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Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Vater in Bayern
Das Landgericht im bayerischen Aschaffenburg hat im Fall eines erstochenen Vaters gegen den Sohn die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 41-Jährige galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Demnach ist das am Dienstag verkündete Urteil bereits rechtskräftig.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im Juli seinen Vater in der gemeinsamen Wohnung in Elsenfeld getötet hatte. Mit einem Messer stach er mehrfach auf den 68-Jährigen ein. Er erlitt 20 Stichverletzungen an der Brust und im Bauch. Sieben davon gingen ins Herz. Der Mann verblutete. Wegen einer paranoiden Schizophrenie galt der 41-Jährige als schuldunfähig.
A.AlHaj--SF-PST