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Angriffe auf Abgeordnete und andere Mandatsträger 2024 gestiegen
Die Zahl der Angriffe auf Abgeordnete und weitere Amts- und Mandatsträger hat im vergangenen Jahr zugenommen. Wie aus einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Linken-Anfrage hervorgeht, verzeichnete das Bundeskriminalamt bis Jahresende 4923 Straftaten. Im Jahr 2023 waren es demnach zum selben Stichtag 4047 solcher Taten. Auch die Zahl der Gewalttaten stieg demnach leicht. Der Deutsche Städtetag sprach von "alarmierenden" Zahlen.
Ziel der Angriffe sind Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landräte, Stadtverordnete oder Abgeordnete. Die meisten dieser Straftaten fanden dem BKA zufolge in Bayern und Baden-Württemberg statt, gefolgt von Nordrhein-Westfalen und Berlin. Die Zahl kann noch steigen, weil die Polizeien der Länder entsprechende Taten aus dem zu Ende gegangenen Jahr noch bis Ende Januar an das BKA nachmelden konnten.
Auch bei den als Gewaltdelikten eingestuften Taten gab es eine leichte Zunahme: Waren es Stand Ende Dezember 2023 94 solcher Delikte, betrug die Zahl ein Jahr später 99 Gewalttaten.
Die Linken-Politikerin Martina Renner, die die parlamentarische Anfrage gestellte hatte, warnte, "permanente Hetze gegen demokratische Institutionen" beflügelten eine breite Welle von Angriffen auf Mandatsträger. "Alle vier Tage eine gewalttätige Attacke und insgesamt ein Fünftel mehr Straftaten zeigen, dass vielfach nur noch die Konfrontation gesucht wird", beklagte sie in den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Markus Lewe, Präsident des Deutschen Städtetags, erklärte, es sei "erschreckend, dass Menschen, die sich für andere Menschen einsetzen, zur Zielscheibe werden". Kommunale Amtsträgerinnen und Amtsträger seien dabei besonders verwundbar. "Sie sitzen nicht im fernen Berlin, sondern sind an jedem Tag für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort da."
Lewe forderte einen "respektvollen Umgang" ein, "auch bei politisch völlig anderen Standpunkten". Angriffe "egal auf welcher Ebene" müssten von Polizei und Justiz konsequent verfolgt und bestraft werden. Auch kleinere Angriffe und persönliche Diffamierungen dürften nicht bagatellisiert werden, forderte Lewe: "Nachstellungen, Aufmärsche vor Wohnhäusern und Bedrohungen wie 'Wir wissen, wo Du wohnst und wo Deine Kinder zur Schule gehen' müssen geahndet werden können." Das gehöre ins Strafgesetzbuch.
D.Qudsi--SF-PST