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Verfassungsrichter machen Vorgaben für drohende Gefahr in Bayerns Polizeigesetz
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat der Landesregierung Vorgaben für die im umstrittenen bayerischen Polizeiaufgabengesetz (PAG) geschaffene Generalklausel zur "drohenden Gefahr" gemacht. Grundsätzlich erklärten die bayerischen Verfassungsrichter in ihrem am Donnerstag verkündeten Urteil die "drohende Gefahr" als Eingriffsmöglichkeit für die Polizei aber als zulässig. Während die Kläger von SPD und Grünen das Urteil als Erfolg für sich werteten, nannte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) die Entscheidung eine Bestätigung seiner Position.
Nach dem Urteil entspricht die Generalklausel nur mit drei Maßgaben der bayerischen Verfassung. Sie dürfe nur für terroristische oder vergleichbare Angriffe auf bedeutende Rechtsgüter zur Anwendung kommen. Nach dem PAG vorgesehene schwerste Grundrechtseingriffe könne es allenfalls für eine Übergangszeit bei neuen, vom Gesetzgeber noch nicht bedachten Gefährdungslagen geben. Und schließlich dürften vom PAG gedeckte Maßnahmen nur solche sein, die nicht tief in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreifen.
Trotz der Vorgaben der Verfassungsrichter begrüßte Bayerns Innenminister Herrmann die Entscheidung. Damit gebe es nun Rechtsklarheit. "Der Verfassungsgerichtshof hat die Kritik an der 'drohenden Gefahr' zurückgewiesen und sie damit im Bayerischen Polizeirecht etabliert." Er habe keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des PAG gehabt.
Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze bezeichnete das Urteil als Stärkung der Grundrechte, es "schiebt der bürgerrechtsfeindlichen Politik der CSU einen Riegel vor". Es sei von Beginn an klar gewesen, dass die drohende Gefahr als Eingriffsschwelle aus der Terrorismusabwehr im allgemeinen Polizeirecht nichts zu suchen habe.
Der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold sieht durch die Vorgaben des Gerichts nun deutlich engere Möglichkeiten der Polizei bei der Anwendung der Generalklausel. "Das Gericht hat zur Anwendung der drohenden Gefahr Leitplanken für die Praxis eingezogen, die bildlich gesprochen aus einer sechsspurigen Autobahn eine Landstraße machen", erklärte Arnold. Damit werde die Anwendung der Norm für die Praxis allerdings noch komplizierter.
C.Hamad--SF-PST