuhr weg. Das Landgericht stellte fest, dass er billigend in Kauf genommen hatte, den Fußgänger schwer oder auch tödlich zu verletzen.
Es verurteilte ihn wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und mit gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr, außerdem wegen Fahrerflucht. Dafür verhängte es eine Haftstrafe von drei Jahren und sieben Monaten. Der Führerschein des Angeklagten wurde eingezogen, er darf vier Jahre lang keine neue Fahrerlaubnis bekommen.
Der Mann wandte sich an den BGH, um das Oldenburger Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand aber nun keine Rechtsfehler zu seinem Nachteil. Er verwarf die Revision, das Urteil wurde rechtskräftig.
R.AbuNasser--SF-PST