-
Meghan gibt Teilnahme an beliebter australischer Koch-Show bekannt
-
Barmer: Notfallbehandlungen in jeder zehnten Klinik binnen zehn Jahren verdoppelt
-
NHL: Drasaitl verliert deutsches Duell mit Seider
-
Richtungsentscheidung in Israel: Wahllokale öffnen für Parlamentswahl
-
Nächster Sieg für Schröder und Charlotte - Hartenstein stark
-
US-Verteidigungsministerium benennt erstes Atom-U-Boot für australischen Marinestützpunkt
-
Kane wird emotional: Rührende Worte an seine Familie
-
"Halb so wild": Prass nimmt Gelb-Rot mit Humor
-
Kane gewinnt Ballon d'Or: "Bayern eine Bühne für Weltklasse"
-
Ziel Olympia: Eiskunstläuferin Gerke wechselt die Disziplin
-
Hamburger Prozess um Sprengung von Nord-Stream-Pipelines wird fortgesetzt
-
EU stellt Pläne für "Abschiebeagentur" Frontex vor
-
Merz zum Auftakt seiner Asienreise in Singapur
-
Steinmeier beginnt mehrtägige China-Reise mit Besuch von VW-Entwicklungszentrum
-
Israelis wählen neues Parlament - Netanjahu unter Druck
-
Erklärung: Partei von Flávio Bolsonaro erkennt Lulas Wiederwahl in Brasilien an
-
Begrenzte Waffenruhe in russisch besetzter ukrainischer Stadt Oleschky in Kraft getreten
-
Oxfam: Superreiche verursachen mit Privatjets und Investitionen enorme Klimaschäden
-
Pressestimmen zur Verleihung des Ballon d'Or
-
Kane: Ohne den FC Bayern "nicht möglich"
-
عمار بن حميد يوجّه بتطوير الخدمات للمواطنين والمقيمين وقطاع الأعمال
-
مسؤولون إماراتيون: الشراكة مع بنين تفتح فرصاً للتجارة والاستثمار
-
إطلاق صندوق استثماري متخصص في الغاز الطبيعي المسال
-
المعاشات الإماراتية: اكتمال التغطية التأمينية للقطاع الخاص
-
مساكن دبي تدعو المقيمين إلى المشاركة في تحدي المليار خطوة
-
الإمارات تعرض تجربتها في توظيف الذكاء الاصطناعي حكومياً
-
دراسة تقرّب العلماء من تفسير دور الشمال في العصور الجليدية
-
شراكة إماراتية لدعم سينما ومحتوى الأطفال والشباب
-
سباعيات دبي للرجبي تضيف منافسات الدرجة الثالثة من سلسلة HSBC SVNS
-
الأردن ينفذ ضربات على أهداف في سورية بعد توقيف منفذي هجوم الكنيسة
-
تحدي القراءة العربي يوسع أثره ويعزز المشاركة المعرفية
-
دراكنميلر: تحركات الأسواق تحمل إشارات ينبغي الإصغاء إليها
-
تمويل مشروع دندرة للطاقة الشمسية بقيمة 650 مليون دولار
-
وزير الصناعة المصري: القطاع الخاص يقود مسار التنمية الصناعية
-
عز العرب السويدي تقدم سيارات جايكو إلى السوق المصرية
-
تقدير احتياجات 420 مصنعاً متعثراً بنحو أربعة مليارات جنيه
-
ثلاث إصابات خلال اقتحام القوات الإسرائيلية مخيم قلنديا
-
افتتاح فرع جديد للمرشدي مارتس في التجمع الخامس
-
500 مليون جنيه لتطوير 322 معملاً للرقابة على الصادرات في مصر
-
مصر والدنمارك تبحثان توسيع التعاون في الطاقة المتجددة
-
رادع تشيد بمواجهة مجموعات مسلحة غرب رفح
-
كمال النونو أول سفير لاتحاد الجامعات الدولي في فلسطين
-
زيلينسكي ينتقد تأخر الموافقة الأميركية على صواريخ الدفاع الجوي
-
الأردن يعلن قصف مواقع مرتبطة بهجوم كنيسة الكرك في جنوب سورية
-
حماس تؤكد للوسطاء التزامها التهدئة وتنفي التخطيط لهجمات جديدة
-
ستيفان رولان يستلهم داليدا في مجموعة أزياء تستكشف الإنسانة خلف الأيقونة
-
حسام بدران يستعيد أثر فتحي الشقاقي في الذكرى الحادية والثلاثين لاغتياله
-
مرشح لبلدية أوتاوا يتعهد برفع العلم الفلسطيني إذا فاز
-
رصد 13 اعتداء على موسم الزيتون في أربع محافظات فلسطينية
-
صحيفة فلسطين تحقق مرتبة متقدمة في استطلاع لوسائل الإعلام
Waffen auf Schulgelände verkauft: Schule darf 16-Jährigen vorläufig ausschließen
Ein 16 Jahre alter Schüler, der auf dem Gelände seiner Schule Schlagringe und Springmesser an andere Minderjährige verkaufte, darf bis zum Ende des Schuljahrs ausgeschlossen werden. Das Verwaltungsgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz bestätigte nach Angaben vom Montag im Eilverfahren die entsprechende Entscheidung der Gesamtkonferenz.
Der Schüler argumentierte, dass sein Ausschluss unverhältnismäßig sei, weil er Reue gezeigt habe. Außerdem habe die Schule keine nachvollziehbare Gefährdungsprognose angestellt. Ohnehin werde er nicht mehr lange zur Schule gehen. Sein Eilantrag hatte aber keinen Erfolg. Das Gericht hielt das öffentliche Interesse am Schulausschluss auf Zeit für schwerwiegender. Der Ausschluss sei rechtmäßig.
Der 16-Jährige habe über längere Zeit hinweg verbotene Waffen an Mitschüler verkauft. Dadurch sei die Gefahr entstanden, dass die Waffen auf dem Schulgelände gegen andere Schüler eingesetzt werden könnten. Der 16-Jährige habe darüber keine Kontrolle gehabt, zumal er auch noch einen Mittelsmann eingesetzt habe.
Das Gericht konnte nachvollziehen, dass die Schule Sorge vor einem möglichem Amoklauf oder anderen Gewalttaten durch mit Waffen ausgestattete Schüler hatte. Sie habe auch nicht zuerst Erziehungsmaßnahmen oder andere Ordnungsmaßnahmen ergreifen müssen.
Die Gesamtkonferenz begründete den Ausschluss unter anderem damit, dass der Schulfrieden beeinträchtigt werde und ein geordneter Betrieb nicht mehr gewährleistet sei. Das beanstandete das Gericht nicht.
Grundsätzlich sei ein Ausschluss nicht das erste Mittel bei einem Fehlverhalten eines Schülers, erklärte es. Hier handle es sich aber um ein besonders schweres Fehlverhalten, und es gehe um den Schutz anderer Schüler. Der 16-Jährige kann gegen den Beschluss noch vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz vorgehen.
H.Darwish--SF-PST