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Prozess um erschossenen Ex-Profiboxer: Lebenslange Haft in Bielefeld
Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines früheren Profiboxers durch 16 Schüsse ist der Angeklagte am Dienstag vom Landgericht Bielefeld zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er wurde des Mordes schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Angeklagte hatte demnach sein 38-jähriges Opfer zusammen mit einem bis heute flüchtigen Mittäter im März 2024 in der Innenstadt von Bielefeld erschossen.
Der 34-Jährige und sein Komplize lauerten dem Opfer am 9. März in Bielefeld auf. Der 38-jährige frühere Profiboxer parkte sein Auto, stieg aus und lief zu einem Friseursalon. Er wollte einen Freund abholen, um gemeinsam auf einem Friedhof eines Toten zu gedenken.
Noch auf der Straße wurde der Mann mit 16 Schüssen getötet. Laut Gericht konnten dem Angeklagten einer der Schüsse zugeordnet werden. Der Mittäter gab demnach 15 Schüsse ab. Beide hatten die Tat nach Urteilsfeststellung gemeinsam geplant.
Das Gericht stellte zudem fest, dass das Opfer während der Schüsse arg- und wehrlos war. Es ging deshalb vom Mordmerkmal der Heimtücke aus. Das konkrete Motiv blieb letztlich unklar. Der Angeklagte und das Opfer sollen zerstritten gewesen sein.
Mit dem Urteil entsprach das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung stellte hingegen keinen konkreten Antrag, forderte aber keine Verurteilung wegen Mordes. Sie argumentierte, dass der Geschädigte nicht arg- und wehrlos gewesen sei. Denn ihm sei bewusst gewesen, dass der Angeklagte, der ihn vorher gewarnt habe, in der Nähe gewesen sei.
Der Tatverdächtige wurde im Juli 2024 in der belgischen Hauptstadt Brüssel festgenommen. Die Fahndung nach dem mutmaßlichenKomplizen dauert an.
Der laufende Prozess sorgte im Februar bundesweit für Schlagzeilen. Nach einem Verhandlungstermin wurden vor dem Landgericht mehrere Menschen durch Schüsse verletzt.
Ein Bruder und eine Schwester des getöteten Boxers wurden später als Tatverdächtige festgenommen. Es gab vier Verletzte, teils handelte es sich um Verwandte oder Vertraute des Angeklagten.
G.AbuHamad--SF-PST