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Bundesgerichtshof verhandelt in Nachbarschaftsstreit wegen hoher Bambushecke
Ein Nachbarschaftsstreit wegen einer Bambushecke beschäftigt am Freitag (09.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Frage ist, ob ein Nachbar von seiner Nachbarin verlangen kann, dass die Hecke auf drei Meter zurückgeschnitten wird. Denn sie ist zwar hoch - der im hessischen Nachbarrecht vorgeschriebene Abstand von 75 Zentimetern zur Grundstücksgrenze wurde aber eingehalten. (Az. V ZR 185/23)
Die Gärten liegen nebeneinander. 2018 pflanzte die Bewohnerin Bambus. Zum Nachbargrundstück verbaute sie eine Wurzelsperre, denn einige Bambusarten breiten sich sehr schnell aus. Die Hecke wuchs auf eine Höhe von mindestens sechs bis sieben Meter. Der Nachbar zog vor Gericht, um seine Nachbarin zum Zurückschneiden des Bambus zu verpflichten. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt hatte er keinen Erfolg, nun überprüft der BGH dessen Urteil.
X.Habash--SF-PST