-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
Handgranatenwurf auf Friedhof: Fall eines Angeklagten wird neu aufgerollt
Knapp zwei Jahre nach einem Handgranatenwurf auf eine Trauergemeinde in Baden-Württemberg muss das Landgericht Stuttgart den Fall eines mutmaßlich an dem Streit Beteiligten neu aufrollen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob am Mittwoch das Urteil auf, mit dem der Angeklagte im April 2024 zu einer Jugendstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt worden war. (Az. 1 StR 457/24)
Der Granatenwurf auf einem Friedhof in Altbach im Juni 2023 hing mit einem seit Jahren andauernden Bandenkrieg im Raum Stuttgart zusammen. Bei einer Trauerfeier für einen 20-Jährigen mit mehreren hundert Gästen hatte ein Mann eine Handgranate in die Menschenmenge geworfen. Durch die Explosion und die dadurch freigesetzten Stahlkugeln wurden 15 Menschen teils schwer verletzt. Der Täter wurde von mehreren Trauergästen verfolgt, aus einem Taxi gezerrt und massiv verletzt.
Der Handgranatenwerfer selbst ist inzwischen rechtskräftig zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Am BGH ging es nun um einen der Männer, die ihn verfolgt und verletzt haben sollen. Das Landgericht sah als erwiesen an, dass insgesamt 20 bis 30 Menschen ihn verfolgt und ein Taxi umstellt hatten, in das er sich geflüchtet hatte.
Sie hätten den Fahrer dazu gezwungen, die Zentralverriegelung zu öffnen, und den im Auto sitzenden Handgranatenwerfer geschlagen und getreten, auch als er bereits auf dem Boden lag. Der Angeklagte im aktuellen Fall habe ihn am Hals gepackt. Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde er schuldig gesprochen.
Dem Landgericht zufolge hatte er die Absicht, den Werfer lebensgefährlich zu verletzen. Es konnte sich aber nicht davon überzeugen, dass er zumindest mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt hatte. Gegen das Urteil zogen sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft vor den BGH.
Beide Revisionen hatten nun Erfolg. Der BGH fand Rechtsfehler bei der Überprüfung des Urteils. Eine andere Jugendkammer des Landgerichts muss nun erneut über den Fall dieses Angeklagten verhandeln und entscheiden.
X.Habash--SF-PST