-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Ermittlungen auf Hochtouren nach Schwert-Angriff an schwedischer Schule mit einer Toten
-
Demichelis feiert erfolgreiches RB-Debüt
-
"Krieg": Neue US-Zölle gegen Kanada nach Scheitern von Verhandlungen in Kraft getreten
-
Berlin chancenlos: Magdeburg gewinnt Supercup
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - Kanzler-Auftritt von Pfiffen begeleitet
-
CONCACAF: Infantino soll sich von Jugendturnier fernhalten
-
Stach schießt Leeds zum Sieg - ManUnited blamiert sich
-
Füllkrug trifft beim Comeback: Bremen locker weiter
-
SV Elversberg nach Sieg in Duisburg weiter
-
Hoffenheim ohne Probleme in Aue
-
Formel 1: Norris in Zandvoort auf der Pole
-
US Open: Alcaraz und Williams als Mixed-Team
-
Merz dankt Einsatzkräften nach Brand in Hürtgenwald - "Das ist der Klimawandel"
-
Palästinensergebiete: Frühere Diplomaten fordern Paris und London zum Handeln auf
-
"Demütigung": ManUnited verliert bei Aufsteiger Hull
-
Südkorea schickt erstes Containerschiff durch die Arktis
-
FC Augsburg müht sich in Cottbus in die zweite Pokalrunde
-
Effizient in Wiesbaden: Bayer gewinnt bei Martinez-Debüt
-
Wadephul wirft Russland bei Ukraine-Besuch "wahllosen Mord an Zivilisten" vor
-
Nach BSW-Streit um Koalition: Thüringer CDU bestätigt Voigt als Parteichef
Urteil: Kein Anspruch auf Schadensersatz nach Verletzungen durch SEK-Einsatz
Zwei bei einem SEK-Einsatz in Nordrhein-Westfalen verletzte Frauen haben einem Urteil des Landgerichts Wuppertal zufolge keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Der Einsatz des Spezialkommandos der Polizei war demnach nicht rechtswidrig, wie eine Sprecherin des Gerichts nach der Entscheidung am Donnerstag mitteilte. Das Land habe keine Amtspflichten verletzt.
Die Klägerinnen verlangten vom Land Nordrhein-Westfalen Schadensersatz und Schmerzensgeld in insgesamt sechsstelliger Höhe. Im Juni 2023 hatte am Haus einer der Klägerinnen ein Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos (SEK) wegen des Verdachts des illegalen Goldhandels stattgefunden. Dabei wurde das Haus erheblich beschädigt.
Zwar stimmte die Adresse für die Durchsuchung. Es stellte sich aber heraus, dass der Verdächtige, um den es bei dem Einsatz ging, womöglich mit Wissen der Staatsanwaltschaft Wuppertal zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland war. Die bei dem Einsatz verletzten Klägerinnen, bei denen es sich um Angehörige des Mannes handelt, forderten Schadenersatz und Schmerzensgeld für die aus dem Einsatz resultierenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen.
Das Gericht wies deren Forderungen der Sprecherin zufolge nun ab. Ob die Staatsanwaltschaft tatsächlich wusste, wo sich der Verdächtige aufhielt, konnte demnach in dem Verfahren nicht vollständig geklärt werden. Aber selbst wenn sie es wusste, machte das den Polizeieinsatz laut Urteil nicht rechtswidrig. Die Staatsanwaltschaft war demnach an dem Polizeieinsatz gar nicht beteiligt. Ihr Wissen müsse sich das Land nicht zurechnen lassen.
L.AbuAli--SF-PST