-
SPD besteht bei Steinmeier-Nachfolge auf Nominierung einer Frau
-
Merz besucht Hürtgenwald nach schwerem Waldbrand
-
Scheidende Trump-Sprecherin Leavitt schließt sich Maga-Organisation an
-
Wadephul schließt neue Sanktionen gegen Israel nicht aus
-
Ausschreitungen bei Fußball-Pokalspiel in Mannheim - 85 Verletzte
-
Verstöße gegen Datenschutz bei Kindern: Tiktok zahlt 400 Millionen Dollar
-
Oberstes Gericht in den USA erlaubt vorerst Weiterbau von Trumps Ballsaal
-
Ein Toter und drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Dank Pejcinovic: VfB souverän weiter
-
Schröder und Co. nach Offensiv-Spektakel im Supercup-Finale
-
Deutsche Springreiter nach 16 Jahren wieder Weltmeister
-
"Schadet dem Fußball": FCK gewinnt nach Ausschreitungen
-
Nach Ausschreitungen: FCK siegt in der Verlängerung
-
Mindestens 18 Tote und Dutzende Verletzte bei russischen Angriffen in der Ukraine
-
Statement zum Auftakt: Bayern verdirbt Eta-Debüt
-
Mindestens 14 Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Historisches Schützenfest: Frankfurter Rekordsieg im DFB-Pokal
-
Ermittlungen zu Gaza-Hilfsflotte: Türkei erlässt internationalen Haftbefehl gegen Netanjahu
-
Danneberg patzt: Deutsche Hockey-Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens sechs Tote bei russischem Angriff auf Einkaufszentrum in der Ukraine
-
Hockey-WM: Deutsche Männer verlieren gegen Spanien
-
Mindestens drei Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Formel 1: Russell schnappt sich die Sprint-Pole in Zandvoort
-
Deutschland Tour: Bauhaus Fünfter - Magagnotti überrascht
-
Waffenlager bei Berlin: Behörden vermuten Anschlagsplan - Spur nach Russland
-
Tumulte nach WM-Finale: Zehn Spiele Sperre für Paredes
-
Gericht: Blitzerergebnisse dürfen auch im Saarland ohne Rohdaten verwertet werden
-
"Schwierige Entscheidung": Sinner sagt für US Open ab
-
Mehrere Verletzte bei Schwert-Angriff an schwedischer Schule
-
Verlorener Prozess: Prinz Harry und weitere Kläger müssen 9,5 Millionen Pfund zahlen
-
Ukraine-Koalition berät am Montag - Teilnehmer treffen sich in Kiew
-
"Wirtschaftskrieg" gegen Teheran: China lehnt "illegale einseitige Sanktionen" ab
-
Hohe Preise: Trump setzt vorübergehend Zölle auf Rinderhack aus
-
Nach Einbruch bei Handballteam Füchse Berlin: Haftstrafe wegen vieler Diebstähle
-
Bericht: Keßler sagt Merz für Staatsministerinnen-Posten ab
-
Hausverwalter veruntreut Millionensumme: Drei Jahre Haft in Schleswig-Holstein
-
Merz besucht Hürtgenwald
-
Norwegens König Harald V. weiter im Krankenhaus - Palast sagte Termine ab
-
Vorfall mit Polizeihund in Sachsen: Ermittlungen gegen Polizist eingestellt
-
26-Jähriger soll in Rheinland-Pfalz Eltern getötet haben - Festnahme
-
IStGH-Präsidentin warnt nach US-Sanktionen vor "Niedergang des Völkerrechts"
-
Freies Training: Antonelli auch in Zandvoort stark
-
Medienberichte: Waffenversteck bei Berlin womöglich in Auftrag Russlands angelegt
-
Umfrage: Smart Glasses lösen bei vielen Deutschen Unbehagen aus
-
Irrfahrt nach medizinischem Notfall: Autofahrer verletzt acht Passanten in Hofgeismar
-
Bayer: Andrich muss Kapitänsbinde an Tapsoba abgeben
-
Ramelow soll in Verhandlungen mit Lufthansa für Pilotengewerkschaft VC schlichten
-
Fiebich hebt Daumen für die WM: "Werde auf jeden Fall spielen"
-
Konzernbilanz: BVB schreibt Millionenverlust
-
"Das sind keine beliebten Projekte": Kanzleramt will Reformkurs vorantreiben
AfD-Klage gegen Merkel wegen Äußerung zu Thüringen-Wahl erfolgreich
Das Bundesverfassungsgericht hat einer Klage der AfD gegen die frühere Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) stattgegeben. Merkel habe mit ihrer auf einer Auslandsreise getätigten Kritik an der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020 die AfD in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt, erklärte das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Kanzlerin hatte scharfe Kritik an der Wahl des FDP-Politikers Thomas Kemmerich mit Stimmen von CDU und AfD geäußert. (Az. 2 BvE 4/20 und 2 BvE 5/20)
Die Wahl Kemmerichs hatte großes Aufsehen erregt, weil es das erste Mal war, dass die AfD einem Ministerpräsidenten an die Macht verhalf. Sie ließ im dritten Wahlgang ihren eigenen Kandidaten fallen und votierte für den FDP-Mann. Kemmerich trat nach nur drei Tagen wieder zurück.
Merkel hatte damals zu Beginn einer Pressekonferenz mit dem südafrikanischen Präsidenten Cyril Ramaphosa gesagt, sie wolle "aus innenpolitischen Gründen eine Vorbemerkung machen". Die Wahl Kemmerichs nannte sie einen einzigartigen Vorgang, "der mit einer Grundüberzeugung für die CDU und auch für mich gebrochen hat, dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen".
Da dies "in der Konstellation, in der im dritten Wahlgang gewählt wurde, absehbar war, muss man sagen, dass dieser Vorgang unverzeihlich ist und deswegen das Ergebnis rückgängig gemacht werden muss", sagte sie weiter. Zumindest die CDU dürfe sich nicht an einer Regierung Kemmerich beteiligen. "Es war ein schlechter Tag für die Demokratie."
Diese Äußerung habe sie in amtlicher Funktion getätigt, sagte Gerichtsvizepräsidentin Doris König bei der Urteilsverlesung. Weder der Hinweis zur "Vorbemerkung" noch der Inhalt lasse klar erkennen, dass Merkel sich nicht in ihrer Funktion als Bundeskanzlerin, sondern ausschließlich als Parteipolitikerin habe äußern wollen. Da ihr Statement "in einseitig parteiergreifender Weise" negative Qualifizierungen der AfD beinhalte, handle es sich um einen Eingriff in das Recht auf Chancengleichheit der Parteien.
O.Farraj--SF-PST