-
15-Jähriger soll eigenen Vater getötet haben: Untersuchungshaft wegen Mordverdachts
-
Debatte um Unterstützung durch BSW: AfD-Bundeschef Chrupalla zurückhaltend
-
Geglücktes Lustrinelli-Debüt: Union müht sich in zweite Runde
-
Gladbach mit lockerem Sieg beim Fünftligisten Schott Mainz
-
Schneller Tietz-Hattrick: Mainz ohne Probleme auf dem Dorf
-
Norris gewinnt erneut - Horror-Heimspiel für Verstappen
-
Reit-WM: Deutsches Spring-Trio verpasst Podium zum Abschluss
-
Abschluss der 250-Jahr-Feierlichkeiten: Autorennen in Washington
-
Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Tausende Schweden demonstrieren vor Parlamentswahl für mehr Klimaschutz
-
Deutschland Tour: Del Toro feiert Gesamtsieg
-
Diamond League: Ansah chancenlos - Hummel stark
-
Merz verteidigt Kurs vor Kabinettsklausur: "Wir lassen uns nicht beirren"
-
Ukraine nimmt nach Wildberries auch russischen Onlinehändler Ozon ins Visier
-
DFB-Kontrollausschuss untersucht Ausschreitungen in Mannheim
-
AfD-Chefin Weidel will aus Euro aussteigen und Deutschlands Grenzen "zumachen"
-
Humanoide Roboter brechen bei Weltmeisterschaften in China menschliche Rekorde
-
Heftiger Unfall: Verstappen fliegt in Zandvoort ab
-
Drei Verletzte bei koordinierten Brandanschlägen im Süden Thailands
-
Heidenheim blamiert sich im DFB-Pokal
-
FIFA-Machtkampf: Der Norden gegen Infantino
-
Konzernchef Blume nennt Lage bei VW "mehr als kritisch"
-
Rheinpegel erholen sich von Tiefstständen - Niveau aber weiterhin niedrig
-
Betrunkener greift zu Akku-Schere - Hecke von Anwohner in Lüneburg verunstaltet
-
"Tsunami für das Land": Selenskyj warnt vor Spaltung der Ukraine durch Wahlen im Krieg
-
Fußballer des Jahres: Kane, Gwinn und Kompany geehrt
-
Gesundheitsminister will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Präsident Peseschkian: Iran "hat gerade mit vielen Schwierigkeiten zu kämpfen"
-
Hinweise auf Markteinführung von selbstfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
-
Nach Vorwürfen des Drogenhandels: Mexikanischer Gouverneur lässt Amt erneut ruhen
-
Gewerkschaft droht mit Streik in Bahnverkehr - Gesetz zu Sicherheit muss kommen
-
Mihambo muss nach Verletzung Saison beenden
-
Selenskyj: Wahlen im Krieg würden die Ukraine "spalten"
-
Frau an Alsterwanderweg in Hamburg getötet: Polizei fasst 22-jährige Verdächtige
-
Segeljacht kentert vor Büsum: Drei Schiffbrüchige aus Nordsee gerettet
-
Kasachstan wählt erstmals nach Verfassungsreform neues Parlament
-
Mann fährt auf Autodach mit: Polizei stoppt riskante Tour in Baden-Württemberg
-
Masters in Cincinnati: Pegula fordert Gauff, Premiere für Fils
-
"Unglücklicher Fehler": Münchner Fußball-Stadion auf Medaille für Marathon-Läufer in Sydney
-
Handels-"Krieg": Kanada kontert US-Zölle
-
"Spektakuläre Kulisse": Fahrer bereiten sich auf Autorennen in Washington vor
-
250 Jahre USA: Trump dreht Ehrenrunde bei Autorennen in Washington
-
Gesundheitsminister Linnemann will nicht bei Rentenansprüchen pflegender Angehöriger sparen
-
Fall Arday: US-Botschafter in Belgien kritisiert Suspendierung von US-Forscher
-
EVG droht mit Streiks im Regionalverkehr - Bahngewerkschaft macht Druck bei Gesetz zu Sicherheit
-
Merz nennt vor Kabinettsklausur Wachstum und Beschäftigung "das wichtigste Thema"
-
VW-Chef ruft Mitarbeiter wegen Konzern-Krise zum Zusammenhalt auf
-
Test bestanden: Schröder und Co. holen Supercup
-
Bayerns Titeljäger gewinnen den Supercup
-
Hinweise auf Markteinführung von selbsfahrendem Taxi von Tesla verdichten sich
Urteil: Kein Gesichtsschleier am Steuer beim Autofahren in Rheinland-Pfalz
Eine Frau aus Rheinland-Pfalz darf beim Autofahren am Steuer keinen Gesichtsschleier tragen. Das Verwaltungsgericht Trier wies in einerm am Donnerstag veröffentlichten Entscheidung die Erteilung einer Ausnahmegenehemigung vom Verhüllungsverbot ab. (Az.: 9 K 3557/24.TR).
Die Muslimin trägt aus religiösen Gründen in der Öffentlichkeit einen Niqab, bei dem das Gesicht bis auf die Augen verhüllt ist. Im November 2023 beantragte sie beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz eine Ausnahmegenehmigung vom Verhüllungsverbot. Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Menschen, die ein Kraftfahrzeug führen, ihr Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass sie nicht mehr erkennbar sind.
Die Behörde lehnte den Antrag ab. Nachdem ein Widerspruch dagegen gescheitert war, zog die Frau vor Gericht. Das Verwaltungsgericht wies die Klage nun ab und gab dem Landesbetrieb Mobilität Recht. Zwar beeinträchtigt das Verhüllungsverbot die Frau in ihrer Religionsausübung, dieser Eingriff ist aber durch den höher zu gewichtenden Schutz von Leib und Leben Dritter gerechtfertigt, entschied das Gericht.
Eine ungehinderte Rundumsicht sei mit dem Niqab nicht gewährleistet, was eine potentielle Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstelle. Zudem bestehe eine Beschränkung der Strafverfolgung, weil die Feststellung der Identität bei einer Verkehrskontrolle allein durch die Erkennbarkeit der Augenpartie nicht gewährleistet sei. Eine Auflage zum Anbringen eines QR-Codes auf dem Gesichtsschleier reiche nicht aus.
Der Vergleich mit Kraftradfahrern, die wegen der Helmpflicht vom Verschleierungsverbot ausgenommen sind, führt dem Gericht zufolge auch nicht zu einem Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Das Schutzbedürfnis der jeweiligen Kraftfahrzeugführer unterscheide sich deutlich. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragt werden.
M.Qasim--SF-PST