-
Venezolanische Oppositionspolitikerin Machado fordert mehr Druck auf Maduro
-
Geplante Bolsonaro-Amnestie in Brasilien: USA heben Sanktionen gegen Richter auf
-
RB Leipzig patzt in Berlin - Union beendet Sturmflaute
-
USA setzen weiter Kampfjets vor Venezuela ein - Stabwechsel beim Kommando
-
"Gute Nachricht": König Charles III. verkündet Erfolge bei seiner Krebsbehandlung
-
Politik gratuliert DHB-Frauen: "Ganz Deutschland fiebert mit"
-
Trump schwört Thailand und Kambodscha erneut auf Frieden ein
-
Berichte: Schauspieler Rolf Becker ist tot
-
Remis in Fürth: Hertha verspielt zwei Führungen
-
Dämpfer für Markus Söder: Wiederwahl mit nur 83,6 Prozent
-
Weihnachtsmärchen wird wahr: DHB-Frauen stürmen ins WM-Finale
-
Epstein-Affäre: Weitere Trump-Fotos veröffentlicht
-
Söder mit nur 83,6 Prozent als CSU-Chef wiedergewählt
-
Vorrücken von M23-Miliz: UNO warnt vor "Flächenbrand" in DR Kongo
-
Selenskyj trifft am Montag Verbündete in Berlin
-
Söder gegen jede Zusammenarbeit mit AfD: Fehler von Weimar vermeiden
-
Tränen für Opfer der Messerattacke: Doku zeigt Taylor Swift hinter den Kulissen
-
Söder sieht Wende in der Flüchtlingspolitik: "Wir haben geliefert"
-
Skispringen: Freitag verpasst auch beim Heimspiel das Podest
-
Bei Überschwemmungen zerstörte Ahrtalbahn wiedereröffnet
-
Berlin wirft Moskau Desinformation und Cyberangriff vor - Botschafter einbestellt
-
CSU-Parteitag in München eröffnet: Startschuss zum Wahlkampf vor Kommunalwahl
-
EU-Staaten einigen sich auf Paketabgabe auf Billigimporte - vor allem aus China
-
Biathlon: Voigt und Weidel überzeugen
-
Friedensnobelpreisträgerin Mohammadi im Iran gewaltsam festgenommen
-
Merz hofft auf Aufweichung von EU-Vorgaben für Neuwagen
-
Indische Fans setzen Fußballstar Messi 21 Meter hohes Denkmal
-
Fernsehbotschaft von Charles III. zu Krebserkrankung am Freitagabend
-
Nach Anzeige des BSW: Ermittlungen gegen Habeck eingestellt
-
EU-Staaten einigen sich auf Einfuhrgebühr in Höhe von drei Euro für kleine Pakete
-
Aufweichung des Verbrenner-Aus: Merz begrüßt Signale aus Brüssel
-
ZDF erlässt strengere Regeln für Zusammenarbeit mit Dienstleistern in Krisenregionen
-
Rettig bedauert hohe WM-Ticketpreise
-
BSG: Pflege der französischen Schwiegereltern wird bei Rente nicht berücksichtigt
-
Seltene Orang-Utans durch Folgen von Flutkatastrophe in Indonesien bedroht
-
Berlin wirft Moskau Cyberangriff und Desinformation vor - Botschafter einbestellt
-
Biathlon: Horn erstmals auf dem Podium
-
Verbrenner-Aus: Zwei Drittel der Bundesbürger für Aufweichungen
-
Ben Sulayem als FIA-Präsident wiedergewählt
-
Paukenschlag von Vonn: 83. Weltcup-Sieg
-
Pflaster an Trumps Hand: Weißes Haus nennt wieder Händeschütteln als Grund
-
Bürokratie-Hindernisse und Verbesserungsvorschläge: Bund startet Melde-Portal
-
Eingefrorene Vermögenswerte: Russische Zentralbank verklagt Gesellschaft Euroclear
-
Paukenschlag von Vonn: 82. Weltcup-Sieg
-
EU-Staaten arbeiten an Umsetzung von Zöllen auf kleine Pakete aus China
-
Studie zeigt veränderte Haltung zur Schuldenbremse - Lockerung wird befürwortet
-
Nach versuchter Tötung von Jugendlichem in Herford: 15-Jähriger festgenommen
-
Nach Pleite von Bauträger: BGH urteilt im Februar über Weiterbau von Dachgeschoss
-
Bis 2028: Knaak verlängert bei Manchester City
-
Urteil gegen rechtsextremistische Gruppe S. rechtskräftig: BGH veröffentlicht Gründe
Volksbegehren für Mietenstopp in Bayern scheitert vor Bundesverfassungsgericht
Initiatoren des Volksbegehrens "6 Jahre Mietenstopp" in Bayern sind vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Klage gegen den Stopp des Begehrens gescheitert. Karlsruhe hält Verstöße gegen Grundrechte im vorhergegangenen Urteil des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs zu dem Volksbegehren für "nicht ersichtlich", wie der Zweite Senat am Mittwoch mitteilte. Es nahm die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an.(Az. 2 BvR 1844/20)
Ziel des Volksbegehrens war, in Bayern für laufende Mietverhältnisse sechs Jahre Mieterhöhungen zu untersagen. Bei Wiedervermietungen und nach Modernisierungen sollte nur noch maximal die ortsübliche Vergleichsmiete verlangt werden dürfen. Hinter dem Vorhaben standen Mieterverein und Mieterbund, SPD und Linke sowie Gewerkschaften. Der Verfassungsgerichtshof in München stoppte das Volksbegehren im Juli 2020 mit der Begründung, dass Bayern keine eigene Gesetzgebungskompetenz habe.
Die Initiatoren hatten zwar ausreichend Unterschriften für die Einberufung eines Volksbegehrens gesammelt, das bayerische Innenministerium lehnte dieses aber wegen der fehlenden Gesetzgebungskompetenz des Freistaats ab. Diese Position bestätigte der Verfassungsgerichtshof.
Nun hatten die Initiatoren auch vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg. Dieses hatte im April vergangenen Jahres selbst den Berliner Mietendeckel gestoppt und das damit begründet, dass die Gesetzgebungsbefugnis hier nicht beim Land liege.
I.Matar--SF-PST